Bericht
über die
Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission 2004
in Weißenbach/Attersee
I.
Überblick
Von 20. bis
22. Mai 2004 fand die Frühjahrstagung der Österreichischen
Juristenkommission (ÖJK) unter Mitwirkung des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages, der Vereinigung der österreichischen Richter und der
Vereinigung österreichischer Staatsanwälte statt. Das Generalthema lautete „Der
Österreich-Konvent – Zwischenbilanz und Perspektiven“. Der erste Tag war
allgemeinen Einschätzungen des Österreich-Konvents, Rückblicken auf vorangegangene
Reformvorhaben in Österreich und den Europäischen Konvent sowie einem Bericht
über die bisherige Arbeit des Österreich-Konvents geprägt. Am zweiten Tag
standen Referate zu den Themenbereichen „Bundesstaat neu“, „Verwaltung
neu“, „Justizverfassung neu“ und „Rechtsschutz neu“ am
Programm, am Samstag bildete eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Der
Österreich-Konvent – Jahrhundertchance oder Totgeburt“ den Abschluss der
Tagung. Ca. 100 Teilnehmer aus Justiz, Anwaltsstand, Verwaltung,
Wissenschaft und Politik zeugen von der Bedeutung, die dieser Veranstaltung
zugemessen wird. Ebenso ist auf die umfangreiche Medienberichterstattung
zu verweisen.
Das Projekt
„Quellensammlung Verfassungsreform“ wurde in zahlreichen
Einzelgesprächen vorgestellt und thematisiert. Einhellig wurde die Wichtigkeit
dieser Initiative betont und Unterstützung zugesagt. Hervorzuheben sind die
Gespräche mit Dr. Gerhard Benn-Ibler (Rechtsanwaltskammertag), Dr.
Barbara Helige (Richtervereinigung), Dr. Ludwig Adamovich, Dr. Clemens
Jabloner, Dr. Peter Gerlich (Inst. für Staatswissenschaft, Univ.
Wien) und zahlreichen Journalisten.
II.
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Aussagen
Insgesamt
wurde der Österreich-Konvent auf dieser Tagung als große Chance
für Recht und Politik in Österreich gewürdigt. Man war sich einig darüber, dass
es in Österreich viele Gründe für eine Verfassungsreform gibt, aber ein „Anlass
gefehlt habe“. Insoweit ist diese Initiative der Politik zu begrüßen.
Gleichzeitig wurde davor gewarnt, die Erwartungen zu hoch zu schrauben. Dies
geschehe der Ansicht vieler nach im Reden von einer „neuen Verfassung“
und im „Beharren auf unrealistischen Sparzielen“. Im Laufe der Tagung
setzte sich daher das Reden von einer „erneuerten“ bzw. „reformierten“
Verfassung durch. Damit soll vor allem auch zum Ausdruck gebracht werden,
dass schon jetzt sehr, sehr vieles erreicht wurde. Eine Wahrnehmung dieser
Leistungen könnte aber Schaden nehmen, wenn am Schluss „keine gänzlich neue
Verfassung herauskäme“.
Einig war
man sich auch darüber, dass jetzt die entscheidende Phase des Konvents
gekommen sei, und dass es der politischen Weichenstellungen durch das
Konventspräsidium bedürfe. Die Behauptung, dass Präsidium hätte in jenen
Bereichen, in denen Dissens herrscht, große Spielräume, wurde
zurückgewiesen. Vielmehr lägen auch in diesen Bereichen Modelle vor, zwischen
denen eine Entscheidung zu treffen ist. Es wurde mehrfach an die Verfassungsverhandlungen
1920 erinnert, die deshalb so rasch zu Ende gebracht wurden, da
Alternativvorschläge zu Streitfragen vorlagen.
Hinsichtlich
des Bundesstaates wurde festgehalten, dass sich klarere Strukturen und
der Trend zu mehr Flexibilität abzeichnen. Insbesondere wurden Interpretationsansätze
der Kompetenzverteilung und Fragen der mittelbaren Bundesverwaltung
diskutiert.
In der
Diskussion der Verwaltungsreform wurde eindringlich für eine Erweiterung
der Handlungsformen um kooperative Typen plädiert. Selbst jene, die sich
bisher vehement dagegen ausgesprochen hatten, sehen nun die Zeit für den
öffentlich-rechtlichen Vertrag gekommen. Es wurde betont, dass eine
intensivere Befassung des Österreich-Konvents mit Handlungsformen zu einer
wesentlichen Verbesserung und Vereinfachung der Verwaltung führen könne.
In den
Diskussionen um die Justizverfassung stand der Vorschlag der Einrichtung
eines „Rats der Gerichtsbarkeit“ im Mittelpunkt. Dieser wurde weithin skeptisch
beurteilt.
In der
Diskussion über den Rechtsschutz wurde die mangelnde Befassung mit
Internationalisierung des Rechts und Entstaatlichung der Politik
kritisiert. Insbesondere wurde festgehalten, dass grundlegende Probleme des
kommissarischen Rechtsschutzes nicht im Konvent behandelt worden sind.
