Pöschl,
Magdalena
Der
Menschenrechtsbeirat
In:
Journal für Rechtspolitik 2001, S. 47
Die Sicherheitspolizeigesetz (SPG)-Novelle 1999, BGBl I
1999/146 sieht neben einer politisch zum Teil heftig kritisierten Stärkung der
Polizeibefugnisse auch die Einrichtung eines Gremiums vor, das den
Bundesminister für Inneres „in Fragen der Wahrung der Menschenrechte“ beraten
soll. Dieser sog Menschenrechtsbeirat unterscheidet sich von zahlreichen sonst
in Österreich bestehenden Beiräten durch seine verfassungsrechtliche
Verankerung, durch die ausdrückliche, ebenfalls im Verfassungsrang vorgesehene
Weisungsfreistellung seiner Mitglieder und schließlich durch die dem Beirat
übertragenen Aufgaben, die über eine bloße Beratung hinauszugehen scheinen.
Auch in politischer Hinsicht hat der Menschenrechtsbeirat eine Beachtung
gefunden, die für einen Beirat zumindest ungewöhnlich ist. Die Meinungen über
Wert und Bedeutung dieses Gremiums gehen freilich weit auseinander, sodass
manche in ihm eine „einzigartige Einrichtung in Europa“ sehen, andere bloß ein
„menschenrechtliches Feigenblatt“. In diesem Beitrag werden Organisation und
Aufgaben des Menschenrechtsbeirates in ihren Besonderheiten dargestellt und
eine erste Bewertung dieses Gremiums vorgenommen.
I. Vorbemerkung
II. Entwicklung
III. Organisation des Menschenrechtsbeirates
A. Bestandsgarantie
B. Zusammensetzung des Menschenrechtsbeirates und
Bestellung seiner Mitglieder
C. Abberufung der Beiratsmitglieder
D. Unabhängigkeit der Beiratsmitglieder?
E. Delegationen und Kommissionen des
Menschenrechtsbeirates
1.
Delegationen
2.
Kommissionen
IV. Aufgaben des Menschenrechtsbeirates
A. Beratung
1.
Zweck der Beratung
2.
Gegenstand der Beratung
3.
Initiative und rechtliche Bedeutung der Beratung
4.
Veröffentlichung der Beratungsergebnisse
B. Begleitende Überprüfung und Beobachtung
1.
Zweck der begleitenden Überprüfung und Beobachtung
2.
Besuche
3.
Sonstige Befugnisse?
V. Bewertung des Menschenrechtsbeirates