Wieser,
Bernd
Zur Prüfungskompetenz von parlamentarischen
Untersuchungsausschüssen
In: Zeitschrift für Verwaltung 2002/1460, S. 618-627.
Nach österreichischem Verfassungsrecht sind parlamentarische
Untersuchungsausschüsse – auf Bundes- wie auf Landesebene – nicht legitimiert,
beliebige Themen von öffentlicher Relevanz aufzugreifen. Im Zentrum dieses
Beitrags steht die Frage der sachliche Reichweite des Untersuchungsrechts.
Dabei wird zunächst allgemein umrissen, was zulässiger Gegenstand eines
Untersuchungsausschusses sein kann. Vertiefend wird auf die Abgrenzung zwischen
(der Kontrolle unterliegender) Amtstätigkeit und (kontrollfreier) Privatsphäre
eines obersten Verwaltungsorgans eingegangen. Der gesamte Problemkreis wird
sowohl für den Bundes- als auch den Landesbereich erörtert:
I. Einleitung
II. Untersuchungsausschüsse als
Instrument der Verwaltungskontrolle – Rechtsgrundlagen
A.
Bund
B.
Länder
III. Näheres zum Kontrollbereich
A.
Bund
B.
Länder
IV. Ein Spezialproblem: Die Abgrenzung
staatlicher – nichtstaatlicher Bereich
A.
Allgemeine Gesichtspunkte
B.
Ausgewählte Fallkonstellation
V. Rechtsfragen der Überschreitung des
Kontrollbereichs
VI. Schlussbemerkung