GZ 99000.0140/8–KONVENT/2004
Information für das Präsidium
zur Frage des Ausscheidens von Mitgliedern des Österrreich–Konvents
zu Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung am 26. März 2004
Zusammensetzung des Österreich–Konvents
Aufgrund der Sitzung des
Gründungskomitees am 2. Mai 2003 wurde der Österreich–Konvents wie folgt
zusammengesetzt:
1.
7 Mitglieder des Präsidiums
Bestellung
durch das Gründungskomitee (ad personam)
Das Gründungskomitee bestellte in seiner Sitzung am 2. Mai 2003 einvernehmlich die sieben Mitglieder des Präsidiums des Österreich-Konvents wie folgt:
Vorsitzender (Präsident) des Konvents, Rechnungshof-Präsident Dr. Franz Fiedler,
Zwei stellvertretende Vorsitzende (Vizepräsident) des Konvents,
Nationalratspräsident Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer und
Vorsitzende der Landtagspräsidenten Angela Orthner
Vier weitere Mitglieder:
Nationalratspräsident Univ. Prof. Dr. Andreas Khol,
Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer,
Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Claudia Kahr und
Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig.
Im Fall des Ausscheidens eines Mitglieds des Präsidiums hat das Gründungskomitee ein neues Mitglied zu nominieren.
2. 5
Mitglieder der Bundesregierung – Nominierung durch die Bundesregierng
BM Elisabeth Gehrer
BM Mag. Herbert Haupt
BM Dipl. Ing. Josef
Pröll
BK Dr. Wolfgang
Schüssel
BM Dr. Ernst Strasser
In Fall des
Ausscheidens hat die Bundesregierung ein neues Mitglied zu nominieren.
3. Präsidenten
der Höchstgerichte – Bestellung
aufgrund der Funktion
Präsident des
Verfassungsgerichtshofes, Univ. Prof. Dr. Karl Korinek
Präsident des
Verwaltungsgerichtshofes, Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner
Präsident des
Obersten Gerichtshofes, Dr. Johann Rzeszut
In Fall des
Ausscheidens folgt der Nachfolger/die Nachfolgerin in der betreffenden
Funktion.
4. Präsident
des Rechnungshofes – Bestellung aufgrund der Funktion
(wenn er nicht
ohnedies dem Präsidium angehört)
In Fall des
Ausscheidens folgt der Nachfolger/die Nachfolgerin in der Funktion.
5. 1
Vertreter der Volksanwaltschaft –
Entsendung
durch das Kollegialorgan der Volksanwaltschaft
Volksanwalt Dr. Peter
Kostelka
In Fall des
Ausscheidens hat das Kollegialorgan
der Volksanwaltschaft einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu
nominieren.
6. 18
Vertreter der Bundesländer –
Nominierung
durch Landeshauptleute und Landtagspräsidenten
Nominierung von
je neun Vertretern durch die Landeshauptleute und Landtagspräsidenten. Falls
ein Vertreter eines Landeshauptmannes oder Landtagspräsidenten dem Präsidium
angehört, so wird dies auf diese Zahl der Landesvertreter angerechnet
Landtage
Burgenland Walter
Prior
Kärnten Dr.
Klaus Wutte
Niederösterreich DDr.
Karl Lengheimer
Oberösterreich die Landtagspräsidentin gehört dem
Präsidium an
Salzburg Ing,Georg
Griessner
Steiermark Dr.
Klaus Poier
Tirol Ing Helmut Mader
Vorarlberg Manfred
Dörler
Wien Johann Hatzl
In Fall des
Ausscheidens hat der jeweilige
Landtagspräsident einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.
Landesregierung
Burgenland Hans
Niessl
Kärnten Dr.
Jörg Haider
Niederösterreich Dipl
Ing Erwin Pröll
Oberösterreich Dr.
Josef Pühringer
Salzburg Dr.
Franz Schausberger
Steiermark Waltraut
Klasnic
Tirol DDr.
Herwig von Staa
Vorarlberg Dr.
Herbert Sausgruber
Wien Mag.
Renate Brauner
In Fall des
Ausscheidens hat der jeweilige
Landeshauptmann einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.
