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Kinderwahlrecht
- Ausgleichende Gerechtigkeit oder eine Fehlentwicklung?
Auch Kinder sind Staatsbürger und genauso wie
Erwachsene von politischen Entscheidungen unmittelbar betroffen - deshalb
sollten auch sie bei Wahlen ihre Stimme abgeben können. Das Stimmrecht sollte
bis zum Erreichen der persönlichen Wahlberechtigung stellvertretend von den
Eltern ausgeübt werden.
Auf der anderen Seite steht die Argumentation, dass die Differenzierung der
Stimmgewichte von Wählerinnen und Wählern nach der Kinderzahl dem Grundsatz
des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts
widerspricht. Wenn die Zeugung und Erziehung von Kindern das politische
Gewicht verstärken soll, warum nicht auch andere ökonomisch bzw. sozial
anerkennenswerte Taten?
Der Jour fixe am 21. April greift die Frage nach dem Kinderwahlrecht auf und
bietet die Möglichkeit, die gegensätzlichen Ansätze zu diskutieren.
Referent:
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Lukas Mandl (Plattform Kinderwahlrecht)
Univ.-Prof. Dr. Karl Ucakar (Universität Wien, Institut für
Politikwissenschaft)
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Datum:
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21. April 2004
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Uhrzeit:
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16:30 bis 18:00 Uhr
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Ort:
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Österreichisches Institut für Familienforschung,
Gonzagagasse 19/3. Stock, A - 1010 Wien
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