Klecatsky, Hans R.
Geht das
Recht der Republik Österreich vom Volk aus?
In:
Juristische Blätter 1976, S.512-515.
Klecatsky setzt sich kritisch mit der Formulierung des Art. 1 B-VG auseinander,
in dem er zunächst einen Überblick über das Schrifttum dazu und die neuere
Auseinandersetzung mit dem Problem der Repräsentation im demokratischen
Rechtsstaat gibt. Im Vergleich mit dem deutschen Grundgesetz, der Europäischen
Menschenrechtskonvention, der Europäischen Sozialcharta und der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte plädiert er dafür, die Bundesverfassung mit der
Menschenwürde „als oberste(n) Konstitutionsprinzip allen objektiven Rechts“
einzuleiten. Er schlägt vor, Art. 1 B-VG folgendermaßen zu fassen:
„Das Recht der demokratischen Republik Österreich geht von
der Würde des Menschen aus.“