Eberhard,
Harald
Der „Österreich-Konvent“: was kann er leisten?
In:
Journal für Rechtspolitik 2003, S. 123-135.
Dieser Beitrag wurde im Frühjahr 2003, während der
Diskussion über die Einsetzung des Österreich-Konvents, dessen Grundlagen und
Arbeitsauftrag, veröffentlicht. Ausgehend von der Bezugnahme auf den
Europäischen Konvent in diesen Diskussionen, fragt der Autor, worin die
Parallelen zwischen der österreichischen und der europäischen Diskussion
bestehen. Eberhard sieht solche Parallelen – wie auch Unterschiede – in
Fragen der Kodifikation des Verfassungsrechts und der Aufgabenverteilung
zwischen den unterschiedlichen Ebenen staatlicher und „europäischer“
Willensbildung. In weiterer Folge setzt er sich mit den Vorschlägen zur
Organisation des Konvents auseinander und fragt insbesondere, ob der Auftrag
des Konvents als Staats- oder eher als Verwaltungsreform zu qualifizieren ist.
Das illustriert er an der Diskussion über das Legalitätsprinzip. Zuletzt
formuliert er Perspektiven des Österreich-Konvents und der Umsetzung eventueller
Ergebnisse.
I.
Themenstellung: Europäische und österreichische Verfassungsreform
II. Die
Parallelen der Ausgangslage beider Konvente
A. Der Europäische Verfassungskonvent
B. Der Österreich-Konvent
C. Die Parallelen und Unterschiede
1.
Kompetenzrecht
2. Neukodifikation der
Verfassungstexte
III. Der Österreich-Konvent: was kann er leisten?
A. Die Konventsmethode: Innovation oder bloßes Programm?
B. Das Mandat: Verwaltungsreform oder Staatsreform?
C. Der Kompromissgedanke als Grundpfeiler des Konventsverfahrens
D. Das Legalitätsprinzip: ein Kernthema des Österreich-Konvents?
IV. Die
Perspektiven des Österreich-Konvents