22.11.04
Wir, die
Bürgerinnen und Bürger der Republik Österreich in den Ländern Burgenland,
Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol,
Vorarlberg und Wien geben uns in freier Selbstbestimmung und kraft unserer
verfassungsgebenden Gewalt diese Bundesverfassung.
Wir tun dies in
der Verantwortung vor den Menschen und der Schöpfung und im Bewusstsein des
kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas, das den Menschen in
den Mittelpunkt stellt und die Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner
Rechte in der Gesellschaft verankert.
Die Geschichte
Europas und Österreichs zeigt uns, dass die Durchsetzung und Wahrung dieser
Rechte steter Anstrengung bedarf. Nach den Schrecknissen beider Weltkriege
wurde die Republik Österreich als demokratischer Rechts- und Bundesstaat wieder
begründet. Wir verpflichten uns feierlich, den demokratischen Weg Österreichs
im vereinten Europa fortzusetzen und gründen diese Bundesverfassung auf die
unteilbaren Werte der Würde des Menschen, der Freiheit und der Gleichheit.
Diese
Bundesverfassung ist Beitrag und Mahnung zur Stärkung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts im Geiste der Toleranz, der Solidarität zueinander und der
Verantwortung der Menschen in Österreich füreinander und in Offenheit gegenüber
der Welt.
Wir fördern das
Leben in der Familie und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Unser
Zusammenleben sichern wir auch durch gemeinsame Verantwortung für eine
nachhaltige Entwicklung. Richtschnur für die Erreichung dieser Ziele sind uns
ein nachhaltiges Wirtschaftswachstums und die Prinzipien der öko-sozialen
Marktwirtschaft, die Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt mit
Umweltschutz und Umweltqualität vereint.
Wir verpflichten
uns zur Gestaltung unseres Zusammenlebens in gegenseitiger Rücksichtnahme und
Achtung der kulturellen, religiösen, sprachlichen, ethnischen und politischen
Vielfalt in der Einheit jener Werte und Rechte, die dieser Bundesverfassung zu
Grunde liegen. Das findet seinen besonderen Ausdruck in der Anerkennung der
Volksgruppen in Österreich und den Einsatz für Schutz und Förderung der mit
Österreich geschichtlich verbundenen deutschsprachigen Minderheiten,
insbesondere auch der Südtiroler.
Auf der
Grundlage der Beratungen im Ausschuss 1 und unter Berücksichtigung der
Ergebnisse des Ausschusses 4.