Auflistungen
der dem Bundespräsidenten zustehenden Befugnisse (Sonderrechte), hinsichtlich
derer in den Ausschüssen 3 oder 8 bzw. im Präsidium ein Entfall bzw. eine
Änderung zur Erwägung gestellt worden ist.
Thema |
Beratung im Ausschuss |
Ergebnis Vorbereitungskomitee |
Einberufungsrechte des Bundespräsidenten im
Zusammenhang mit dem Nationalrat und der Bundesversammlung |
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Siehe
sogleich unten |
·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 5
Abs. 2, Art. 25 Abs. 2: Berufung der obersten Organe bzw. des
Nationalrates an einen anderen Ort als Wien für die Dauer außergewöhnlicher
Verhältnisse |
Ergänzungsbericht
A03 |
Es
besteht Dissens. |
AB A03, S 9 |
Es
besteht Dissens. |
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AB A03, S 9 |
Alle:
ja (mit der Maßgabe, dass die Befugnis zur Einberufung auf den Präsidenten
des Nationalrates übergehen soll) |
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AB A03, S 9 |
Alle:
ja |
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·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 39 Abs. 1
erster Satz: Einberufung der Bundesversammlung |
Ergänzungsbericht
A03 |
Es
besteht Dissens. |
Ernennung-, Entlassungs- und Auflösungsrechte |
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Siehe
sogleich unten |
·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 29
Abs. 1 erster Satz, Art. 100 Abs. 1: Recht zur Auflösung des
Nationalrates (eines Landtages) |
AB A03, S 16 |
Es
besteht Dissens. |
·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 70
Abs. 1: Ernennung und Entlassung (von Mitgliedern) der Bundesregierung |
AB A03, S 16 |
Es
besteht Dissens. |
·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 71:
Bestellung (von Mitgliedern) der einstweiligen Bundesregierung |
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Alle:
nein |
·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 74
Abs. 3: Amtsenthebung von Mitgliedern der Bundesregierung auf Wunsch
oder in den gesetzlich bestimmten Fällen |
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Die
Entscheidung über diese Frage wird vorerst offen gelassen. Seitens der FPÖ
wird eine vertiefte Prüfung angekündigt. |
·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 77
Abs. 3 zweiter Satz: Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des
Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister |
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Es
besteht Dissens. |
Befugnisse im Zusammenhang mit der Vertretung von
Regierungsmitgliedern |
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Siehe
sogleich unten |
·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 69 Abs. 2
zweiter Satz: Betrauung eines Mitgliedes der Bundesregierung mit der
Vertretung des Bundeskanzlers, wenn auch der Vizekanzler verhindert ist |
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Die
Entscheidung wird vorerst offen gelassen, da der Ergänzungsbericht des
Ausschusses 3 abgewartet werden soll. |
·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 73
Abs. 1 erster Satz: Bestellung eines Vertreters im Falle der
zeitweiligen Verhinderung eines Bundesministers |
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Die
Entscheidung wird vorerst offen gelassen, da der Ergänzungsbericht des
Ausschusses 3 abgewartet werden soll. |
Befugnisse
gemäß Art. 65 B‑VG
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Siehe
sogleich unten |
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Entfall der Befugnisse gemäß Art. 65
Abs. 2 lit. c: Begnadigungs- und Niederschlagungsrechte |
AB A03, S 17 |
Es
besteht Dissens. |
·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 65
Abs. 2 lit. d: Befugnis, uneheliche Kinder zu legitimieren |
AB A03, S 17 |
Alle:
ja |
·
Entfall der Befugnisse gemäß Art. 65
Abs. 3: Befugnis, außerordentliche Zuwendungen, Zulagen und
Versorgungsgenüsse zu gewähren |
AB A03, S 17 |
Es
besteht Dissens. |
Immunität
des Bundespräsidenten
·
Änderung des Art. 63 (behördliche Verfolgung
des Bundespräsidenten nur mit Zustimmung der Bundesversammlung): Angleichung
der Immunität des Bundespräsidenten an die außerparlamentarische Immunität
der Nationalratsabgeordneten |
AB A08, S 22 |
Es
besteht Dissens. |
Personalhoheit
des Bundespräsidenten
·
Schaffung einer Regelung, der zu Folge der
Bundespräsident zur Ernennung von Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei
keines Vorschlages und keiner Gegenzeichnung bedarf |
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Über
den Inhalt einer Änderung besteht Dissens. Die Entscheidung über den
vorliegenden Textvorschlag wird vorerst offen gelassen. |