Ausschuss 7

Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen

 

Der Konvent hat dem Ausschuss 7 folgendes Thema zugewiesen:

 

Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen:

Regulatoren und sonstige unabhängige Behörden (exklusive UVS, UBAS und Art. 133 Z. 4 B-VG Behörden), Selbstverwaltung (exklusive Gemeinden), ausgegliederte Rechtsträger und sonstige Privatwirtschaftsverwaltung.

 

Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:

 

I)       Regulatoren und sonstige unabhängige Behörden

         (Koordinierung mit Ausschuss 9)

 

1)      Verfassungsrechtlicher Rahmen, Abgrenzung zu den (übrigen) Art. 133 Z. 4-Behörden)

 

2)      Kompetenzen? Struktur?

 

3)      Ist ein einheitliches Modell sinnvoll?

         -     Organisation der Personalverwaltung bei Ausgliederungen

 

II)     Ausgegliederte Rechtsträger

         (Koordinierung mit Ausschuss 1)

 

1)      Verfassungsrechtlicher Rahmen für Ausgliederungen

 

2)      Sonderverfassungsrechtlich Ausgegliederte: Unabhängige Medienanstalt, Einrichtungen

         gem. Art. 126b, 127, 127 a B-VG etc.

 

3)      Probleme bei Ausgliederungen (Vorbereitung der Entscheidung, Leistungsniveau, Transparenz, Evaluierung)

 

4)      Modelle für Ausgliederungen

 

5)      Sind Ausgegliederten-Konzernholdings und/oder ein Ausbau des Controlling betreffend ausgegliederte Rechtsträger des Bundes/der Länder sinnvoll? Kostenrechnung betreffend ausgegliederte Rechtsträger über Grenzen der Gebietskörperschaften hinweg

 

III)    Gemeinsame Fragen zu unabhängigen Behörden und Ausgliederungen

 

1)      Wo liegen die Grenzen der Herausnahme aus der Verwaltungshierarchie?

 

2)      Parlamentarische Kontrolle (z.B.: Interpellation, Budgetregelungen) und sonstige Kontrolle über ausgegliederte Rechtsträger (Akkordierung mit Ausschuss 8 -  Demokratische Kontrollen - ist notwendig).

 

3)      Rechtliche Kontrolle

 

4)      Amtshaftung bei hoheitlichen Tätigkeiten

 

IV)    Privatwirtschaftsverwaltung

 

1)      Gestaltung des verfassungsrechtlichen Rahmens, insbesondere bei Förderungen

         a)      Kompetenz: Alternativmodell zu Art. 17 B-VG

         b)      Legalitätsbindung

 

2)      Frage von Doppelförderungen

         a)      Grundsatz der Koordinierung

         b)      Konzentration der Förderungen und der ausgegliederten Formen

        

3)      Kontrolle und Rechtschutz (analog und ähnlich effizient wie bei hoheitlichem Handeln)

        

 

V)     Selbstverwaltung

 

1)      Verfassungsrechtlicher Rahmen

 

2)      Auflistung der Institutionen, die von diesem erfasst sein sollen

         a)      Gesetzliche berufliche Vertretungen, Einrichtungen der Sozialpartnerschaft

         b)      Sozialversicherungsträger

         c)      Sonstige Einrichtungen?

 

3)      Schutz des eigenen Wirkungsbereiches vor Eingriffen durch einfaches Gesetz?

 

4)      Finanzierung und Budgethoheit

 

5)      Trennung des eigenen vom übertragenen Wirkungsbereich

 

VI)    Zu welchen der unter I)-V) angeführten Gegenständen soll eine Lösung in der Verfassung verankert werden? Wie soll diese gestaltet sein?

 

 

Zeitplan

Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.