Fiedler, Franz

Der Rechnungshof und die Finanzkontrolle in den Ländern

In: Das öffentliche Haushaltswesen in Österreich 1987, S. 149-174.

 

Die Betrauung des österreichischen Rechnungshofes mit der Wahrnehmung der öffentlichen Finanzkontrolle in den Ländern ist im Laufe der geschichtlichen Entwicklung erfolgt. Der damit verwirklichte Grundsatz der Einheit der öffentlichen Finanzkontrolle entspricht der vielfältigen Verbundenheit öffentlicher Haushalte, die sich im Finanzausgleich mit der Abgabenteilung auf der Einnahmensseite sowie in der Gemeinschaftsfinanzzierung öffentlicher Investitionen und Unternehmungen auf der Ausgabenseite äußert. Außerdem ist es dem Rechnungshof möglich, zwischenadministrative und zwischenbetriebliche Vergleiche (etwa zwischen Bezirksverwaltungsbehörden und Elektrizitätsversorgungsunternehmungen verschiedener Länder) anzustellen und damit seine Prüfungsaussagen fachlich abzustützen.

 

Probleme entstehen, weil der Rechnungshof – obwohl funktionell als „Landesrechnungshof“ tätig – mangels Monopolstellung im Landesbereich teilweise auch landeseigenen Kontrolleinrichtungen der Landtage begegnet und die Länder mitunter – durchaus legitim – eine Einflussnahme auf den Rechnungshof anstreben.