Welan, Manfried
Regierungsbildung
und B-VG
In:
Hammer, Stefan/Somek, Alexander/Stelzer, Manfred/Weichselbaum, Barbara (Hg.):
Demokratie und sozialer Rechtsstaat in Europa. Festschrift für Theo Öhlinger,
Wien: WUV 2004, 434-444.
Seit dem Beitritt zur EU ist der gouvernementale Grundzug
des österreichischen Regierungssystems noch stärker geworden. Der Bundeskanzler
wirkt im Rat der Staats- und Regierungschefs und damit an den Leitlinien der EU
mit. Kanzler und Bundesminister nehmen im Ministerrat an der Gesetzgebung der
EU Teil. Das Parlament hat Mitwirkungsrechte, ist aber als Mehrheit politisch
mit der Regierung verbunden. Der Autor fordert daher eine verstärkte
Auseinandersetzung mit Problemen der Regierungsbildung ein, die er für einen
der wichtigsten politischen Vorgänge in der Republik hält. Folglich unternimmt
er eine Analyse der Regelungen der Bundesverfassung über die Regierungsbildung.
Insbesondere fragt er: Wann
findet die Regierungsbildung statt?
Wer
erhält vom Bundespräsidenten einen Regierungsbildungsauftrag?
Wie
lange darf eine Regierungsbildung dauern?
Wer
kann Kanzler werden?
Besteht eine Unvereinbarkeit
zwischen Mitgliedschaft zum Nationalrat und Regierungsmitgliedschaft?
Wie
soll die Regierung zusammengesetzt sein?
Wie
viele Bundesminister(ien) soll die Regierung haben?
Wie
lange darf eine Regierung im Amt bleiben?
Muss sich die neu ernannte Regierung
einem Vertrauensvotum im Parlament stellen?
Was
sagt die Bundesverfassung über eine Regierungserklärung?