Jugendkonvent 2 - Das Finale
Am 25. November 04 fand im ZOOM Kindermuseum im Wiener
Museumsquartier der Jugendkonvent 2 stattfinden. Dabei wurde die Arbeit
des Österreich-Konvents anhand ausgewählter Themen evaluiert. „Wir schauen
dem Österreich-Konvent auf die Finger“ lautet daher auch das Motto der
Veranstaltung.
Zahlreiche
PolitikerInnen verschiedener Parteien nahmen auch am zweiten Teil des
Jugendkonvents teil.
Nach einem Statement der AG Frauen zum 25. November, dem Internationalen Tag
gegen Gewalt gegen Frauen wurden die drei Themenschwerpunkte
Wahlalter/Partizipation, Harmonisierung der Jugendschutzgesetze und
Kinderrechte diskutiert.
EinE VertreterIn des zuständigen Konventsausschusses stellte sich den Fragen
der Jugendorganisationen.
Wahlalter / Partizipation
Ludwig Dvorak stellte die Fragen zum Wahlalter an den Vorsitzenden des
Ausschusses 3 DDr. Karl Lengheimer. Er erklärte, dass es keinen Konsens
bezüglich des Wahlalters gab, aber die Möglichkeit für einen Kompromiss ist
durchaus gegeben sei.
Im Jänner präsentierte der Vorsitzende des Konvents Dr. Franz Fiedler diesen
Kompromiss in seinem Entwurf einer Verfassung, der sich auf die Diskussionen im
Konvent stützt. Sein Entwurf sieht eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für
die Gemeindeebene und bei Volksbegehren und Volksbefragungen vor. Bei
Landtags-, Nationalrats- und Europawahlen gilt weiterhin, dass du erst ab 18
wählen darfst. Ebenso bei Volksabstimmungen.
Harmonisierung der Jugendschutzgesetze
Im Jänner präsentierte der UNO Kinderrechtsausschuss eine Mängelliste von
Kinder- und Jugendrechten und verwies dabei auf eine Forderung der
Bundesjugendvertretung nach einer Harmonisierung der verschiedenen
Jugendschutzgesetze in den Bundesländern. Durch die unterschiedliche
Gesetzeslage kommt es für Jugendliche zu einer Diskriminierung, entschied die
UNO, da von Jugendlichen unterschiedliche Rechte in Anspruch genommen werden
können. Patrick Rosner von der Landjugend Österreich befragte diesbezüglich Dr.
Theodor Öhlinger, den Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses. Klar
festgehalten wurde, dass die Jugendagenden auch weiterhin Sache der
Landespolitik bleiben, was einen bundesweites Jugendschutzgesetz entsprechend
unmöglich macht. Allerdings können die unterschiedlichen Gesetzeslagen
harmonisiert werden. Aber auch von Seiten der Politik wird dieses Problem
erkannt und es gibt erste Signale, hier Verbesserungen herbeiführen zu wollen.
„Ich stehe für ein einheitliches Jugend-Schutzgesetz. Hier erwarte ich die
Kooperation und Bereitschaft der Länder“, meinte Sozialministerin Haubner
kürzlich.
Kinderrechte in die Verfassung
Mag. Daniela Pruner (Kinderfreunde) stellte im Gespräch mit der Vertreterin des
Konvents Mag. Gerda Marx die Forderung der Bundesjugendvertretung, die
Kinderrechtskonvention der UNO müsse in vollem Umfang in die Verfassung
aufgenommen werden. Österreich hat sich bereits 1998 dazu verpflichtet die
gesamte Kinderrechts-Charta der UNO in die Verfassung aufzunehmen. Dies wurde
bis heute nicht umgesetzt. Zwar sieht der Fiedler – Entwurf einen eigenen
Artikel für die Rechte von Kindern vor, allerdings fehlen dem entscheidende
Rechte, wie das Recht auf Anhörung vor Gericht bei Scheidungen etc.
Generell ist die Einklagbarkeit des gesamten Grundrechtskatalogs so formuliert,
dass diese nicht klar gegeben ist. Wir fordern die Verankerung der vollen UNO
Charta in der Verfassung und dass diese Chance genützt werden muss.
Quelle:
www.jugendkonvent.at