Grabenwarter, Christoph
Anträge ohne Mehrheit – keine Selbstblockade des Bundesrates. Zu Theo Öhlinger „Die Selbstblockade des Bundesrates“.
In: Journal für Rechtspolitik 2004, S. 13.
Nach Art 42 Abs 2 und 3 B-VG hat der Bundesrat das Recht, gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrats binnen acht Wochen Einspruch einzulegen, so dass das Gesetz nur nach erneuter Beschlussfassung des Nationalrates mit erhöhtem Präsensquorum zustande kommen kann. Innerhalb der achtwöchigen Frist kann der Bundesrat auch beschließen, keinen Einspruch einzulegen, oder er lässt die Frist ungenutzt verstreichen. Anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens zum Budgetbegleitgesetz 2003 stellt sich die Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn der Bundesrat zwar über die Erhebung und über die Nichterhebung eines Einspruchs abstimmt, jedoch zu keinem Beschluss kommt. Im Folgenden findet sich die Duplik von Christoph Grabenwarter auf die Replik von Theo Öhlinger (Journal für Rechtspolitik 2004, S. 11).