Holzinger, Gerhart

Sieben Thesen zum Österreich-Konvent

In: Hösele, Herwig/Lopatka, Reinhold/Mantl, Wolfgang/Prisching, Manfred/Schilcher, Bernd/Schnider, Andreas (Hg.): Steirisches Jahrbuch für Politik 2003

Graz: Verein für steirische Politik und Zeitgeschichte 2004, S. 63-67.

 

Das B-VG 1920 idF 1929 hat sich als rechtliche Grundordnung unseres Staates bewährt. Dieser positive Befund gilt allerdings nur für das Grundsätzliche. Im Detail erweist sich die Verfassung als reformbedürftig. Das primäre Anliegen einer Verfassungsreform muss es daher sein, der österreichischen Bundesverfassung jenes Maß an Homogenität und textlicher Geschlossenheit zu geben, das der Grundordnung eines Staates angemessen ist. Um das zu erreichen, ist es ratsam, aus den – gerade auch negativen – Erfahrungen mit Reformversuchen zu lernen, um den Reformerfolg nunmehr zu sichern. Was die inhaltlichen Aspekte einer solchen Reform betrifft, sollte man sich auf das Wesentliche konzentrieren und Mut zu grundsätzlichen Bestimmungen haben. Zentrales Anliegen muss die Reform des Bundesstaates sein. Dafür gibt es rationale Determinanten, nämlich die Funktionstüchtigkeit des politischen Systems und die Effizienz des Staatshandelns. Ob freilich angesichts internationaler Entwicklungen ein österreichischer Grundrechtskatalog geschaffen werden muss, ist fraglich. Der Österreich-Konvent bedeutet eine Chance für die Verfassungsreform, gerade weil er die Bundesverfassung in einer noch nie vergleichbaren Dimension in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gebracht hat.