Schüttemeyer, Suzanne/Sturm, Roland

Wozu Zweite Kammern? Zur Repräsentation und Funktionalität Zweiter Kammern in westlichen Demokratien.

In: Zeitschrift für Parlamentsfragen 1992, S. 517-536.

 

Deutlich vor Entstehung fasst aller Zweiter Kammern war ihr bis heute fortdauerndes Grunddilemma erkannt; der „Vater der Repräsentativverfassung“, Abbé Sieyes, formulierte zur Zeit der Französischen Revolution, dass eine zur Volkskammer zusätzliche Vertretung – er nannte sie „Erste Kammer“ – überflüssig sei, wo sie mit der Volksvertretung übereinstimme und dass sie gefährlich sei, wo sie von ihr abweiche.

 

Als das Konzept der Volkssouveränität und schließlich die Wahlgleichheit Parlamente mit direkter demokratischer Legitimation ausstattete und sie – mindestens normativ – zum Kernstück moderner Verfassungsstaaten machte, bedurfte es eines neuen Grundkonsenses: Entweder galt es, auch die zuvor (allein) staatstragenden Stände und Klassen sowie strukturell nicht mehrheitsfähige religiöse, ethnische und soziale Interessen und Gruppen in das gewandelte politische System zu integrieren; oder es musste zwischen der radikaldemokratischen Konzeption reiner Mehrheitsherrschaft und jenen Kräften vermittelt werden, die einen neuen Absolutismus – jenen des Parlaments – befürchteten; ebenfalls ein neuer Grundkonsens war zu etablieren, als sich Staaten, Kantone, Provinzen unter einem staatlichen Dach zusammenfanden und dafür ihre Souveränität partiell aufgaben. In solche Phasen des Übergangs und des gewandelten oder zusätzlichen Legitimationsbedarfs füllt die Genese Zweiter Kammern in jenen Ländern, die heute als westliche Demokratien bezeichnet werden. Historisch sind Zweite Kammern also institutionalisierte Kompromisse zwischen alten und neuen Legitimitätsüberzeugungen.

 

Die Autoren gehen in diesem Beitrag auf historische Entwicklungslinien, theoretische Konzeptionen und praktische Verwirklichung von Modellen Zweiter Kammern in westlichen Demokratien ein und versuchen, spezifische Funktionen Zweiter Kammern herauszuarbeiten.