Matzka, Manfred

Das B-VG und die atypischen Organisationsformen der österreichischen Verwaltung

In: Hammer, Stefan/Somek, Alexander/Stelzer, Manfred/Weichselbaum, Barbara (Hg.): Demokratie und sozialer Rechtsstaat in Europa. Festschrift für Theo Öhlinger. Wien: WUV 2004, S. 685-698.

 

Dieser Beitrag geht auf ein Grundlagenpapier zurück, das der Autor als Vorsitzender des Ausschusses 7 „Besondere Verwaltungseinrichtungen“ des Österreich-Konvents erstellt hat. Die Ausgliederung von Verwaltungseinheiten aus dem klassischen Staatsaufbau, die weisungsfreie Besorgung von Verwaltungsangelegenheiten, die Einrichtung unabhängiger Verwaltungsorgane, das Handeln in nicht-hoheitlichen Formen und die nicht-territoriale Selbstverwaltung haben in der österreichischen Verfassungsentwicklung der letzten Jahrzehnte eine Ausprägung erfahren, wie sie zur Zeit der Entstehung des B-VG noch nicht vorhanden war. Das B-VG trägt diesen Erscheinungen kaum Rechnung.

 

Der Autor gibt daher zunächst einen systematischen Überblick über die unterschiedlichen Formen, welche die österreichische Verwaltung in diesem Bereich prägen. Er differenziert zunächst zwischen unabhängigen Verwaltungsorganen, Regulatoren und Selbstverwaltung. Daran schließt eine Erörterung von Möglichkeiten zur Reform der verfassungsrechtlichen Grundlagen für unabhängige Behörden und Regulatoren an. Besondere Aufmerksamkeit wird in diesem Kontext Fragen der Privatwirtschaftsverwaltung und der Grundrechte gewidmet.

 

Matzka erläutert, wie die hier dargelegten Überlegungen die Arbeit und den Bericht des Ausschusses 7 beeinflusst haben und weist auf die Bedeutung der im Ausschuss erarbeiteten Reformvorschläge hin. Deren Umsetzung könnte nicht nur zu einer formellen Bereinigung und Vereinfachung des Rechtsbestandes beitragen. In inhaltlicher Hinsicht würde das Verfassungs- und Verwaltungsorganisationsrecht dann wieder jenem Anspruch gerecht, den sich eine Rechtsordnung setzen muss: Die bestehende Wirklichkeit in der Verfassung zu erfassen und für alle Formen staatlichen Handelns einen funktionstüchtigen und flexiblen Rahmen schaffen.