Koprivnikar,
Bettina
Neuerungen in der Wiener Stadtverfassung (WStV) –
Die Novelle LBGl 2001/26
In: Zeitschrift für Verwaltung 2003/3.
Der Wiener Landes-(verfassungs-)gesetzgeber hat mit dieser
Novelle die Wiener Stadtverfassung bedeutend umgestaltet. Als wichtigste
Neuerung ist dabei die Einführung von Untersuchungskommissionen auf
Gemeindeebene und Untersuchungsausschüssen auf Landesebene hervorzuheben. Die
Einsetzung einer Untersuchungskommission bzw. eines Untersuchungsausschusses
wurde als Recht der Minderheit normiert. Es reichen 30 der 100 Mitglieder des
Gemeinderates (Landtages) aus, um einen entsprechenden Antrag zu stellen.
I. Einleitung
II. Die bundesverfassungsrechtlichen
Vorgaben für die Wiener Stadtverfassung
III. Untersuchungsausschüsse und –kommissionen in
der Wiener Stadtverfassung
A. Allgemeines zum Untersuchungsrecht auf
Landesebene
B. Die Bedeutung des
Untersuchungsrechtes
C. Politische Kontrollrechte in der Wiener
Stadtverfassung
D. Die Ausgestaltung des
Untersuchungsrechtes
1.
Die politische Verantwortung der Gemeindeorgane
2.
Die Ausgestaltung des Untersuchungsrechtes im Einzelnen
IV. Zusammenfassung