Vorschlag des Präsidiums für die Anhörung von Vertretern/Vertreterinnen
gesellschaftlicher Organisationen und Interessenvertretungen (Hearing gem. § 11
der Geschäftsordnung des Österreich-Konvents) in der Sitzung des Konvents am
26. Jänner
2004.
Das Präsidium schlägt vor, in der Sitzung des Konvents am 26. Jänner 2004 Vertreter/Vertreterinnen von gesellschaftlichen Organisationen und Interessenvertretungen aus den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien, Familie, Friedensorganisationen (einschließlich Landesverteidigung), Rettungsorganisationen, Verkehrsclubs, Bürger-/ Zivilgesellschaft anzuhören. Das sind:
aus
dem Bereich „Wissenschaft“
• je ein/eine Vertreter/Vertreterin
- der
Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft
- der Österreichischen
Akademie der Wissenschaften
- der Österreichischen
Rektorenkonferenz
- des
UniversitätslehrerInnenverbandes (ULV)
- des Verbandes der Lektoren,
Bundeslehrer und Lehrbeauftragten an den Universitäten und Hochschulen
Österreichs (Lektorenverband)
- der Österreichischen
HochschülerInnenschaft (ÖH)
- des Fonds zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung (FWF)
- des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche
Wirtschaft (FFF)
- der Österreichischen
Forschungsgemeinschaft (ÖFG)
- vier von Mitgliedern des
Präsidiums des Konvents nominierte Vertreter/Vertreterinnen
zu je fünf
Minuten, sohin insgesamt 65 Minuten;
aus dem Bereich „Bildung“
• je ein/eine Vertreter/Vertreterin
- des Europäischen Forums für Freiheit im Bildungswesen („EFFE“: Dachverband der nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft in Österreich)
- der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ)
- der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz (FHK)
- des
Österreichischen Fachhochschulrates (FHR)
- des Bundesverbandes der Elternvereinigungen an mittleren und höheren Schulen Österreichs (BEV)
- (des
Dachverbandes für Elternvereine an berufsbildenden höheren Schulen
entfällt als Teilorganisation des BEV)
- des Österreichischen Verbandes
der Elternvereine an Pflichtschulen
- der Bundesschülervertretung
- der Bundeslehrer (Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst)
zu je fünf
Minuten, sohin insgesamt 40 Minuten;
aus dem Bereich „Kultur“
• drei Vertreter/Vertreterinnen
- der Österreichischen Kulturpolitischen Kommission
zu je fünf Minuten, das sind 15 Minuten, sowie
• je ein/eine Vertreter/Vertreterin
- des Bundes der österreichischen Trachten- und Heimatverbände
- der IG Kultur Österreich
- des Kunstsenates
- des Österreichischen P.E.N.-Clubs
zu je fünf Minuten, das sind 20 Minuten,
sohin für
den Bereich „Kultur“ insgesamt 35 Minuten;
aus
dem Bereich „Medien“
• je ein/eine Vertreter/Vertreterin
- des Dachverbandes der freien
Radios
- der Journalistengewerkschaft
- des ORF-Publikumsrates
- des Stiftungsrates des ORF
- des Verbandes der österreichischen
Privatsender
- des Verbandes der Regionalmedien
Österreichs
- des Verbandes Österreichischer
Zeitungen (VÖZ)
zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 35 Minuten.
Im Anschluss daran, wird es maximal 12 Diskussionsbeiträge von
Mitgliedern des Konvents mit der üblichen Redezeitbeschränkung von fünf Minuten
geben können. Fortsetzung der Anhörung:
aus dem Bereich „Familie“
• je ein/eine Vertreter/Vertreterin
- des Freiheitlichen Familienverbandes
Österreich (FFVÖ)
- der Interventionsstelle gegen Gewalt in der
Familie
- des Katholischen Familienverbandes
Österreichs
- der Kinderfreunde Österreich
- des Österreichischen Familienbundes
- der Österreichischen Plattform für
Alleinerziehende (ÖPA)
zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 30 Minuten;
aus
dem Bereich „Friedensorganisationen (einschließlich Landesverteidigung)“
• je ein/eine Vertreter/Vertreterin
- des International Institute for
Peace
- der Österreichische Friedensdienste
- der Österreichischen Kommission Justitia et Pax
- des Österreichischen Studienzentrums für Frieden und Konfliktlösung
- des Vereins Plattform für Zivildienst
- der Bundesvereinigung der Milizverbände
- der Österreichischen Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik
- der Österreichischen Offiziersgesellschaft (ÖOG)
- der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft (ÖUOG)
zu je fünf
Minuten, sohin insgesamt 45 Minuten;
aus dem Bereich „Rettungsorganisationen“
• je ein/eine Vertreter/Vertreterin
- des Arbeiter-Samariter-Bundes Österreichs
- des Österreichischen Bergrettungsdienstes
- des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes
- des Österreichischen Roten Kreuzes
- der Österreichischen Wasser-Rettung
zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 25 Minuten;
aus dem Bereich „Verkehrsclubs“
• je ein/eine Vertreter/Vertreterin
- des Automobil-, Motor- und Radfahrerbundes Österreich (ARBÖ)
- des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring-Clubs (ÖAMTC)
- des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ)
zu je fünf Minuten, sohin insgesamt 15 Minuten;
aus dem Bereich „Bürger-/ Zivilgesellschaft“
• je ein/eine Vertreter/Vertreterin
- der Kiwanis International - Distrikt Österreich
- der Lions Österreich
- der Rotary Österreich
- der Großloge von Österreich
- der Soroptimist International - Österreichische Union
- der Zonta International
zu je fünf
Minuten, sohin insgesamt 30 Minuten.
Im Anschluss daran, wird es maximal 12 Diskussionsbeiträge von
Mitgliedern des Konvents mit der üblichen Redezeitbeschränkung von fünf Minuten
geben können.