Hinsichtlich der einzuführenden Landesverwaltungsgerichte wurde va. die
Frage Kassation/Reformation und das Verhältnis zwischen Verwaltungsbehörden und
Verwaltungsgerichten diskutiert. Auch hier wurden noch Verbesserungen
eingefordert.
III.
Detailbericht
(Die
Konferenzmappe enthielt abstracts der Beiträge)
1) Eröffnungssitzung
– Donnerstag, 20. Mai 2004
Der
Präsident der ÖJK, SC Univ. Prof. Dr. Gerhart Holzinger, eröffnete die
Tagung und führte in die Arbeit des Österreich-Konvents ein. Er betonte, dass
es jetzt darum ginge, die politischen Vorentscheidungen über Reformthemen und
Reformoptionen zu machen.
Dr.
Gerhard Benn-Ibler,
der Präsident des Rechtsanwaltskammertages, betonte, dass der Konvent bisher
sehr gut gearbeitet habe. Man solle sich aber nicht zuviel erwarten: Der
Konvent kann der Politik aber Module für Reformen anbieten. Benn-Ibler
verwies auf eine Arbeitsgruppe des Rechtsanwaltskammertages zum
Österreich-Konvent. Schwerpunkte sind Inkorporationsgebot, Qualitätssicherung
im Gesetzgebungsverfahren durch eine Stärkung des Begutachtungsverfahrens und
Beschränkung von Initiativanträgen, Landesverwaltungsgerichte, eine Verbürgung
der rechtsstaatlichen Vertretungsrechte sowie der Selbstverwaltung der
Rechtsanwälte in der Verfassung.
Dr.
Barbara Helige, die
Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richter, betonte, dass der
Konvent bislang durchaus gute Arbeit geleistet habe und das Potential in sich
trägt, wichtige Weichenstellungen vorzunehmen. Sie meinte aber, dass vieles
darauf hindeute, dass „es nicht so glatt gehen werde“. Helige
bedauert, dass die Gerichtsbarkeit nur durch einen Vertreter im Konvent
repräsentiert ist. Ihrer Ansicht nach bringt das den Stellenwert der
Gerichtsbarkeit in Verfassung und öffentlichem Bewusstsein sehr deutlich
zum Ausdruck. Daher schlägt sie einen „Rat der Gerichtsbarkeit“ vor, der die
Abhängigkeit der Justiz von der Exekutive zurückdrängen soll.
Dr.
Wolfgang Swoboda,
der Präsident der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte, erläuterte
eingangs den Funktionswandel der Staatsanwaltschaft, der sich auch im Bericht
des Ausschusses 9 widerspiegelt.
Justizminister
Dr. Dieter Böhmdorfer
hielt fest, dass ihm der „Lobbyismus in eigener Sache“ rund um den
Konvent Sorgen mache. Umso mehr betonte er den besonderen Weg des
Österreich-Konvents und hob das Konsensprinzip hervor. Er meinte, dass jene
Ausschüsse, die nur wenig konsensuale Ergebnisse erzielen, dem Präsidium einen
großen Entscheidungsspielraum verschaffen. Böhmdorfer erwartet
sich eine übersichtliche und lesbare Verfassung, die in Schulen vermittelt
werden kann. Sie soll Bewährtes festschreiben und gleichzeitig zukunftsoffen
sein. Auch die österreichische Identität soll sich in der Verfassung wieder
finden.
2) 1.
Arbeitssitzung – Donnerstag, 20. Mai 2004
a) Zu
den Eigengesetzlichkeiten von Verfassungsreformen –Univ. Prof.
Dr. Ludwig Adamovich
Adamovich begann seinen Vortrag mit einem
Auszug aus dem Ministerratsvortrag des Bundeskanzlers Kreisky vom 27. 1. 1975,
in dem dieser eine Verfassungsreform ankündigte. Sodann unternahm er einen
kursorischen Rückblick auf die Arbeit der Grundrechtsreformkommission,
die Bundesstaatsreform und die Versuche, das Verfassungsrecht zu bereinigen. Er
leitet daraus die Tendenz ab, zu ehrgeizige Pläne zu machen und halbherzige
Lösungsvorschläge zu machen, in welchen dann zu viele Sonderbestimmungen
bestehen bleiben würden. In Hinblick auf den Konvent äußerte er sich kritisch
gegenüber Einsparungserwartungen. Er forderte Teilnehmer und Konvent
auf, aus Erfahrung zu lernen, und verwies abschließend auf seine eingehende
Befassung mit dem Thema in seinem Buch „Die neue Republik?“ (Holzhausen, Wien
2004), das am 14. Juni 2004 präsentiert werden wird.
