22.11.04
ÖVP-Vorschlag
für die Grundprinzipien der Verfassung entsprechend der Gliederung des Ausschusses 2 und der Beratungen im Ausschuss 1 und 4
(1)
Österreich
ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volke aus.
(2)
Österreich
ist ein Bundesstaat. Er besteht aus den Ländern Burgenland, Kärnten,
Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und
Wien.
(3)
Österreich
ist ein sozialer Rechtsstaat.
Artikel 2
(1)
Österreich
wirkt zur Wahrung des Friedens im Rahmen der Vereinten Nationen und an der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union mit.
(2)
Österreich
ist Mitglied der Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen,
sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität
verpflichtet ist.
(3)
Die Familie
steht unter dem besonderen Schutz der Gesetze.
(4)
Bund, Länder
und Gemeinden stellen einen ausgeglichenen öffentlichen Haushalt (Gesamtstaat)
über einen Konjunkturzyklus sicher und stimmen ihre Haushaltsführung im
Hinblick auf diese Zielsetzung aufeinander ab.
(5)
Die Republik schützt die Umwelt. Sie bewahrt Mensch, Tier, Pflanze und
ökologische Systeme vor vermeidbaren nachteiligen Einwirkungen und verbessert
ihre Lebensgrundlagen und Bedingungen unter Zugrundelegung des
Verursacherprinzips. Natürliche Rohstoffe sind sparsam zu nützen.