Ausschuss 3
Staatliche Institutionen

Ergebnisse der Intensivberatungen des Präsidiums betreffend den bundespräsidenten

Auflistungen der dem Bundespräsidenten zustehenden Befugnisse (Sonderrechte), hinsichtlich derer in den Ausschüssen 3 oder 8 bzw. im Präsidium ein Entfall bzw. eine Änderung zur Erwägung gestellt worden ist.

Thema

Beratung im Ausschuss

Ergebnis Vorbereitungskomitee

Einberufungsrechte des Bundespräsidenten im Zusammenhang mit dem Nationalrat und der Bundesversammlung

 

Siehe sogleich unten

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 5 Abs. 2, Art. 25 Abs. 2: Berufung der obersten Organe bzw. des Nationalrates an einen anderen Ort als Wien für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse

Ergänzungsbericht A03
(Dissens)

Es besteht Dissens.

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 27 Abs. 2 erster Satz: Einberufung des neu gewählten Nationalrates zur konstituierenden Sitzung

AB A03, S 9
Konsens

Es besteht Dissens.

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 28 Abs. 1 bis 3, Art. 70 Abs. 3: Einberufung des Nationalrates zu ordentlichen und außerordentlichen Tagungen, Erklärung der Beendigung der Tagungen

AB A03, S 9
Konsens

Alle: ja (mit der Maßgabe, dass die Befugnis zur Einberufung auf den Präsidenten des Nationalrates übergehen soll)

·         Exkurs: Übertragung der entsprechend neu gefassten Regelungen des Art. 28 Abs. 1 bis 3 (und gegebenen Falles des Art. 70 Abs. 3) in das GOG-NR

AB A03, S 9
Konsens

Alle: ja

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 39 Abs. 1 erster Satz: Einberufung der Bundesversammlung

Ergänzungsbericht A03
(Dissens)

Es besteht Dissens.

Ernennung-, Entlassungs- und Auflösungsrechte

 

Siehe sogleich unten

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 29 Abs. 1 erster Satz, Art. 100 Abs. 1: Recht zur Auflösung des Nationalrates (eines Landtages)

AB A03, S 16
Dissens

Es besteht Dissens.

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 70 Abs. 1: Ernennung und Entlassung (von Mitgliedern) der Bundesregierung

AB A03, S 16
Dissens

Es besteht Dissens.

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 71: Bestellung (von Mitgliedern) der einstweiligen Bundesregierung

 

Alle: nein

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 74 Abs. 3: Amtsenthebung von Mitgliedern der Bundesregierung auf Wunsch oder in den gesetzlich bestimmten Fällen

 

Die Entscheidung über diese Frage wird vorerst offen gelassen. Seitens der FPÖ wird eine vertiefte Prüfung angekündigt.

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 77 Abs. 3 zweiter Satz: Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister

 

Es besteht Dissens.

Befugnisse im Zusammenhang mit der Vertretung von Regierungsmitgliedern

 

Siehe sogleich unten

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 69 Abs. 2 zweiter Satz: Betrauung eines Mitgliedes der Bundesregierung mit der Vertretung des Bundeskanzlers, wenn auch der Vizekanzler verhindert ist

 

Die Entscheidung wird vorerst offen gelassen, da der Ergänzungsbericht des Ausschusses 3 abgewartet werden soll.

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 73 Abs. 1 erster Satz: Bestellung eines Vertreters im Falle der zeitweiligen Verhinderung eines Bundesministers

 

Die Entscheidung wird vorerst offen gelassen, da der Ergänzungsbericht des Ausschusses 3 abgewartet werden soll.

Befugnisse gemäß Art. 65 B‑VG

 

Siehe sogleich unten

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. c: Begnadigungs- und Niederschlagungsrechte

AB A03, S 17
Dissens

Es besteht Dissens.

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. d: Befugnis, uneheliche Kinder zu legitimieren

AB A03, S 17
überwiegend

Alle: ja

·        Entfall der Befugnisse gemäß Art. 65 Abs. 3: Befugnis, außerordentliche Zuwendungen, Zulagen und Versorgungsgenüsse zu gewähren

AB A03, S 17
Dissens

Es besteht Dissens.

Immunität des Bundespräsidenten

·        Änderung des Art. 63 (behördliche Verfolgung des Bundespräsidenten nur mit Zustimmung der Bundesversammlung): Angleichung der Immunität des Bundespräsidenten an die außerparlamentarische Immunität der Nationalratsabgeordneten

AB A08, S 22

Es besteht Dissens.

Personalhoheit des Bundespräsidenten

·         Schaffung einer Regelung, der zu Folge der Bundespräsident zur Ernennung von Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei keines Vorschlages und keiner Gegenzeichnung bedarf
Textvorschlag (SPÖ): „
Für die Ernennung der Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei und für die Ausübung aller sonstigen Befugnisse in Personalangelegenheiten dieser Bediensteten ist kein Vorschlag und keine Gegenzeichnung erforderlich.“

 

Über den Inhalt einer Änderung besteht Dissens. Die Entscheidung über den vorliegenden Textvorschlag wird vorerst offen gelassen.