Welan, Manfried

Regierungsbildung und B-VG

In: Hammer, Stefan/Somek, Alexander/Stelzer, Manfred/Weichselbaum, Barbara (Hg.): Demokratie und sozialer Rechtsstaat in Europa. Festschrift für Theo Öhlinger, Wien: WUV 2004, 434-444.

 

Seit dem Beitritt zur EU ist der gouvernementale Grundzug des österreichischen Regierungssystems noch stärker geworden. Der Bundeskanzler wirkt im Rat der Staats- und Regierungschefs und damit an den Leitlinien der EU mit. Kanzler und Bundesminister nehmen im Ministerrat an der Gesetzgebung der EU Teil. Das Parlament hat Mitwirkungsrechte, ist aber als Mehrheit politisch mit der Regierung verbunden. Der Autor fordert daher eine verstärkte Auseinandersetzung mit Problemen der Regierungsbildung ein, die er für einen der wichtigsten politischen Vorgänge in der Republik hält. Folglich unternimmt er eine Analyse der Regelungen der Bundesverfassung über die Regierungsbildung.

 

Insbesondere fragt er:                        Wann findet die Regierungsbildung statt?

                        Wer erhält vom Bundespräsidenten einen Regierungsbildungsauftrag?

                        Wie lange darf eine Regierungsbildung dauern?

                        Wer kann Kanzler werden?

Besteht eine Unvereinbarkeit zwischen Mitgliedschaft zum Nationalrat und Regierungsmitgliedschaft?

                        Wie soll die Regierung zusammengesetzt sein?

                        Wie viele Bundesminister(ien) soll die Regierung haben?

                        Wie lange darf eine Regierung im Amt bleiben?

Muss sich die neu ernannte Regierung einem Vertrauensvotum im Parlament stellen?

                        Was sagt die Bundesverfassung über eine Regierungserklärung?