Vorschlag für Themen zur Vorberatung
in Ausschüssen des Konvents
1. Umfassende
Analyse der Staatsaufgaben.
(Über Anfrage hat
Universitätsprofessor Dr. Raschauer informell seine Bereitschaft
bekundet, einen zu diesem Thema einzusetzenden Ausschuss zu leiten.)
2. Juristische
Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Inkorporierung von Verfassungsgesetzen
und Verfassungsbestimmungen in die neue Bundesverfassung sowie Klärung der
Frage des juristischen Schicksals jener Verfassungsgesetze und
Verfassungsbestimmungen, die nicht in die neue Bundesverfassung inkorporiert
werden, sowie jener Bestimmungen des geltenden Bundes–Verfassungsgesetzes (z.B.
solcher operationalen Inhalts), die nicht in die neue Bundesverfassung übernommen
werden.
(Über Anfrage hat
Präsident Dr. Korinek informell seine Bereitschaft bekundet, einen zu diesem
Thema einzusetzenden Ausschuss zu leiten.)
3.
Verhältnis
zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des
Legalitätsprinzips.
4.
Grundrechtskatalog
(unter Berücksichtigung der Vorgaben auf der Ebene der Europäischen Union).
5.
Kompetenzverteilung
mit dem Ziel, einen klaren, nach Aufgabenbereichen gegliederten
Kompetenzkatalog zu schaffen.
6.
Struktur der
staatlichen Institutionen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des
effizienten Mitteleinsatzes, der Bürgernähe sowie der Entwicklungen des
E–Government.
7.
Einrichtung
einer effizienten Kontrolle auf Bundes– und Landesebene und Gestaltung des
Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt rascher und bürgernaher Entscheidungen.
8.
Dienstrecht der
Gebietskörperschaften.
9.
Grundzüge der
Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von
Einnahmen– und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten
Finanzausgleiches.
Die obige Aufzählung der einzusetzenden
Ausschüsse des Konvents erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann
ergänzt werden. Überdies könnte es zweckmäßig sein, zu dem unter Pkt. 6
angeführten Thema angesichts dessen Umfanges zwei (allenfalls auch mehrere)
Ausschüsse mit klar abgegrenzten Aufgabenbereichen einzusetzen. (Dies könnte
sich allenfalls auch hinsichtlich des unter Pkt. 7 angeführten Themas als
zweckmäßig erweisen.)
Für die unter den Punkten 1 bis 4 angeführten
Themen sollten die entsprechenden Ausschüsse nach Tunlichkeit bereits in der
ersten Sitzung des Konvents eingesetzt werden; die Einsetzung der übrigen
Ausschüsse sollte monatlich gestaffelt erfolgen. Zuletzt sollte der mit dem
unter Pkt. 9 angeführten Thema betraute Ausschuss eingesetzt werden, wenn
bereits hinsichtlich der Struktur der staatlichen Institutionen und der
Kompetenzverteilung Ergebnisse vorliegen.