Öhlinger, Theo
Die Selbstblockade des Bundesrates. Zu: Christoph Grabenwarter „Bundesrat: Wenn Anträge keine Mehrheit finden ...“
In: Journal für Rechtspolitik 2004, S. 11.
Nach Art 42 Abs 2 und 3 B-VG hat der Bundesrat das Recht, gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrats binnen acht Wochen Einspruch einzulegen, so dass das Gesetz nur nach erneuter Beschlussfassung des Nationalrates mit erhöhtem Präsensquorum zustande kommen kann. Innerhalb der achtwöchigen Frist kann der Bundesrathttp://ris.bka.intra.gv.at/taweb-cgi/ - hit7 auch beschließen, keinen Einspruch einzulegen, oder er
lässt die Frist ungenutzt verstreichen. Anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens zum Budgetbegleitgesetz 2003 stellt sich die Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn der Bundesrat zwar über die Erhebung und über die Nichterhebung eines Einspruchs abstimmt, jedoch zu keinem Beschluss kommt. Theo Öhlinger repliziert auf den Beitrag von Christoph Grabenwarter in JRP 2003, 155 ff.