Matzka, Manfred
Das B-VG
und die atypischen Organisationsformen der österreichischen Verwaltung
In:
Hammer, Stefan/Somek, Alexander/Stelzer, Manfred/Weichselbaum, Barbara (Hg.):
Demokratie und sozialer Rechtsstaat in Europa. Festschrift für Theo Öhlinger.
Wien: WUV 2004, S. 685-698.
Dieser Beitrag geht auf ein Grundlagenpapier zurück, das der
Autor als Vorsitzender des Ausschusses 7 „Besondere Verwaltungseinrichtungen“
des Österreich-Konvents erstellt hat. Die Ausgliederung von
Verwaltungseinheiten aus dem klassischen Staatsaufbau, die weisungsfreie
Besorgung von Verwaltungsangelegenheiten, die Einrichtung unabhängiger
Verwaltungsorgane, das Handeln in nicht-hoheitlichen Formen und die
nicht-territoriale Selbstverwaltung haben in der österreichischen
Verfassungsentwicklung der letzten Jahrzehnte eine Ausprägung erfahren, wie sie
zur Zeit der Entstehung des B-VG noch nicht vorhanden war. Das B-VG trägt
diesen Erscheinungen kaum Rechnung.
Der Autor gibt daher zunächst einen systematischen Überblick
über die unterschiedlichen Formen, welche die österreichische Verwaltung in
diesem Bereich prägen. Er differenziert zunächst zwischen unabhängigen
Verwaltungsorganen, Regulatoren und Selbstverwaltung. Daran schließt eine
Erörterung von Möglichkeiten zur Reform der verfassungsrechtlichen Grundlagen
für unabhängige Behörden und Regulatoren an. Besondere Aufmerksamkeit wird in
diesem Kontext Fragen der Privatwirtschaftsverwaltung und der Grundrechte
gewidmet.
Matzka erläutert, wie die hier dargelegten Überlegungen die Arbeit und den
Bericht des Ausschusses 7 beeinflusst haben und weist auf die Bedeutung der im
Ausschuss erarbeiteten Reformvorschläge hin. Deren Umsetzung könnte nicht nur
zu einer formellen Bereinigung und Vereinfachung des Rechtsbestandes beitragen.
In inhaltlicher Hinsicht würde das Verfassungs- und
Verwaltungsorganisationsrecht dann wieder jenem Anspruch gerecht, den sich eine
Rechtsordnung setzen muss: Die bestehende Wirklichkeit in der Verfassung zu
erfassen und für alle Formen staatlichen Handelns einen funktionstüchtigen und
flexiblen Rahmen schaffen.