Fiedler,
Franz
Der Rechnungshof
und die Finanzkontrolle in den Ländern
In: Das
öffentliche Haushaltswesen in Österreich 1987, S. 149-174.
Die Betrauung des österreichischen Rechnungshofes mit der
Wahrnehmung der öffentlichen Finanzkontrolle in den Ländern ist im Laufe der geschichtlichen
Entwicklung erfolgt. Der damit verwirklichte Grundsatz der Einheit der
öffentlichen Finanzkontrolle entspricht der vielfältigen Verbundenheit
öffentlicher Haushalte, die sich im Finanzausgleich mit der Abgabenteilung auf
der Einnahmensseite sowie in der Gemeinschaftsfinanzzierung öffentlicher
Investitionen und Unternehmungen auf der Ausgabenseite äußert. Außerdem ist es
dem Rechnungshof möglich, zwischenadministrative und zwischenbetriebliche
Vergleiche (etwa zwischen Bezirksverwaltungsbehörden und
Elektrizitätsversorgungsunternehmungen verschiedener Länder) anzustellen und
damit seine Prüfungsaussagen fachlich abzustützen.
Probleme entstehen, weil der Rechnungshof – obwohl
funktionell als „Landesrechnungshof“ tätig – mangels Monopolstellung im
Landesbereich teilweise auch landeseigenen Kontrolleinrichtungen der Landtage
begegnet und die Länder mitunter – durchaus legitim – eine Einflussnahme auf
den Rechnungshof anstreben.