Brandstetter, Wolfgang
Zur Reform des strafprozessualen
Hauptverfahrens
Verhandlungen des 15.
österreichischen Juristentages in Innsbruck 2003, Band IV (1)
Manz: Wien 2003.
Dieses Gutachten baut auf zwei vorhergehenden
Gutachten zur selben Fragestellung auf: einerseits auf dem von Friedrich
Nowakowski (1970), andererseits auf dem von Egmont Foregger für den Juristentag
1985. Der vorliegende Beitrag will daher als deren Aktualisierung verstanden
werden.
Der Autor empfindet die Aktualisierung vor allem
deshalb als notwendig, weil seit 1985 die Regelungen betreffend die
Hauptverhandlung in 28 Novellen zur StPO geändert wurden. Zum Teil wurden darin
wesentliche Punkte verändert (Unmittelbarkeitsgrundsatz, Zeugenschutz,
Diversion etc.).
Im ersten Teil des Gutachtens wird beleuchtet, welche
Auswirkungen das neue strafprozessuale Vorverfahren (in Kraft ab 2008) auf das
Hauptverfahren haben wird, und welche Änderungen notwendig sein werden.
Dann und darauf aufbauend geht es um darüber hinausgehende,
spezifisch dem Hauptverfahren gewidmete Reformüberlegungen:
Verteidigungsschrift, Vertagungsgrenzen, Protokollierung in der
Hauptverhandlung, Verfahrensgrundsätze, Wechselverhör.
Der dritte Teil diskutiert die Sinnhaftigkeit einer
(zum Teil bereits lang geforderten) Zweiteilung der Hauptverhandlung in
Verhandlungen zur Schuld- und zur Straffrage.
Im vierten Teil geht es um die mögliche Abschaffung
der Geschworenengerichtsbarkeit, die seit langem kritisiert, aber nie
angetastet wurde.
Gliederung
Einleitung
I.
Der aus der Vorverfahrensreform resultierende konkrete Reformbedarf für
die Hauptverhandlung
II.
Einzelne Reformvorschläge
III.
Zur Zweiteilung der Hauptverhandlung
IV.
Zum Reformbedarf hinsichtlich der Geschworenengerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Anhang: Übersicht über die das Hauptverfahren
betreffenden Novellen zur StPO seit 1985