Pauger, Dietmar: Die Stellung der Oesterreichischen Nationalbank als Devisenbehörde. In: Österreichisches Bankarchiv 1983, S. 10 ff.
Das Devisenrecht ist als Angelegenheit des Geld- und Kreditwesens nach dem System unserer Bundesverfassung in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen. Die hoheitliche Vollziehung des Devisengesetzes ist jedoch der OeNB als weisungsunabhängiger Behörde übertragen. Dieser Umstand erweckt Bedenken in zweifacher Hinsicht: Ist eine Weisungsfreistellung der OeNB in Hinblick auf Art 20 B-VG überhaupt zulässig und wenn ja, wird durch den Ausschluß des Landeshauptmannes als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in den Wesensgehalt dieser Vollzugsform eingegriffen? Beide Fragen können nicht mit letzter Deutlichkeit beantwortet werden. Addiert man allerdings die Bedenken zu beiden Problembereichen, wird man der Ansicht zuneigen müssen, daß die im Devisengesetz normierte weisungsfreie Vollziehung des Devisenrechts durch die OeNB ohne
spezielle verfassungsrechtliche Ermächtigung verfassungswidrig ist.