Funk, Bernd-Christian

Die Entwicklung des Verfassungsrechts

In: Mantl, Wolfgang (Hg.) Politik in Österreich. Die Zweite Republik: Bestand und Wandel

Wien-Köln-Graz: Böhlau 1992, S. 683-706

 

Im Kontext einer interdisziplinär und kulturwissenschaftlich orientierten Auseinandersetzung mit Politik in Österreich vermittelt der Autor einen konzisen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts und der Auseinandersetzung mit der Verfassung in Österreich.

 

Gliederung

 

   I.  Der Neubeginn

 

  II.  Grundlinien der weiteren Entwicklung

 

         1. Äußere Gestalt der Verfassung: Quellen und Texte des Verfassungsrechts

 

         2. Inhaltliches Profil

 

         3. Verfassungsverständnis

 

         4. Verfassungsrecht und politisches System

 

III. Leitende Prinzipien der Bundesverfassung

 

         1. Demokratie

               a) Repräsentativsystem und plebiszitäre Komponenten

               b) Parlament und Regierung

               c) Parteienverfassungsrecht und Abwehr von politischem Extremismus

 

         2. Republikanische Staatsform

               a) Abkehr von der Monarchie

               b) Stellung des Staatsoberhauptes

 

         3. Bundesstaat

               a) Bund und Länder als Verfassungsstaaten

               b) Kompetenzverteilung

 

         4. Rechtsstaat

               a) Grundrechte

               b) Rechtsschutz

 

         5. Gewaltentrennung

               a) Rechtliche und politische Aspekte

               b) Formelle und materielle Elemente

 

IV. Entwicklungen in einzelnen Bereichen

 

         1. Wahlrecht

 

         2. Parlamentarische Immunität

 

         3. Haushaltsrecht

 

         4. Wehrverfassung

 

         5. Rechnungs- und Gebarungskontrolle

 

         6. Volksanwaltschaft

 

         7. Äußere Angelegenheiten

 

         8. Rundfunkverfassung

 

         9. Gemeindeverfassung

 

        10. Schulverfassung

 

  V.  Ausblick

 

       1.   Weitere Verfassungsreformen

 

       2.   Die Zukunft Österreichs als Verfassungsstaat