Pöschl, Magdalena

Der Menschenrechtsbeirat

In: Journal für Rechtspolitik 2001, S. 47

 

Die Sicherheitspolizeigesetz (SPG)-Novelle 1999, BGBl I 1999/146 sieht neben einer politisch zum Teil heftig kritisierten Stärkung der Polizeibefugnisse auch die Einrichtung eines Gremiums vor, das den Bundesminister für Inneres „in Fragen der Wahrung der Menschenrechte“ beraten soll. Dieser sog Menschenrechtsbeirat unterscheidet sich von zahlreichen sonst in Österreich bestehenden Beiräten durch seine verfassungsrechtliche Verankerung, durch die ausdrückliche, ebenfalls im Verfassungsrang vorgesehene Weisungsfreistellung seiner Mitglieder und schließlich durch die dem Beirat übertragenen Aufgaben, die über eine bloße Beratung hinauszugehen scheinen. Auch in politischer Hinsicht hat der Menschenrechtsbeirat eine Beachtung gefunden, die für einen Beirat zumindest ungewöhnlich ist. Die Meinungen über Wert und Bedeutung dieses Gremiums gehen freilich weit auseinander, sodass manche in ihm eine „einzigartige Einrichtung in Europa“ sehen, andere bloß ein „menschenrechtliches Feigenblatt“. In diesem Beitrag werden Organisation und Aufgaben des Menschenrechtsbeirates in ihren Besonderheiten dargestellt und eine erste Bewertung dieses Gremiums vorgenommen.

 

 

    I. Vorbemerkung

 

    II. Entwicklung

 

   III. Organisation des Menschenrechtsbeirates

 

         A. Bestandsgarantie

 

         B. Zusammensetzung des Menschenrechtsbeirates und Bestellung seiner Mitglieder

 

         C. Abberufung der Beiratsmitglieder

 

         D. Unabhängigkeit der Beiratsmitglieder?

 

         E. Delegationen und Kommissionen des Menschenrechtsbeirates

 

               1. Delegationen

               2. Kommissionen

 

  IV. Aufgaben des Menschenrechtsbeirates

 

         A. Beratung

 

               1. Zweck der Beratung

               2. Gegenstand der Beratung

               3. Initiative und rechtliche Bedeutung der Beratung

               4. Veröffentlichung der Beratungsergebnisse

 

         B. Begleitende Überprüfung und Beobachtung

 

               1. Zweck der begleitenden Überprüfung und Beobachtung

               2. Besuche

               3. Sonstige Befugnisse?

 

   V. Bewertung des Menschenrechtsbeirates