Grigg, Siegfried
Amtsverschwiegenheit – Schutz der Parteien – Amtshaftung
In: Zeitschrift für Verwaltung 1982/13.
Im Spannungsfeld zwischen den "berechtigten" Informationsinteressen
der Öffentlichkeit einerseits und den ebenfalls "berechtigten"
Geheimhaltungsbedürfnissen der Verwaltung und betroffener Bürger andererseits
analysiert dieser Beitrag die Einrichtung der Amtsverschwiegenheit, um dann in
einem weiteren Schritt zu untersuchen, wie jene Personen, die an der
Geheimhaltung gewisser Tatsachen interessiert sind, geschützt werden. In einem
letzten Schritt wird geprüft, welche Ansprüche der Einzelne geltend machen
kann, wenn seine Geheimhaltungsinteressen verletzt worden sind.
Inhaltsübersicht
I. Einführung
II. Historische Entwicklung
III. Interpretation des Art 20 Abs 3 B-VG
A.
Der Organbegriff
B.
Das "Interesse" im Art 20 Abs 3 B-VG
C.
Der Parteibegriff
D.
Die Amtsverschwiegenheit und das Grundrecht der freien Meinungsäußerung
E.
Die Beschränkung auf die ausschließlich amtlichen Mitteilungen
F.
Der geheime Charakter der mitgeteilten Tatsachen
G.
Der Gesetzesvorbehalt des Art 20 Abs 3 B-VG
H.
Endigungsgründe für die Verschwiegenheitspflicht
I.
Formen der Pflichtverletzung
J.
Folgen bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
IV. Schutz der Parteien
A.
Am Beispiel des Entbindungsverfahrens
B.
Die Frage eines Feststellungsbescheides
C.
Beschwerden an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts
V. Amtshaftung
A.
Die einzelnen Voraussetzungen der Amtshaftung
B.
Beweis- und Abgrenzungsprobleme
VI. Schlußbemerkungen und Ausblick