b) Der
EU-Verfassungskonvent – ein Rückblick – MEP Dr. Maria Berger
Berger erinnerte daran, dass auch zu
Beginn des EU-Konvents große Skepsis vorherrschte. Diese änderte sich erst mit
der Vorlage konkreter Entwürfe. Berger betonte die Ähnlichkeiten in
der europäischen und österreichischen Ausgangslage. Allerdings wies der
EU-Konvent eine deutlich andere Zusammensetzung auf, in der jene,
die im regulären Verfahren wenig Stimme haben, und jene, die mehr an Reformen
interessiert sind, überwogen. Insgesamt war der Reformdruck in der EU
viel höher als in Österreich. Sie betonte, dass das Mandat von Laeken
klare Vorgaben geliefert und der Konvent sich zur Vorlage eines vollkommen
neuen Textes entschieden hatte. In Hinblick auf Österreich kritisierte
sie vor allem die Taktik, wichtige Entscheidungen hinauszuschieben. Sie
glaubt zwar, dass der Konvent ein Ergebnis zustande bringen wird, meint aber,
dass vieles von Parteiengesprächen hinter den Kulissen statt Beratung im
Konvent abhängen wird. An konkreten Vorstellungen/Erwartungen führte sie
die Verankerung der Rechte der EU-Bürger in der österr. Verfassung, klarere
Regeln der Willensbildung in Hinblick auf die Mitarbeit in EU-Organen, eine
Angleichung der Ministerkompetenzen an die Struktur der EU-Räte, klare
Weichenstellungen für Außen- und Sicherheitspolitik, Kongruenz bei (Staats-)Zielbestimmungen
in Österreich und der EU, starke Grundrechte und Sensibilität für
(geschlechtergerechte) Sprache an.
c) Der
Österreich-Konvent – Zwischenbilanz und Perspektiven – Dr. Edith Goldeband
Goldeband nannte zunächst die Veränderungen
seit dem EU-Beitritt, die Zersplitterung des österr. Verfassungsrechts und
wirtschaftliche Fragen als Gründe für die Einsetzung des Österreich-Konvents.
In Hinblick auf die Mandate des Konvents betonte sie, dass ein
Zwei-Stufen-Verfahren gewählt worden sei: Zunächst weite Vorberatung, dann
Konkretisierung. Kritik an der Zusammensetzung wies sie zurück, da alle,
die gehört werden wollen, sich auch einbringen können. Goldeband betonte
auch die Zusammenarbeit mit anderen Reformkommissionen, die gegenwärtig
beraten: Man könne nicht alle politische Arbeit stoppen, nur weil der Konvent
tage. Zudem sei der Konvent schon zu weit, als dass er scheitern könnte. Sodann
ging sie auf Fragen der Einsparung und Effizienz ein und verwies dabei auf
unterschiedliche Studien. Sie sieht nunmehr die Zeit für politische
Entscheidungen gekommen. Abschließend betonte Goldeband, dass Verfassung
in Österreich noch nie in dieser Breite diskutiert wurde. Der Konvent leistet
einen großen Beitrag für eine nachhaltige Veränderung des Verfassungsbewusstseins
in Österreich.
d)
Diskussion
In der
Diskussion betonte Jabloner, dass das B-VG reformbedürftig sei,
und dass es eine gute Entscheidung war, Reformen zu bündeln. Allerdings meinte
er, dass der Konvent überfrachtet wäre. Er nannte „Sparziele, ideologische
Standarten (Präambel) und überspannte Grundrechte (z. B.: ‚Recht auf
Gesundheit’)“. Gleichzeitig hob er hervor, dass schon beachtliche Ergebnisse
erzielt wurden. Er möchte daher nicht von einer „neuen Verfassung“ sprechen.
Würde keine „neue Verfassung“ präsentiert, würden viele den Konvent als
gescheitert betrachten. Das sei aber gerade nicht der Fall. Daher sollte von
einer „großen Verfassungsnovelle“ gesprochen werden. Jabloner
bezweifelte, dass das Präsidium dort großen Spielraum hätte, wo es
keinen Konsens gäbe.
Bußjäger verwehrte sich gegen übertriebene Einsparungen.
Er fragte, für welche Einsparungen man eine Verfassungsreform brauche. Vielmehr
sollte nicht auf die Verwaltungsreform vergessen werde. Auch solle man
Konventsmitglieder nicht in „gute Progressive“ und „böse Systemerhalter“
einteilen, durch solche Einteilungen verdecke man die eigene
Kompromissunfähigkeit.
Hartmann meinte, dass hohe
Erwartungshaltungen dazu führen, dass Erfolge nicht wahrgenommen würden.
Goldeband betonte, dass der Hintergrund der
Verfassungsreform auch der ist, dass bessere Bedingungen für eine
Verwaltungsreform geschaffen werden. Einsparungen seien notwendig, um
Mittel für neue Herausforderungen zu haben.
Wielinger sieht den Konvent als eine Folge
der unglückseligen Ideologie „Österreich neu denken“ und des Redens von der
„Wende“. Er verwies auf frühere Reformerfolge. Das gegenwärtige Gerede belaste,
weil unerfüllbare Erwartungen geweckt würden.
