Generalsekretär Mag. Werner Wutscher
Vorsitzender des Ausschusses 6
An das Präsidium des Österreich-Konvent
z.Hd. des Vorsitzenden Dr. Franz Fiedler
Wien, 1. Dezember 2003
Betrifft:
Antrag auf Verlängerung der Zeitvorgabe für die Vorlage eines schriftlichen Berichts über die Ergebnisse der Beratungen;
Beschluss des Ausschusses 6 am 28.11.2003
Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Sehr geehrte Präsidiumsmitglieder!
Das Mandat des Ausschusses 6 enthält eine 4-monatige Zeitvorgabe zur Vorlage eines schriftlichen Berichts (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen. Ausschuss 6 hat sich am 2. Oktober 2003 konstituiert und hätte somit am 2. Februar 2004 einen diesbezüglichen Bericht dem Präsidium vorzulegen.
Das Mandat umfasst sowohl allgemeine Grundlagen der Verwaltungsreform, als auch spezielle Verwaltungsbereiche.
Bisher wurden u.a. folgende Bereiche diskutiert:
One-Stop-Shop
Eingliederung von Sonderbehörden in die Landesverwaltung
Statutarstädte bereits bei weniger als 20.000 Einwohner/innen
Gemeinde- Bezirkshauptmannschaften (Allzuständigkeit)
Zusammenlegung von Gemeinden
Gemeindeverbände
Verbesserung der Bezirkshauptmannschaften durch Kompetenzzentren
Verhältnis Gemeinde- Bezirkshauptmannschaft
Verhältnis Bezirkshauptmannschaft – Städte mit eigenem Statut
In den nächsten Sitzungen sollen die nachfolgend aufgelisteten Bereiche behandelt werden:
Mittelbare
Bundesverwaltung
System der
Weisungsbindung
Oberste Organe
Flexibilisierung
der Verwaltungsorganisation
Legalitätsprinzip
und Ermessen
Amtsverschwiegenheit
und Auskunftspflicht
Verfassungsrechtlicher Beamtenbegriff
Homogenität des Bundes-, Landes- und Gemeindedienstes
Finanzverwaltung
Agarbehörden
Sicherheitsbehörden
Schulbehörden
Die oben angeführten Themen bedürfen intensiver Diskussion. Verbunden mit der Tatsache, dass Ausschuss 6 über die mit Abstand höchste Mitgliederzahl aller Ausschüsse verfügt, führt das dazu, dass der Meinungsbildungsprozess nicht in der gewünschten Geschwindigkeit stattfinden kann und die erwartete Qualität des Berichtes in Frage gestellt ist.
Auschuss 6 hat daher in seiner Sitzung vom 28. November 2003 den Beschluss gefasst, einen Antrag an das Präsidium zu stellen, die Frist zur Vorlage des Berichtes um zwei Monate zu verlängern.
Ich ersuche daher das Präsidium, einer Verlängerung der Zeitvorgabe für die Berichtsvorlage des Ausschusses 6 bis zum
2. April 2004
zuzustimmen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Mag. Werner Wutscher e.h.