Feik,
Rudolf
Zugang zu EU-Dokumenten
Demokratie durch Transparenz
Wien: NWV 2002
Der Autor untersucht die These, dass „Transparenz“ eine
wesentliche Grundlage moderner Demokratien darstellt, in Hinblick auf die
Entwicklung des Zugangs zu Dokumenten der Europäischen Union. Seit Dezember
2001 ist das Dokumentenzugangsrecht durch die Verordnung 1049/2001 neu und
umfassend geregelt, seit Juni 2002 haben der Rat, die Kommission und das
Europäische Parlament Dokumentenregister zu führen und allgemein zugänglich zu
machen. Das ist der vorläufige Abschluss einer Entwicklung, die zu Beginn der
1990er-Jahre ihren Anfang nahm: Mit der Erklärung Nr. 17 zum Maastrichter
Vertrag wurde ein Prozess eingeleitet, der von politischen Erklärungen über
interne Organisations-beschlüsse bis zur primärrechtlichen Verankerung im
Amsterdamer Vertrag und selbst zu grundrechtlichem Schutz des Anspruchs führte.
Zahlreiche Gerichtsverfahren und Beschwerden beim Europäischen
Bürgerbeauftragten begleiteten diesen Prozess.
Zunächst wird ein Überblick das Verständnis von und die
Diskussion über Transparenz im europäischen Kontext vermittelt. Daran
schließt sich eine Darstellung der Entwicklung des Rechts auf Zugang zu
EU-Dokumenten an. Ausführlich werden die Entscheidungen des EuGH und des EuG
dokumentiert und jeweils mit kurzen Anmerkungen versehen. Weiters wird auf
die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten eingegangen. Zuletzt
werden Art 255 EG-V und die Verordnung 1049/2001 besprochen.