Pernthaler, Peter
Ungeschriebene
Grundrechte und Grundrechtsprinzipien in der österreichischen Rechtsordnung
In:
Hammer, Stefan/Somek, Alexander/Stelzer, Manfred/Weichselbaum, Barbara (Hg.):
Demokratie und sozialer Rechtsstaat in Europa. Festschrift für Theo Öhlinger.
Wien: WUV 2004, S.507-528.
Die herrschende österreichische Grundrechtsdogmatik und die
Rechtssprechung der Höchstgerichte begründen die Geltung der Grundrechte
ausschließlich im positiven Verfassungsrecht. Die österreichische Verfassungsrechtssprechung
kennt – anders als die Judikatur des EuGH oder des schweizerischen
Bundesgerichts – den Begriff „ungeschriebene Grundrechte“ nicht und ist bemüht,
jeden Ansatz eines überpositiven oder neben dem Gesetz stehenden Rechts als
Begründung der Entscheidung zu vermeiden. Dennoch finden sich auch im
österreichischen Recht wichtige Beispiele ungeschriebener Grundrechte und
Grundrechtsprinzipien. Ihre richterrechtliche Entfaltung ist aber stets aus
positivrechtlichen Ansätzen heraus erfolgt.
Der Autor illustriert das am Beispiel des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes, der Privatautonomie, der Rückübereignung, Grundrechten des Verfahrens und der Verwaltungsorganisation sowie der Menschenwürde als allgemeinem Wertungsgrundsatz.