Rzeszut erinnerte daran, dass durch den EU-Beitritt
viele Neuorientierungen notwendig wären. Er betonte, dass es im Konvent ein
enormes Engagement gäbe und viel Meinungsaustausch stattfände. Das ist
ein wichtiger Begleiteffekt, der lange Ausstrahlung haben wird.
Weh fragte, wer unpopuläre Maßnahmen
endlich durchsetzen wird. Er möchte wissen, wie weit sich der Konvent mit
Fragen des Ermessens und unbestimmten Rechtsbegriffen auseinandersetzt.
Helige kritisierte die Zusammensetzung
des Konvents.
Goldeband betonte neuerlich, dass im Konvent
Experten geladen würden, man Positionspapiere einbringen könne, und dass
Hearings stattgefunden hätten.
Adamovich warnte davor, die Verfassungsreform
zur Magd der Verwaltungsreform machen zu wollen. Er fragte nach der
Bedeutung des Konventsergebnisses für den parlamentarischen Prozess.
Berger fragte sich, ob der Zusatznutzen,
der durch den Konvent entsteht (siehe Rzeszut) auch wirklich nachhaltig
sein wird.
3) 2.
Arbeitssitzung – Freitag, 21. Mai 2004
a)
Bundestaat neu – Univ. Prof. Dr. Ewald Wiederin
Wiederin leitete seinen Vortrag mit Überlegungen
zu den Eigenheiten von Bundesstaatlichkeit ein, die im Unterschied zu
Demokratie und Rechtsstaat unter ständigem Rechtfertigungszwang stehe. Die
österr. Bundesstaatlichkeit sieht er als Zerfallsprodukt der Monarchie. Obwohl
sich Österreich als Bundesstaat konstituierte, hat es entscheidende Elemente
von Bundesstaatlichkeit eliminiert. Österreicher sind „Föderalisten nicht in
der Sache, sondern für’s Gemüt“. Wiederin erkennt eine Ambivalenz
der sozialen Verankerung des Bundesstaats in der Bevölkerung und ortet
wenig Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Der status
quo ist unbefriedigend, da eine äußerst starre Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern in Kombination mit einer an historischen
Besitzständen orientierten Interpretationspraxis besteht. Wiederin
berichtete über die Auseinandersetzung damit im Ausschuss 5 und stellte das 3-Säulen-Modell
vor. Angesichts der Tendenz hin zu Bedarfskompetenzen setzte er sich vor allem
mit der Frage nach objektiven oder subjektiven Kriterien dafür und der Frage
der Justiziabilität und der Delegation politischer Verantwortung an
Gerichte auseinander.
Im Weiteren
griff Wiederin Fragen der mittelbaren Bundesverwaltung, der Mitwirkung
verbandsfremder Organe und der Landesverwaltungsgerichte auf. In seiner
Zwischenbilanz hielt er fest, dass sich Strukturen abzeichnen, die sich nicht
allzu sehr vom Bisherigen unterscheiden würden. Er sieht eine Tendenz zu
mehr Flexibilität und zur Verteilung von Funktionen anstelle von Aufgaben.
Der „Bundesstaat neu“ darf aber kein Modell der „Unverantwortlichkeit“ werden.
b)
Bundesstaat neu – Mag. Anna-Maria Hochhauser
Hochhauser stellte die bekannten Positionen
der Wirtschaftskammer vor. Sie betonte Fragen der Standortpolitik und
Einsparungspotentiale. Aus Sicht der Wirtschaft müsse der Staat so organisiert
werden, dass die Verwaltung effizient arbeiten könne.
c)
Diskussion
Dollinger (Dt. Juristenkommission) verwies
auf die Praxis konkurrierender Kompetenzbestimmungen in Deutschland. In
jüngeren Entscheidungen hat das BVerfG gezeigt, dass diese justiziabel seien.
Wutscher hielt fest, dass man keine bessere
Alternative zur mittelbaren Bundesverwaltung gefunden hätte. Die Schlüsselfrage
in der Bundesstaatsdiskussion sei die Positionierung Österreichs gegenüber
der EU – wie effizient ist Gesetzgebung in Österreich möglich?
Bußjäger wies darauf hin, dass im neuen
Kompetenzmodell eine dynamische Entwicklung grundgelegt wäre. Es werden
größere Unsicherheiten in der Auslegung bestehen und es wird sich „ein gemäßigtes
Versteinerungsprinzip“ entwickeln.
Adamovich wies auf die Problematik von Querschnittsmaterien
hin und fragte, was „Bürgernähe“ als Grundsatz der Zuweisung von Kompetenzen
(Wirtschaftskammer) bedeute.
Schnizer fragte, wie breit die mittlere
Säule sein solle.
Weh plädierte für eine finale
Zuteilung von Kompetenzen an Konflikten.
