Ausschuss 7
Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen
Der Konvent hat dem Ausschuss 7
folgendes Thema zugewiesen:
Strukturen besonderer
Verwaltungseinrichtungen:
Regulatoren und sonstige unabhängige Behörden (exklusive UVS, UBAS und Art. 133 Z. 4 B-VG Behörden), Selbstverwaltung (exklusive Gemeinden), ausgegliederte Rechtsträger und sonstige Privatwirtschaftsverwaltung.
Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:
I) Regulatoren
und sonstige unabhängige Behörden
(Koordinierung
mit Ausschuss 9)
1) Verfassungsrechtlicher
Rahmen, Abgrenzung zu den (übrigen) Art. 133 Z. 4-Behörden)
2) Kompetenzen?
Struktur?
3) Ist
ein einheitliches Modell sinnvoll?
- Organisation der
Personalverwaltung bei Ausgliederungen
II) Ausgegliederte
Rechtsträger
(Koordinierung
mit Ausschuss 1)
1) Verfassungsrechtlicher
Rahmen für Ausgliederungen
2) Sonderverfassungsrechtlich
Ausgegliederte: Unabhängige Medienanstalt, Einrichtungen
gem. Art. 126b, 127, 127 a B-VG etc.
3) Probleme bei
Ausgliederungen (Vorbereitung der Entscheidung, Leistungsniveau, Transparenz,
Evaluierung)
4)
Modelle für
Ausgliederungen
5)
Sind
Ausgegliederten-Konzernholdings und/oder ein Ausbau des Controlling betreffend
ausgegliederte Rechtsträger des Bundes/der Länder sinnvoll? Kostenrechnung
betreffend ausgegliederte Rechtsträger über Grenzen der Gebietskörperschaften
hinweg
III) Gemeinsame
Fragen zu unabhängigen Behörden und Ausgliederungen
1) Wo
liegen die Grenzen der Herausnahme aus der Verwaltungshierarchie?
2) Parlamentarische
Kontrolle (z.B.: Interpellation, Budgetregelungen) und sonstige Kontrolle über
ausgegliederte Rechtsträger (Akkordierung mit Ausschuss 8 - Demokratische Kontrollen - ist
notwendig).
3)
Rechtliche
Kontrolle
4) Amtshaftung bei
hoheitlichen Tätigkeiten
IV) Privatwirtschaftsverwaltung
1) Gestaltung des
verfassungsrechtlichen Rahmens, insbesondere bei Förderungen
a) Kompetenz:
Alternativmodell zu Art. 17 B-VG
b) Legalitätsbindung
2) Frage von
Doppelförderungen
a) Grundsatz der
Koordinierung
b) Konzentration der
Förderungen und der ausgegliederten Formen
3) Kontrolle und
Rechtschutz (analog und ähnlich effizient wie bei hoheitlichem Handeln)
V) Selbstverwaltung
1) Verfassungsrechtlicher
Rahmen
2) Auflistung der
Institutionen, die von diesem erfasst sein sollen
a) Gesetzliche
berufliche Vertretungen, Einrichtungen der Sozialpartnerschaft
b) Sozialversicherungsträger
c) Sonstige
Einrichtungen?
3) Schutz des
eigenen Wirkungsbereiches vor Eingriffen durch einfaches Gesetz?
4) Finanzierung und
Budgethoheit
5) Trennung des
eigenen vom übertragenen Wirkungsbereich
VI) Zu welchen der unter I)-V)
angeführten Gegenständen soll eine Lösung in der Verfassung verankert werden?
Wie soll diese gestaltet sein?
Zeitplan
Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.