Ab
1.10.2002 sind die Energie-Control GmbH und die Energie-Control Kommission
nicht nur für die Regulierung des Strom-, sondern auch des Erdgasmarktes
zuständig. Während die klassischen Regulierungsfunktionen, insb im Rahmen des
Netzzugangs, hauptsächlich der Energie-Control Kommission zukommen, erstellt
die Energie-Control GmbH Marktregeln, fungiert als Schlichtungsstelle und nimmt
Überwachungs- und Aufsichtsfunktionen wahr. Im Rahmen der Wettbewerbsaufsicht
ist wie auch in den anderen Netzmärkten (Telekom, Strom, Schiene) von einander
überschneidenden Kompetenzen des Kartellgerichts und des Regulators auszugehen.