Laurer, Hans René
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss
Eine Untersuchung zum österreichischen Recht
Wien: Manz 1984
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt
– Der Gegenstand der vom Untersuchungsausschuss vorzunehmenden Untersuchungen
I. Gegenstand der Untersuchungen des
Untersuchungsausschusses des Nationalrates
II. Gegenstand der Untersuchungen des
Untersuchungsausschusses der Landtage
A.
Bundesverfassungsrechtliche Grundlagen
B.
Landesverfassungsrechtliche Grundlagen
2. Abschnitt –
Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Untersuchungsmittel, die den
Untersuchungsausschüssen zur Verfügung stehen
3. Abschnitt – Die
Einsetzung, die Organisation und das Verfahren der parlamentarischen
Untersuchungsausschüsse
I. Die Einsetzung, die Organisation und das Verfahren der
Untersuchungsausschüsse des Nationalrates
II. Die Einsetzung, die Organisation und das Verfahren der
Untersuchungsausschüsse der Landtage
A.
Burgenland
B.
Kärnten
C.
Niederösterreich
D.
Salzburg
E.
Steiermark
4. Abschnitt
– Der Zeugenbeweis
I. Der Zeugenbeweis im Verfahren vor
dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates
II. Der Zeugenbeweis im Verfahren der
Untersuchungsausschüsse der Landtage, die das AVG anzuwenden haben
III. Der Zeugenbeweis im Verfahren der
Untersuchungsausschüsse der Landtage, für die keine besonderen
Verfahrensvorschriften bestehen
IV. Der Zeugenbeweis bei der
mittelbaren Beweisaufnahme
5. Abschnitt
– Völkerrechtlich begründete Ausnahmen von der Zeugenpflicht, Bedeutung der
innerstaatlichen Immunität (Exkurs)
6. Abschnitt
– Der Sachverständigenbeweis
I. Der Sachverständigenbeweis im
Verfahren der Untersuchungsausschüsse des Nationalrates
II. Der Sachverständigenbeweis im Verfahren der
Untersuchungsausschüsse der Landtage, die das AVG anzuwenden haben
III. Der Sachverständigenbeweis im Verfahren der
Untersuchungsausschüsse der anderen Landtage
IV. Der Sachverständigenbeweis durch
ersuchte Behörden
7. Abschnitt
– Der Urkundenbeweis
I. Der Urkundenbeweis vor dem
Untersuchungsausschuss des Nationalrates
II. Der Urkundenbeweis vor den Untersuchungsausschüssen der
Landtage, die das AVG anzuwenden haben
III. Der Urkundenbeweis vor den
Untersuchungsausschüssen der anderen Landtage
8. Abschnitt
– Der Beweis durch Augenschein
I. Der Augenschein im Verfahren vor
dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates
II. Der Augenschein im Verfahren vor
Untersuchungsausschüssen der Landtage, die das AVG anzuwenden haben
III. Der Augenschein im Verfahren der
Untersuchungsausschüsse der anderen Landtage
IV. Augenscheinaufnahme durch ersuchte Organe
9. Abschnitt – Die Position
der Beteiligten des Verfahrens vor dem Untersuchungsausschuss in
grundrechtlicher Sicht
I. Das Verhältnis des Verfahrens des
Untersuchungsausschusses zu allfälligen Parallelen und nachfolgenden sonstigen
behördlichen Verfahren
II. Grundrechtlicher Rechtsschutz gegen die
Tätigkeit des Untersuchungsausschusses
III. Die Schranken des Gesetzesvorbehalts
und parlamentarische Untersuchung