Dr. Eva Glawischnig
Wien, am 20. Dezember 2004
Textvorschlag im Präsidium
zur
Berücksichtigung des letzten Atom-Volksbegehrens
Anlässlich
der Beratungen zur Transformation des Atom-BVG in eine geschlossene Verfassungsurkunde
habe ich bereits den Standpunkt eingenommen, dass der im Ausschuss 1 erzielte
Konsens (aus Sicht des grünen Mitglieds ein Minimalkonsens) um den Inhalt des
letzten Volksbegehrens zur Ergänzung des Atom-BVG (siehe 206 dBeil StenProtNR,
22. GP)ergänzt werden sollte. Im folgenden reiche ich nun einen konkreten
Textvorschlag nach.
Ausschusskonsens:
(1) Maßnahmen, die der Herstellung oder Nutzung von
Atomwaffen und der Nutzung der Kernspaltung zum Zweck der Energiegewinnung
dienen, sind verboten.
(2) Die Beförderung von spaltbarem Material auf
österreichischem Staatsgebiet
ist untersagt, sofern dem völkerrechtliche
Verpflichtungen nicht entgegenstehen. Von diesem Verbot ausgenommen ist der
Transport für Zwecke der ausschließlich friedlichen Nutzung, nicht jedoch für
Zwecke der Energiegewinnung durch Kernspaltung und deren Entsorgung.
Ergänzungsvorschlag
im Präsidium:
(3) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung
sind verpflichtet, sich im Rahmen der Europäischen Union für einen Ausstieg aus
der Kernenergie einzusetzen.
(4) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung
dürfen Vorhaben, die dem Ziel des europaweiten Atomausstieges entgegenstehen,
nicht zustimmen. Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen davon nur aus
zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen abweichen.“