Fünfte
Sitzung des Österreich-Konvents am 21. November 2003, um 9.00 Uhr im Parlament,
Nationalratssitzungssaal.
Tagesordnungspunkt 2
Vorschlag des Präsidiums für die Anhörung von
Vertretern/Vertreterinnen gesellschaftlicher Organisationen und
Interessenvertretungen (Hearing
§ 11 der Geschäftsordnung des
Österreich-Konvents) am 21. November 2003
Das Präsidium schlägt vor, in der heutigen Sitzung des Konvents
Vertreter/Vertreterinnen von gesellschaftlichen Organisationen und
Interessenvertretungen aus den Bereichen Jugend, Frauen, Senioren sowie
gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften, Volksgruppen und
Menschenrechtsorganisationen anzuhören.
Das sind:
aus dem Bereich „Jugend“
• Je ein Vertreter der zehn im Präsidium der Österreichischen Bundes-Jugendvertretung vertretenen Organisationen, das sind
-Die Bundesschülervertretung
-Die Evangelische Jugend
-Die Junge ÖVP
-Die Katholische Jugend
-Die Österreichische Gewerkschaftsjugend
-Die Österreichische Hochschülerschaft
-Der Ring Freiheitlicher Jugend
-Die Sozialistische Jugend
-Die Katholische Jungschar
-Die Naturfreundejugend
zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 50 Minuten;
aus dem Bereich „Frauen“
• Je ein Vertreter folgender fünf Interessenvertretungen der Frauen:
-Die SPÖ-Frauen
-Die FPÖ-Frauen
-Die Österreichische Frauenbewegung, ÖVP
-Die GRÜNEN-Frauenorganisation
-Der Österreichische Frauenring
zu je 10 Minuten, sohin insgesamt 50 Minuten;
aus dem Bereich „Senioren“
• Je ein Vertreter folgender vier Interessenvertretungen der Senioren:
-Der Pensionistenverband Österreichs
-Der Österreichische Seniorenbund
-Der Österreichische Seniorenring
-Der Zentralverband der Pensionisten Österreichs
zu je 12,5 Minuten, sohin insgesamt 50 Minuten.
Im Anschluss daran wird es maximal 18 Diskussionsbeiträge von Mitgliedern des Konvents mit der üblichen Redezeitbeschränkung von fünf Minuten geben können.
Fortsetzung der Anhörung:
aus dem Bereich gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
• Je ein Vertreter der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, das sind:
-Die Katholische Kirche in Österreich
-Die Evangelische Kirche A.B.
-Die Evangelische Kirche H.B.
-Die Altkatholische Kirche
-Die Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
-Die Griechisch-orientalische Kirche
-Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
-Die Israelitische Kultusgemeinde Wien
-Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich
-Die Methodistenkirche in Österreich
-Die Neuapostolische Kirche in Österreich
-Die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
-Die Syrisch-Orthodoxe Kirche in Österreich
-Die Koptisch-Orthodoxe Kirche in Österreich
zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 70 Minuten;
aus dem Bereich „Volksgruppen“
• Je ein Vertreter der sechs Volksgruppen, das sind:
-Die kroatische Volksgruppe
-Die slowenische Volksgruppe
-Die ungarische Volksgruppe
-Die tschechische Volksgruppe
-Die slowakische Volksgruppe
-Die Volksgruppe der Roma
zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 30 Minuten;
aus dem Bereich
„Menschenrechtsorganisationen“
• Je ein Vertreter folgender Menschenrechtsorganisationen:
-Österreichische Liga für Menschenrechte
-Amnesty International Österreich
zu je 15 Minuten, sohin insgesamt 30 Minuten.
Im Anschluss daran wird abermals die Möglichkeit für maximal 18 Wortmeldungen von Mitgliedern des Konvents mit der üblichen Redezeitbeschränkung von fünf Minuten bestehen.