Jabloner verortete die derzeitige
Problematik nicht im Versteinerungsprinzip sondern in der Gesichtspunktetheorie.
Wiederin ging in seiner Antwort auf Fragen
der Justiziabilität ein und wies anhand der Praxis in den USA und der Schweiz
auf die zugrunde liegenden politischen Entscheidungen hin.
* * *
d)
Verwaltung neu – Univ. Prof. Dr. Gerhart Wielinger
Wielinger setzte sich zunächst mit der Stellung
der Verwaltung im politischen Bewusstsein und dem Wissen über die Arbeit
der Verwaltung in Österreich auseinander. Ob in einem Ausschuss Konsens
erzielt werden könne, hänge nicht von den Parteien, sondern vom Wissen der
Einzelnen über die Verwaltung ab. Daher müssen vor allem (lebendige) Kooperation
und Kommunikation in der und über die Verwaltung gefördert werden. Er
setzte sich kritisch mit Forderungen an die Verwaltung auseinander und betonte
die bereits vorhandenen Möglichkeiten wirkungsorientierter Verwaltungsführung.
Ein wesentliches Defizit sieht Wielinger nicht in der österr.
Verwaltung, sondern im mangelnden Bewusstsein der Politik dafür, dass wichtige
Entscheidungen auf europäischer Ebene getroffen werden, die dann in
Österreich umzusetzen sind.
e)
Verwaltung neu – Mag. Werner Wutscher
Wutscher kritisierte das eingeschränkte
Verwaltungsverständnis in Österreich. Im Österreich-Konvent herrsche jetzt
aber ein Klima des Dialogs, in dem diese Fragen endlich thematisiert
werden können. Verwaltung wird hierzulande ieL als Rechtsfunktion
begriffen. Das Verwaltungsbild ist von der Monarchie geprägt – dieses Bild
entspricht heutigen Herausforderungen aber nicht mehr. Auch die weitgehende
Determinierung der Verwaltung durch die Verfassung führt zu vielen
Problemen.
Das
Verwaltungsverständnis in Österreich entspricht nicht mehr dem
Politikverständnis in Europa. Anhand konkreter Beispiele aus dem Wasserrecht
zeigte Wutscher, dass das Bild der reaktiven Verwaltung, wie sie
Österreich noch immer auszeichnet, nicht mehr anwendbar ist. Er betonte, dass
vieles in der EU an die Kommission und so an die Verwaltung delegiert würde. Es
braucht daher ein neues Verwaltungsverständnis und vor allem neue
Verwaltungsinstrumente. Wutscher erinnerte an die rechtlichen
Probleme in Österreich angesichts des Emissionshandels – in Österreich muss
alles irgendwie in die Bescheidform gepresst werden, was zu einer
Verkomplizierung führe. Außerdem verlangt die EU in vielen Bereichen eine Beteiligung
der Bürger, die in Österreich bislang nur bedingt durchgeführt würde. Wutscher
erläuterte das anhand von Beispielen aus dem Emissionshandel und dem
Wasserrecht.
Innerhalb
der Verwaltung haben schon zahlreiche Veränderungen stattgefunden. Es braucht
aber eine Verfassungsreform, damit die einfachgesetzliche Weiterentwicklung der
Verwaltung möglich wird. Schlüsselfragen sind jene nach der
Unternehmenskultur innerhalb der Verwaltung und das Verhältnis
Staatsbürger-Staat.
f)
Diskussion
Thienel forderte dringend eine
Diskussion über Handlungsformen der Verwaltung im Konvent (allgemeine
Zustimmung). Formen der Kooperation fehlen weitgehend! Die Normierung des
öffentlich-rechtlichen Vertrags in der Verfassung würde viele Probleme lösen.
Lengheimer wies auf die Veränderungen in der
Verwaltung hin und sprach sich auch für kooperative Formen aus.
Schnizer wies darauf hin, dass oft falsche
Vorstellungen von der mittelbaren Bundesverwaltung bestünden. Auch das
rechtliche Bild weicht von der sozialen Realität ab. In der Verfassung sollten
die wesentlichen Strukturen der Verwaltung abgebildet werden. Hinsichtlich des Dienstrechts
plädiert er für einen „öffentlich-rechtlichen Kollektivvertrag“. Außerdem trat
er für eine stärkere Durchlässigkeit zwischen Privatrecht und öffentlichem
Recht ein.
4) 3.
Arbeitssitzung – Freitag, 21. Mai 2004
a)
Justizverfassung neu – SC Dr. Otto Oberhammer
Oberhammer setzte sich in seinem Referat mit
dem Vorschlag der Einrichtung eines „Rats der Gerichtsbarkeit“
auseinander, dem er sehr skeptisch gegenüber steht. Ausführlich ging er
auf Beispiele in anderen EU-Staaten ein und betonte, dass sich damit auch
wichtige Fragen für Österreich stellen würden. Allerdings erscheint ihm der
Vorschlag der Richtervereinigung unausgegoren. Er forderte daher eine
ausführliche Diskussion, die deutlich macht, worin eine Verbesserung des status
quo bestehen würde.
