Ausschuss 6
Der Konvent hat dem Ausschuss 6
folgendes Thema zugewiesen:
Reform der Verwaltung:
Vollzugskompetenzen und Struktur
der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden, insbesondere auch
unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Transparenz, der
Bürgerinnen- und Bürgernähe (insbesondere Partizipation) sowie der Entwicklung
des E-Government (Strukturen und Ressourcen einschließlich Personal).
Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende
Fragestellungen:
I) Reform
der Vollzugskompetenzen und Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern
und Gemeinden
Im Rahmen einer grundlegenden Analyse der Organisation der Verwaltung hat insbesondere eine Überprüfung im Hinblick auf den Detaillierungsgrad der derzeitigen organisations- und verfahrensrechtlichen Regelungen in der Verfassung unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Legalitätsprinzips auf die Verwaltungsorganisation zu erfolgen. Ziel ist die Schaffung solcher verfassungsrechtlicher Grundstrukturen, dass durch Maßnahmen des einfachen Gesetzgebers die Verwaltung umfassend modernisiert und effizienter sowie sparsamer organisiert werden kann.
Folgende Themen sind zu beraten:
1) Europäisches Legalitätsprinzip/Umsetzungsspielraum der Verwaltung für EU-Recht (in Absprache mit Ausschuss 3)
2) Verwaltungsermessen
3) Typengebundenheit der Verwaltung/Flexibilisierung
4) Regelungen zur Führung der Verwaltung unter der Leitung der obersten Organe der Verwaltung
5) Mitkompetenz
6) Koordinationsbedürfnisse zwischen verschiedenen Verwaltungsträgern als auch zwischen Einrichtungen ein und desselben Rechtsträgers/Berichtspflichten/ Einführung gemeinsamer behördlicher Einrichtungen
7) Aufgaben von Zentralstellen/Verhältnis zu nachgeordneten Dienststellen
8) Verhältnis zwischen Bundes- und Landesverwaltung/Koordinationsinstrumente
9) Bezirksverwaltung
10) Reform der mittelbaren Bundesverwaltung/Aufsichtsrechte bzw. Kontrollrechte des Bundes/Steuerung durch Festlegung von Zielen/Richtlinien
11) Überprüfung des Änderungsbedarfes der Organisation der Gemeindeverwaltung/Einheitsgemeinde/Gemeindeverbände
12) Möglichkeit weisungsfreier und ausgegliederter Behörden
Reformvorschläge für spezielle Verwaltungsbereiche:
1) Schulverwaltung
2) Sicherheitsverwaltung
3) Agrarbehörden
4) Finanzverwaltung
5) Gesundheitsverwaltung
II) Instrumente
der Verwaltungsführung, insbesondere durch integratives Gesamtkonzept (Methoden
des New Public Managements)
Folgende Themen sind zu
beraten:
1) Wirkungsorientierte
Verwaltungsführung/Ziel und Leistungsvereinbarungen/Anreize/
Evaluierungen/Außen- bzw. Kundenorientierung
2) Transparenz/Controlling/einheitliche
Kostenrechnung
3) Management
der finanziellen Ressourcen/Globalbudget
4) Personalmanagement/Grundfragen
des Dienstrechtes
5) Partizipation
der Bürgerinnen und Bürger
6) Bewertung
der flächendeckenden Einführung des E-Government
7) Auslagerung
von Aufgaben an Sozialpartner/Private
8) Alternatives
Verwaltungshandeln/z.B. Public Private Partnership (PPP)-Modelle/Good
Governance
Zeitplan
Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.