Brandstetter, Wolfgang

Zur Reform des strafprozessualen Hauptverfahrens

Verhandlungen des 15. österreichischen Juristentages in Innsbruck 2003, Band IV (1)

Manz: Wien 2003.

 

Dieses Gutachten baut auf zwei vorhergehenden Gutachten zur selben Fragestellung auf: einerseits auf dem von Friedrich Nowakowski (1970), andererseits auf dem von Egmont Foregger für den Juristentag 1985. Der vorliegende Beitrag will daher als deren Aktualisierung verstanden werden.

Der Autor empfindet die Aktualisierung vor allem deshalb als notwendig, weil seit 1985 die Regelungen betreffend die Hauptverhandlung in 28 Novellen zur StPO geändert wurden. Zum Teil wurden darin wesentliche Punkte verändert (Unmittelbarkeitsgrundsatz, Zeugenschutz, Diversion etc.).

Im ersten Teil des Gutachtens wird beleuchtet, welche Auswirkungen das neue strafprozessuale Vorverfahren (in Kraft ab 2008) auf das Hauptverfahren haben wird, und welche Änderungen notwendig sein werden.

Dann und darauf aufbauend geht es um darüber hinausgehende, spezifisch dem Hauptverfahren gewidmete Reformüberlegungen: Verteidigungsschrift, Vertagungsgrenzen, Protokollierung in der Hauptverhandlung, Verfahrensgrundsätze, Wechselverhör.

Der dritte Teil diskutiert die Sinnhaftigkeit einer (zum Teil bereits lang geforderten) Zweiteilung der Hauptverhandlung in Verhandlungen zur Schuld- und zur Straffrage.

Im vierten Teil geht es um die mögliche Abschaffung der Geschworenengerichtsbarkeit, die seit langem kritisiert, aber nie angetastet wurde.

 

 

Gliederung

 

Einleitung

I.                Der aus der Vorverfahrensreform resultierende konkrete Reformbedarf für die Hauptverhandlung

II.              Einzelne Reformvorschläge

III.             Zur Zweiteilung der Hauptverhandlung

IV.           Zum Reformbedarf hinsichtlich der Geschworenengerichtsbarkeit

Zusammenfassung

Anhang: Übersicht über die das Hauptverfahren betreffenden Novellen zur StPO seit 1985