Oberhammer hob Probleme hervor, die sich aus
dem Prinzip der Gewaltenteilung ergeben. Unklar bleibt für ihn die
deutliche Mehrheit der Richter im vorgesehenen Rat. Sodann fragte er
nach den Auswirkungen auf den Bereich der nicht-richterlichen Bediensteten.
Er schlägt eine Diskussion über eine Personalvertretung der Richter vor.
In Konflikten zwischen der Ministerverantwortung und der Richterschaft kann –
im heutigen medialen Umfeld – auch eine Sicherung der Unabhängigkeit der
Richterschaft gesehen werden.
b)
Justizverfassung neu – Gero Debusmann
Debusmann ist Präsident des
Oberlandesgerichts Hamm/Nordrhein-Westfalen, des größten Oberlandesgerichts in
Deutschland. Er berichtete über die Entwicklung in Deutschland. Vor vier
Jahren gab es Pläne, Innen- und Justizministerium in Nordrhein-Westfalen
zusammenzulegen. Nach Protesten in der Richterschaft blieb es bei der
Unabhängigkeit des Justizministeriums. Damals wurde den Richtern ein Modell der
Selbstverwaltung angeboten, welches aber von diesen abgelehnt wurde.
Debusmann sprach sich gegen einen „Rat der
Gerichtsbarkeit“ in der vorgesehenen Form aus. Er stellte hingegen deutsche
Modelle vor, die sich durch eine starke Mitbestimmung der Richter unter
Anbindung an die politische Verantwortlichkeit des Justizministers auszeichnen.
Es ist auch durchaus üblich, dass der Minister die Anstellung von Richtern an
das jeweilige OLG delegiert. Zur Neuorganisation der Instanzen verwies er auf
ähnliche Diskussionen in Deutschland.
c)
Diskussion
Helige betonte, dass ihr ein guter Diskurs
ein wichtiges Anliegen sei. Rechtssprechung ist für sie eine Ausnahme vom
demokratischen Prinzip – Richter sind an das Gesetz und an sonst niemanden
gebunden. Daher braucht es umso mehr jemanden, der sich für sie einsetzt.
Benn-Ibler erwartet sich gute Entscheidungen
von Richtern. Er plädierte dafür, die Justizverwaltung nicht zu ändern.
Felzmann berichtete hingegen von
persönlichen Erfahrungen nach der Wende in Ungarn. Damals sei ihm unser System
der Justizverwaltung erstmals bedenklich erschienen. Er plädiert daher für
eine intensive Diskussion.
Jesionek fragte auch nach der Stellung der Richteramtsanwärter.
Reisner plädierte für den Rat der
Gerichtsbarkeit. Richterliche Unabhängigkeit bedarf der Rahmenbedingungen.
Wanke-Cerwenka erinnerte daran, dass die Justiz in
der Praxis keine Stimme hätte.
Miklau sieht den Rat der Gerichtsbarkeit
kritisch. Er schlägt einen Beirat für Budget- und Personalangelegenheiten
vor, ähnlich jenem, der bereits für die Ausbildung existiert.
* * *
d)
Rechtsschutz neu? – RA Univ. Doz. Dr. Alfred J. Noll
Noll begann sein Referat mit grundsätzlichen
Gedanken zum Rechtsschutz, die der Ausschuss 9 sA nach weitgehend
vernachlässigt hat. Rechtsschutz ist auch eine Frage des Zugangs zum Recht.
Rechtsschutz steht in funktionaler Beziehung zu Interessen. Wichtig ist
daher auch und gerade eine soziologische Betrachtung!
Noll kritisierte, dass Fragen der Internationalisierung,
der Entstaatlichung von Politik und des Anti-Etatismus kaum
diskutiert werden. Gerade das sind aber die Einflüsse, die zu einer Zersetzung
des Rechtsschutzes und des Rechtsstaates führen. Noll führte dazu die
Problematik des kommissarischen Rechtsschutzes an. Der
Menschenrechtsbeirat im Innenministerium sei zu schwach. Anknüpfungspunkte für
Rechtsschutz entfallen in diesen Bereichen, die Bindungskraft der Verfassung
nehme ab. Ebenso vermisst Noll die Diskussion über neue
Rechtsschutzformen, etwa Verbandsklagerechte. Er bedauerte, dass es
keinen Konsens über Urteilsbeschwerde an den VfGH gab.
(Hinweis:
Noll hat die erweiterte Form seines Vortrags als Buch vorgelegt: Alfred J.
Noll: „Rechtsschutz neu“ im Österreich-Konvent? Provisorische Marginalien zum
Bericht des Ausschusses IX, Czernin Verlag, Wien 2004).
e)
Rechtsschutz neu – die Verwaltungsgerichte – Univ. Prof. DDr. Franz Merli
Merli sieht die Errichtung von
Verwaltungsgerichten als großen Fortschritt für den Rechtsstaat.
