Ausschuss 10
Finanzverfassung
Der Konvent hat dem
Ausschuss 10 folgendes Thema zugewiesen:
Reform der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten Finanzausgleichs.
Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende
Fragestellungen:
A) Allgemeines
1.
Gesetzestechnik der
Finanzverfassung; Abgabentypen
2. Verhältnis zwischen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen, Ausmaß der Determinierung („schlanke Finanzverfassung“, Finanzausgleich)
3. Technik und Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung – Grundsätze der Mittelverteilung Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien
4. Zwei- bzw. dreigliedriger Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleiches; Gesetzgebungsverfahren für das Finanzausgleichsgesetz
5. Mitwirkungsrechte der Bundesregierung bei der Gesetzgebung der Länder (§ 9 F-VG 1948)
6. Verhältnis zwischen Finanzverfassung und der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus (Kostentragung) bzw. dem Österreichischen Stabilitätspakt (Haushaltsrecht)
7. Rechtsetzung und
Kostenverantwortung
8. Stellung der Gemeindeverbände; sonstige kooperative Elemente im FAG
9. Prinzip der gleichwertigen Lebensverhältnisse: als Ergänzung des an Aufgaben der Gebietskörperschaften anknüpfenden speziellen Gleichheitsgebotes des § 4 F-VG 1948 – könnte entfallen, da bereits im Punkt 3 enthalten!
10. Inkorporierung der Finanzverfassung in eine umfassende Verfassungsurkunde (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 2)?
11. legistische Bereinigung von widersprüchlichen bzw. verstreuten Finanzverfassungsbestimmungen (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 2)
B) Kostentragung
1) allgemeine Kostentragungsregel: Konnexitätsgrundsatz, Umfang und Verfahren
2) Umlagekompetenz der Länder gegenüber den Gemeinden
C) Abgabenwesen
1) Definition der Begriffe „Abgabe“, „Steuern“ und „Gebühren“
2) Kompetenz zur Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge
3) Steuerfindungsrechte; selbständige Abgabenerhebungsrechte für Länder und Gemeinden
4) Aufsichtsrechte des Bundes bei Landes- und Gemeindeabgaben
5) Einhebung von Abgaben und Steuern
D) Transfers
1)
Typen und Zustandekommen von Transfervereinbarungen
2) Kontrollrechte gemäß § 13 F-VG 1948: Ermächtigungen für den Bundes- und Landesgesetzgeber bei der Definition von Bedingungen und Zielen durch die leistende Gebietskörperschaft
3) horizontaler Finanzausgleich zwischen Ländern und zwischen Gemeinden
E) Haushaltsrecht
1) Kreditwesen: Kompetenzverteilung
2) Aufsichtsrechte des Bundes und der Länder
3) Haushaltskoordinierung
4) Sicherung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
5) Stabilisierung der öffentlichen Haushalte durch Schulden- und Defizitgrenzen
6) Österreichischer Stabilitätspakt – gesetzliche Verankerung
7) Abtretung und Verpfändung von Abgabenrechten, Abgabenertragsanteilen und vermögensrechtlicher Ansprüche
8) Voranschlags-
und Rechnungsabschluss
9) Kostenrechnung
F) Transparenz und Finanzstatistik:
Auskunftsrechte bzw. –pflichten, Konsequenzen bei Nichterfüllung