Pesendorfer, Wolfgang

Verwaltungsrecht, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Föderalismus

In: Österreichische Juristenzeitung 2001, S. 521

 

 

Im Zentrum des Beitrags steht der „föderalistische Verwaltungsrechtsschutz“. Ausgehend davon, dass nach der österreichischen Bundesverfassung der Verwaltungsrechtsschutz nicht nur gerichtlich, sondern auch, und zwar primär, durch die Verwaltung selbst (in Gestalt der Berufungsbehörden) gewährleistet sei, gelangt der Autor unter Bezugnahme auf von Edwin Loebenstein bereits im Jahr 1976 vertretene Thesen (Verwaltungsgerichtsbarkeit – Föderalismus. In: Lehne/Loebenstein/Schimetschek [Hg.]: Die Entwicklung der öster-reichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wien-New York: Springer 1976, S. 241) zu dem Ergebnis, dass die Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Instanz, die an die Stelle des Landeshauptmanns bzw. der Landesregierung in ihrer Eigenschaft als administrative Rechtsmittelinstanzen treten, eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bedeuten würde und demnach einer Volksabstimmung bedürfte (Art. 44 Abs. 3 B-VG). Dies bei Einrichtung von Bundesverwaltungsgerichten jedenfalls, bei  Einrichtung von Landesverwaltungs-gerichten dann, wenn sie mit reformatorischer Entscheidungsbefugnis ausgestattet würden.