Allerdings sieht er einige Probleme in Hinblick auf die Ausgestaltung ihrer
Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnisse.
Der Grundsatz
reformatorischer Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ist für Merli
nur schwer mit der traditionellen Sicht der Gewaltenteilung vereinbar.
Er kann sA nach zu einer Verschlechterung im Verfahren führen, da Gerichten
Gestaltungsaufgaben übertragen werden, für die sie nicht geeignet sind.
Gerichte sollen kontrollieren und nicht verwalten. Merli argumentierte gegen
eine Beschränkung der Kontrollgegenstände auf Bescheide und Maßnahmen
unmittelbarer Verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Es sollen alle
nicht bescheidförmigen Verwaltungseingriffe in subjektive Rechte zum Gegenstand
verwaltungsgerichtlicher Kontrolle gemacht werden. In diesem Kontext verwies Merli
va auf die Rechtssprechung von EGMR und EuGH zu Schutzpflichten des
Staates. Seiner Meinung nach sollte die Verfassungsreform genutzt werden, um
tatsächlich mutige Entscheidungen zu treffen.
f)
Diskussion
In Hinblick
auf den Vortrag von Noll fragte sich Jabloner, ob die Rspr in
ihren „technischen Antworten“ auf den kommissarischen Rechtsschutz die
Problematik bislang nicht verdeckt habe. Hinsichtlich der Urteilsbeschwerde
kann er Noll aber nicht zustimmen. Das hätte zu große Nebenwirkungen auf
die Struktur der österr. Rechtsordnung. Zu Merli meinte er, dass er die Relativität
des Unterschieds zwischen kassatorischen und meritorischen Entscheidungen
zu wenig beachte.
Weh sprach sich für die Einführung der
Urteilsbeschwerde aus und wies auf die Problematik von
Sachverständigenprozessen hin.
Wiederin plädierte für reformatorische
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Als Beispiel nannte er die
Problematik kassatorischer Entscheidungen im Asylverfahren.
Holzinger meinte, dass eine Urteilsbeschwerde
zu einer Veränderung der Fallstruktur vor dem VfGH führen würde.
Stolzlechner befand, dass die Beschränkung
der Kontrollgegenstände der Verwaltungsgerichte zu eng gefasst wäre.
Helige betonte, dass Rechtsschutz Zeit
brauche. Man dürfe den Instanzenzug aber nicht ungebührlich verlängern. Sie
steht einer Urteilsbeschwerde sehr skeptisch gegenüber.
5) 4.
Arbeitssitzung – Samstag, 22. Mai 2004
Podiumsdiskussion:
Der Österreich-Konvent – Jahrhundertchance oder Totgeburt?
Leitung: Ronald
Barazon
Teilnehmer:
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Dieter Böhmdorfer,
Dr.
Peter Gerlich, Dr. Eva Glawischnig, Dr. Peter Kostelka, Alfred Payrleitner
– – Zusammfassung der wichtigsten Aussagen
und Standpunkte – –
Für Payrleitner
ist der Konvent keine Totgeburt, bestenfalls „droht das Kind rachitisch zu
sein.“ Er ist erstaunt, dass der Konvent überhaupt stattfindet. Er hört
jetzt aber von allen Seiten den Ruf: Politik tu etwas! Seiner Meinung nach
müssen Konflikte angesprochen werden und Polarisierungen stattfinden. Er fragt
sich, warum das Präsidium untätig bleibt. Beim EU-Konvent war es ja gerade das
Präsidium, das für Dynamik sorgte: Die Opposition gegen Giscard machte den
Konvent für die Medien interessant.
Gerlich erachtet die Konventsmethode als
ideal für Verfassungsreformen. Er fragt sich aber, wie sie vor dem Hintergrund
von Profilierungswünsche von Politikern umgesetzt werden soll. Er kann sich
aber vorstellen, dass ein partiell guter Text am Ende steht.
Glawischnig entgegnete, dass der Konvent
keineswegs ideal sei. Man hätte mehr kreatives Potential hineinnehmen müssen.
Die Herausforderung für die Verfassungsreform seien die Konsequenzen des
EU-Beitritts und die Notwendigkeit einer neuen Verfassungspolitik. Sie erachtet
Teilnovellen in spezifischen Bereichen für sinnvoll, möchte aber nicht von
einer „neuen Verfassung“ reden. Im Mittelpunkt der Verfassungsreform dürften
nicht Kostenreduktionen stehen. Vielmehr gehört die Demokratie betont.
Baumgartner-Gabitzer teilte einige Einschätzungen von
Glawischnig. Es wäre falsch zu behaupten, dass wir alles neu machen müssten.
