Vorschlag
für den Arbeitsplan des Österreich–Konvents
30. Juni 2003: Einsetzung
der ersten Ausschüsse des Konvents
bis
30. September 2003: Vorlage
der ersten Ergebnisse der Vorberatungen der Ausschüsse an das Präsidium
bis
31. Oktober 2003: Vorlage
der ersten Berichte des Präsidiums an den Konvent
Einsetzung
der letzten Ausschüsse des Konvents
bis
30. November 2003: Beratungen
des Konvents über die ersten Berichte des Präsidiums
bis
31. Dezember 2003:
Überarbeitung
der ersten Berichte durch das Präsidium und deren Vorlage zur abschließenden
Beratung an den Konvent
bis
31. Jänner 2004: Abschließende
Beratung des Konvents über die überarbeiteten ersten Berichte des Präsidiums
bis 30 April 2004: Abschließende
Beratung des Konvents über sämtliche überarbeiteten Berichte des Präsidiums
bis
30. Juli 2004: Erarbeitung
des Endberichtes und der Textvorschläge durch das Präsidium sowie Beginn der
Beratungen des Konvents über die Textvorschläge
bis
31. Oktober 2004: Ende
der Beratungen des Konvents über die Textvorschläge
bis
31. Dezember 2004: Erarbeitung
des Verfassungsentwurfes durch das Präsidium.
Der obige
Vorschlag über den Arbeitsplan des Österreich–Konvents stützt sich auf den im
Entwurf der Geschäftsordnung (s. Beilage 1) enthaltenen Ablauf der
Beratungen (§§ 37 bis 45 der Geschäftsordnung) und geht davon aus,
dass den Ausschüssen für ihre Vorberatungen und die Vorlage deren Ergebnisse an
das Präsidium grundsätzlich eine Frist von drei Monaten eingeräumt wird. Unter
Hinzurechnung der danach erforderlichen Zeit für die Beratungen der Ergebnisse
der Vorberatungen durch das Präsidium, der Erstellung der Berichte durch das
Präsidium, deren Vorlage an den Konvent und der Beratungen des Konvents über
die Berichte des Präsidiums ergibt sich demnach, dass die letzten Ausschüsse
spätestens Ende Oktober 2003 eingesetzt werden sollen, um eine
abschließende Beratung des Konvents über sämtliche Berichte bis
30. April 2004 gewährleisten zu können.