Laurer, Hans René

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss

Eine Untersuchung zum österreichischen Recht

Wien: Manz 1984

 

Inhaltsübersicht

 

1.  Abschnitt – Der Gegenstand der vom Untersuchungsausschuss vorzunehmenden Untersuchungen

    I. Gegenstand der Untersuchungen des Untersuchungsausschusses des Nationalrates

    II. Gegenstand der Untersuchungen des Untersuchungsausschusses der Landtage

         A. Bundesverfassungsrechtliche Grundlagen

         B. Landesverfassungsrechtliche Grundlagen

 

2.  Abschnitt – Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Untersuchungsmittel, die den Untersuchungsausschüssen zur Verfügung stehen

 

3.  Abschnitt – Die Einsetzung, die Organisation und das Verfahren der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse

    I.   Die Einsetzung, die Organisation und das Verfahren der Untersuchungsausschüsse des Nationalrates

    II.   Die Einsetzung, die Organisation und das Verfahren der Untersuchungsausschüsse der Landtage

         A. Burgenland

         B. Kärnten

         C. Niederösterreich

         D. Salzburg

         E. Steiermark

 

4.  Abschnitt – Der Zeugenbeweis

    I.   Der Zeugenbeweis im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates

    II.   Der Zeugenbeweis im Verfahren der Untersuchungsausschüsse der Landtage, die das AVG anzuwenden haben

   III.   Der Zeugenbeweis im Verfahren der Untersuchungsausschüsse der Landtage, für die keine besonderen Verfahrensvorschriften bestehen

  IV.   Der Zeugenbeweis bei der mittelbaren Beweisaufnahme

 

5.  Abschnitt – Völkerrechtlich begründete Ausnahmen von der Zeugenpflicht, Bedeutung der innerstaatlichen Immunität (Exkurs)

 

6.  Abschnitt – Der Sachverständigenbeweis

    I.   Der Sachverständigenbeweis im Verfahren der Untersuchungsausschüsse des Nationalrates

    II.   Der Sachverständigenbeweis im Verfahren der Untersuchungsausschüsse der Landtage, die das AVG anzuwenden haben

   III.   Der Sachverständigenbeweis im Verfahren der Untersuchungsausschüsse der anderen Landtage

  IV.   Der Sachverständigenbeweis durch ersuchte Behörden

 

7.  Abschnitt – Der Urkundenbeweis

    I.   Der Urkundenbeweis vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates

    II.   Der Urkundenbeweis vor den Untersuchungsausschüssen der Landtage, die das AVG anzuwenden haben

   III.   Der Urkundenbeweis vor den Untersuchungsausschüssen der anderen Landtage

 

8.  Abschnitt – Der Beweis durch Augenschein

    I.   Der Augenschein im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates

    II.   Der Augenschein im Verfahren vor Untersuchungsausschüssen der Landtage, die das AVG anzuwenden haben

   III.   Der Augenschein im Verfahren der Untersuchungsausschüsse der anderen Landtage

  IV. Augenscheinaufnahme durch ersuchte Organe

 

9.  Abschnitt – Die Position der Beteiligten des Verfahrens vor dem Untersuchungsausschuss in grundrechtlicher Sicht

    I.   Das Verhältnis des Verfahrens des Untersuchungsausschusses zu allfälligen Parallelen und nachfolgenden sonstigen behördlichen Verfahren

    II. Grundrechtlicher Rechtsschutz gegen die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses

   III.   Die Schranken des Gesetzesvorbehalts und parlamentarische Untersuchung