Öhlinger,
Theo
Die
Entstehung und Entfaltung des österreichischen Modells der
Verfassungsgerichtsbarkeit
In: Funk, Bernd-Christian ua. (Hg.) Der Rechtsstaat vor neuen
Herausforderungen. Festschrift Ludwig Adamovich zum 70. Geburtstag.
Wien:
Verlag Österreich 2002, S. 581-600.
Grundsätzlich
gibt es zwei Modelle der richterlichen Gesetzesprüfung: Im amerikanischen
Modell hat jedes Gericht die Befugnis, die Verfassungsmäßigkeit eines von ihm
in einem konkreten Fall anzuwendenden Gesetzes zu prüfen und ein gegebenenfalls
als verfassungswidrig erachtetes Gesetz nicht anzuwenden. Im zweiten Modell ist
die Befugnis bei einem Gericht konzentriert. Vorbild dafür ist die Errichtung
des österreichischen Verfassungsgerichtshofes durch die österreichische
Bundesverfassung von 1920. In diesem Beitrag geht Öhlinger der Frage
nach, wie es zu erklären ist, dass eine heute weltweit so erfolgreiche
Institution 1920 ohne echtes Vorbild gerade in Österreich geschaffen wurde. Er
beleuchtet dabei auf das Konzept der Parlamentsherrschaft und die Frage nach
der bundesstaatlichen Organisation als wesentliche Probleme der neuen
Bundesverfassung 1920 und geht ausführlich auf die Weiterentwicklung der
Verfassungsgerichtsbarkeit im Kontext des Staats-, Rechts- und
Verfassungsverständnisses in Österreich ein.
Gliederung:
I. Fragestellung
II. Exkurs: Das tschechoslowakische
Verfassungsgericht
III. Das Konzept der
Parlamentsherrschaft
IV. Der bundesstaatliche Aspekt
1. Die Vorgeschichte
2. Die vorläufige Verfassung
3. Die Entstehung der Bundesverfassung
V. Die amtswegige Prüfung von Gesetzen
VI. Exkurs: Der Beitrag Kelsens
VII. Die Weiterentwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit
VIII. Das Staats-, Rechts- und
Verfassungsverständnis in Österreich
1. Reduktion des Staates auf das Recht
2. Rechtspositivismus
3. Die immanenten Schranken der
richterlichen Gesetzesprüfung
IX. Die Ablösung des Kelsenianischen
Konzepts in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts