Weber, Karl
Macht im Schatten?
(Landeshauptmänner-, Landesamtsdirektoren- und
andere Landesreferentenkonferenzen)
In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft 1992, S.
405-418.
Abstract
Der kooperative Föderalismus ist in Österreich
weniger durch formale, verfassungsrechtliche Institutionen gekennzeichnet, als
durch informale Kooperationsinstrumente und –verfahren, deren wichtigste die
Konferenzen von Landes- und Bundesorganen darstellen. Diese Konferenzen wurzeln
in den Länderkonferenzen des Jahres 1945, die wesentlich zum Aufbau der Zweiten
Republik beigetragen haben. Bei den Konferenzen lassen sich solche von
Regierungsmitgliedern und solche von Experten und Fachbeamten unterscheiden.
Von besonderer Bedeutung sind die Landeshauptmänner- und
Landesamtsdirektorenkonferenz. Diese beiden Konferenzen haben in den
vergangenen Jahrzehnten maßgeblich zur Weiterentwicklung des österreichischen
Föderalismus beigetragen und sind auch für die Wahrung der Länderrechte im Zuge
der europäischen Integration treibende Kräfte. In der Arbeitsweise sind die
Konferenzen am Stil der Konsensdemokratie orientiert. Sie arbeiten ohne
rechtliche Fundierung und nach dem Prinzip der Einstimmigkeit, wobei das
Erzielen formeller Beschlüsse hinter dem Streben nach informaler Kommunikation
und rechtlich unverbindlichem Konsens nachrangig rangiert. Für die Koordination
und Vorbereitung der Konferenzen ist die Verbindungsstelle der österreichischen
Bundesländer eingerichtet.