Aber die Vorgangsweise und die Zusammensetzung hält sie für richtig. Es ist von
großer Bedeutung, die verschiedenen Phasen des Konvents wahrzunehmen. Nach
einer Phase des Dissenses und der Verdichtung stehen jetzt Konflikte an. Es
wird auch zu einer Krise kommen, aber man wird sie bewältigen.
Kostelka verglich den Konvent mit
vorangegangenen Reformvorhaben und betonte, dass schon jetzt viel mehr erreicht
sei als je zuvor. Er hob hervor, dass wir einen Grund haben, die Verfassung zu
reformieren, dass es aber keinen Anlass gäbe. Daher habe die Politik einen
solchen geschaffen und sich selbst unter Druck gesetzt. Kostelka meinte,
dass man jetzt aus der Vergangenheit lernen müsste. Warum konnte man sich 1920
letztlich so schnell einigen? – Weil Kelsen mehrere Modelle vorgelegt hatte!
Böhmdorfer lobte die Arbeit der
Ausschussvorsitzenden und betonte, dass Präsident Fiedler nun eine schwere Last
zu tragen habe. Er glaube aber, dass dieser das in seiner geschickten Art
meistern werde. Böhmdorfer meinte, dass nicht die Politik alleine
gefordert wäre, Entscheidungen zu treffen. Sie müsse das gemeinsam und im
Konsens mit Verfassungspraktikern und Verfassungsexperten tun. Böhmdorfer
ging dann auf einige spezifische Fragen der Justizorganisation ein.
Anschließend hob er hervor, dass ein großer Teil der Bevölkerung gut über das
Strafrecht Bescheid wisse, in Zukunft solle man ebenso gut über die Verfassung
Bescheid wissen.
Auf die
Frage von Barazon meinten alle Teilnehmer, dass es zu einer
übersichtlichen Verfassung kommen werde. Aber was ist mit den 2/3-Materien?
Kostelka hielt fest, dass es im Konvent
darum gehe, die Funktionstüchtigkeit und Gestaltung des „Hauses Österreich“ zu
verbessern. Seit 1920 hat sich vieles verändert. Die Aufgabe des Konvents ist
es, einen nationalen Verfassungskonsens zu fördern und die Grundlage für einen
neuen Weg des Regierens – den europäischen Weg knapper Mehrheiten, zu schaffen.
Glawischnig identifizierte den „föderalen
Knoten“ als das zentrale Problem des Konventsprozesses. Sie sprach sich für
„lösungsorientiere“ Kompetenzen und eine Zusammenführung der Einnahmen- und
Ausgabenverantwortung aus. In Zukunft wird Österreich zentralistischer sein.
In der
Publikumsdiskussion meinte Holzinger, dass man in Bezug auf den
Föderalismus konsequente Standpunkte beziehen müsse. Helige sprach
Böhmdorfer auf die Gerichtsorganisation an. Jabloner kam auf die Frage
des Grundrechtsbewusstseins in Verwaltung und Justiz zurück. In Hinblick auf
den Bundesstaat meinte er, dass die österreichischen Strukturen als solche
sinnvoll wären, dass es aber zu keiner Kompetenzverklumpung kommen dürfe. Benn-Ibler
betonte den guten Weg des Konvents. Besonders gefällt ihm, dass Verwaltung und
Gerichtsbarkeit auch Thema der Beratungen sind. Er forderte aber unter Verweis
auf die EU Selbstbeschränkung, was Staatsziele, Kompetenzen und Grundrechte
betrifft.
Ofner setzte sich für eine Reorganisation
der Gerichte ein. In Bezug auf die Grundrechte betonte er Österreichs hohe
Standards des Volksgruppenschutzes im europäischen Vergleich. Insgesamt
forderte er, für die Verfassungsdiskussion den Weg als Ziel zu betrachten. Es
kann aber nur dann etwas Bedeutendes herauskommen, wenn Politiker
zusammenarbeiten und nicht überlegen, was den anderen am meisten ärgern könnte.
Noll kritisierte die Zusammensetzung des Österreich-Konvents und wies
daraufhin, dass schon in der Vergangenheit weite Kreise der Bevölkerung
uninteressiert gemacht wurden. Die Diskussionen müssen offen gelegt werden. Am
Ende soll nicht Bekanntes mit einem neuen Mäntelchen versehen werden.
Payrleitner meinte, dass Konvent noch eine
schwere Phase vor sich haben. Wird es gelingen, eine Verfassung für die Zukunft
zu formulieren? Er meint, dass die Länder auch in der Bevölkerung keine
Unterstützung haben werden, wenn es ihnen nicht gelingt, überzeugende
Alternativen zu formulieren.
Kostelka betonte die Bedeutung von Staatszielen, die staatliche Verantwortung einmahnen. Er betonte die Öffentlichkeit des Konvents und bedauerte, dass sich so wenige daran beteiligen. Wenn sich Europa zu einem Bundesstaat entwickelt, muss sich Österreich klar positionieren. Er tritt daher für einen Vollzugsföderalismus ein.
Dr. Christoph Konrath
Mai 2004