Wieser, Bernd

Zur Prüfungskompetenz von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen

In: Zeitschrift für Verwaltung 2002/1460, S. 618-627.

 

Nach österreichischem Verfassungsrecht sind parlamentarische Untersuchungsausschüsse – auf Bundes- wie auf Landesebene – nicht legitimiert, beliebige Themen von öffentlicher Relevanz aufzugreifen. Im Zentrum dieses Beitrags steht die Frage der sachliche Reichweite des Untersuchungsrechts. Dabei wird zunächst allgemein umrissen, was zulässiger Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein kann. Vertiefend wird auf die Abgrenzung zwischen (der Kontrolle unterliegender) Amtstätigkeit und (kontrollfreier) Privatsphäre eines obersten Verwaltungsorgans eingegangen. Der gesamte Problemkreis wird sowohl für den Bundes- als auch den Landesbereich erörtert:

 

    I. Einleitung

    II.   Untersuchungsausschüsse als Instrument der Verwaltungskontrolle – Rechtsgrundlagen

         A. Bund

         B. Länder

   III.   Näheres zum Kontrollbereich

         A. Bund

         B. Länder

  IV.   Ein Spezialproblem: Die Abgrenzung staatlicher – nichtstaatlicher Bereich

         A. Allgemeine Gesichtspunkte

         B. Ausgewählte Fallkonstellation

   V. Rechtsfragen der Überschreitung des Kontrollbereichs

  VI. Schlussbemerkung