Jugendkonvent 2 - Das Finale
Am 25. November 04 fand im ZOOM Kindermuseum im Wiener Museumsquartier der Jugendkonvent 2 stattfinden. Dabei wurde die Arbeit des Österreich-Konvents anhand ausgewählter Themen evaluiert. „Wir schauen dem Österreich-Konvent auf die Finger“ lautet daher auch das Motto der Veranstaltung.

Zahlreiche PolitikerInnen verschiedener Parteien nahmen auch am zweiten Teil des Jugendkonvents teil.
Nach einem Statement der AG Frauen zum 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen wurden die drei Themenschwerpunkte Wahlalter/Partizipation, Harmonisierung der Jugendschutzgesetze und Kinderrechte diskutiert.
EinE VertreterIn des zuständigen Konventsausschusses stellte sich den Fragen der Jugendorganisationen.

Wahlalter / Partizipation
Ludwig Dvorak stellte die Fragen zum Wahlalter an den Vorsitzenden des Ausschusses 3 DDr. Karl Lengheimer. Er erklärte, dass es keinen Konsens bezüglich des Wahlalters gab, aber die Möglichkeit für einen Kompromiss ist durchaus gegeben sei.
Im Jänner präsentierte der Vorsitzende des Konvents Dr. Franz Fiedler diesen Kompromiss in seinem Entwurf einer Verfassung, der sich auf die Diskussionen im Konvent stützt. Sein Entwurf sieht eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Gemeindeebene und bei Volksbegehren und Volksbefragungen vor. Bei Landtags-, Nationalrats- und Europawahlen gilt weiterhin, dass du erst ab 18 wählen darfst. Ebenso bei Volksabstimmungen.

Harmonisierung der Jugendschutzgesetze
Im Jänner präsentierte der UNO Kinderrechtsausschuss eine Mängelliste von Kinder- und Jugendrechten und verwies dabei auf eine Forderung der Bundesjugendvertretung nach einer Harmonisierung der verschiedenen Jugendschutzgesetze in den Bundesländern. Durch die unterschiedliche Gesetzeslage kommt es für Jugendliche zu einer Diskriminierung, entschied die UNO, da von Jugendlichen unterschiedliche Rechte in Anspruch genommen werden können. Patrick Rosner von der Landjugend Österreich befragte diesbezüglich Dr. Theodor Öhlinger, den Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses. Klar festgehalten wurde, dass die Jugendagenden auch weiterhin Sache der Landespolitik bleiben, was einen bundesweites Jugendschutzgesetz entsprechend unmöglich macht. Allerdings können die unterschiedlichen Gesetzeslagen harmonisiert werden. Aber auch von Seiten der Politik wird dieses Problem erkannt und es gibt erste Signale, hier Verbesserungen herbeiführen zu wollen. „Ich stehe für ein einheitliches Jugend-Schutzgesetz. Hier erwarte ich die Kooperation und Bereitschaft der Länder“, meinte Sozialministerin Haubner kürzlich.

Kinderrechte in die Verfassung
Mag. Daniela Pruner (Kinderfreunde) stellte im Gespräch mit der Vertreterin des Konvents Mag. Gerda Marx die Forderung der Bundesjugendvertretung, die Kinderrechtskonvention der UNO müsse in vollem Umfang in die Verfassung aufgenommen werden. Österreich hat sich bereits 1998 dazu verpflichtet die gesamte Kinderrechts-Charta der UNO in die Verfassung aufzunehmen. Dies wurde bis heute nicht umgesetzt. Zwar sieht der Fiedler – Entwurf einen eigenen Artikel für die Rechte von Kindern vor, allerdings fehlen dem entscheidende Rechte, wie das Recht auf Anhörung vor Gericht bei Scheidungen etc.
Generell ist die Einklagbarkeit des gesamten Grundrechtskatalogs so formuliert, dass diese nicht klar gegeben ist. Wir fordern die Verankerung der vollen UNO Charta in der Verfassung und dass diese Chance genützt werden muss.

 

Quelle: www.jugendkonvent.at