7. 2
Vertreter des Städtebundes – Nominierung durch den Städtebund
Dr. Michael Häupl
Mag. Siegfried Nagl
In Fall des
Ausscheidens hat der Städtebund einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu
nominieren.
8. 2
Vertreter des Gemeindebundes– Nominierung durch den Gemeindebund
Helmut Mödlhammer
Bernd Vögerle
In Fall des
Ausscheidens hat der Gemeindebund einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin
zu nominieren.
9. je 1 Vertreter der vier Sozialpartner –
Nominierung durch
Bundesarbeitskammer
Österreichischer
Gewerkschaftsbund
Wirtschaftskammer Österreich
Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern
Mag. Herbert Tumpel
Friedrich Verzetnitsch
Dr. Christoph Leitl
Rudolf Schwarzböck
In Fall des
Ausscheidens hat der jeweilige
Sozialpartner einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.
10. 1 Vertreter der
Industriellenvereinigung – Nominierung durch VÖI
Dr. Günther Voith
In Fall des
Ausscheidens hat die Industriellenvereinigung einen neuen Vertreter/eine neue
Vertreterin zu nominieren.
11. 1 Vertreter der Kammer
der Freien Berufe –
Nominierung durch das Bundeskomitee Freie Berufe
Österreichs
Univ.Prof.Dr. Bernhard
Raschauer
In Fall des
Ausscheidens hat das Bundeskomitee der Freien Berufe einen neuen Vertreter/eine
neue Vertreterin zu nominieren.
12. 18 Persönlichkeiten – Nominierung durch die Parteien
18 fachlich qualifizierte Persönlichkeiten, die von den im Nationalrat und Bundesrat vertretenen politischen Parteien im Verhältnis von 6 VP : 5 SP : 3 FP : 3 Grüne vorgeschlagen werden und deren Erfahrungen sowohl aus dem Bereich der Legislative (National- und Bundesrat, Europäisches Parlament) als auch der Exekutive, der Bundesebene, der Landesebene oder der Gemeindeebene, der Wissenschaft oder der Praxis stammen können.
FPÖ
Dr. Peter Böhm
Dieter Egger
Herbert Scheibner
Grüne’
Dr. Eva Lichtenberger
Mag Dr. Madleine Petrovic
Mag. Terezija Stoisits
ÖVP
Dr. Ulrike Baumgartner Gabitzer
Prof.Christine Gleixner
Univ.Prof.DDr. Christiph Grabenwarter
Herwig Hösele
Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack
Mag. Werner Wutscher
SPÖ
Dr. Maria Berger
Albrecht Konecny
Dr. Manfred Matzka
Dr. Johannes Schnizer
Dr. Leopold Specht
Dr. Peter Wittmann
In Fall des
Ausscheidens hat die betreffende Partei einen neuen Vertreter/eine neue
Vertreterin zu nominieren.
13.
9
Virilisten
– Bestellung durch das Präsidium aus der Expertenliste des Gründungskomitees
Das Gründungskomitee erstellte eine Liste von 18 Persönlichkeiten aus dem Bereich von Rechts- und Verwaltungswissenschaften, von Organisationsfachleuten, Verwaltungspraktikern, Vertretern der Bürger/Zivilgesellschaft und anderen Persönlichkeiten, deren Mitarbeit im Konvent als wesentlich für die Erreichung der Ziele erachtet wird (Expertenpool). Aus dem Kreis dieser Persönlichkeiten wurden vom Präsidium neun Mitglieder des Konvents ausgewählt, mit dem Ziel für eine fachlich und sachlich ausgewogene Zusammensetzung des Konvents zu sorgen.
Univ. Doz. Dr. Peter Bußjäger
Univ. Prof.Dr. Bernd Christian Funk
Univ. Prof.Dr. Herbert Haller
Dr. Gerhart Holzinger
Univ. Prof.DDr Heinz Mayer
Dr. Elfriede Mayrhofer
Univ. Prof.Dr Theodor Öhlinger
Dr. Michaela Pfeiffenberger
Univ. Prof.Dr. Ewald Wiederin
In Fall des
Ausscheidens hat das Präsidium einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin aus
der Liste der Experten
(Expertenpool) zu
nominieren.