Ausschuss 5
Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
Der Konvent hat dem Ausschuss 5
folgendes Thema zugewiesen:
Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden:
Schaffung eines klaren, nach abgerundeten Leistungs- und Verantwortungsbereichen gegliederten Kataloges von Gesetzgebungskompetenzen unter Berücksichtigung der Rechtslage der Europäischen Union.
Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende
Fragestellungen:
I) Einführende
Überlegungen zu Sinn und Zweck bundesstaatlicher Differenzierung in der
Gesetzgebung bzw. einer homogenen Gesetzgebung
1) Sinnhaftigkeit politischen Wettbewerbs
2) Innovation
3) Historische,
kulturelle und naturräumliche regionale Identitäten
4) Demokratieförderlichkeit
5) Problemlösungskapazität
6) Homogenität
im Bundesstaat
7) Differenzierung
und Gewaltenteilung auf verschiedenen Ebenen des Staates
8) Die Anforderungen
an eine moderne Aufgabenverteilung in einem föderalen System vor dem
Hindergrund der Europäischen Union
9) Welche
Forderungen ergeben sich aus Entwicklungen in anderen Staaten der EU?
II) Analyse
der bestehenden Kompetenzverteilung
1) Sachliche
Rechtfertigung bestehender Aufgabenzuordnung
2) Kompetenzzersplitterung und –atomisierung und ihre Auswirkungen
3) Probleme
in der Umsetzung von EU-Recht
4) Probleme und
Vorzüge der bestehenden Rechtsetzungsmodelle (Art. 10, 11, 12,
15
B-VG; delegierte Gesetzgebung, Bedarfsgesetzgebung)
III) Ermittlung
der Kriterien für eine neue Zuordnung von Aufgaben
1) Sinnhaftigkeit
politischen Wettbewerbs
2) Demokratieförderlichkeit
3) Problemlösungskapazität
4) Sinnhaftigkeit
regionaler Gestaltung
5) Ermöglichung von
Innovationen, insbesondere im Bereich der Verwaltungsmodernisierung
6) Zweckmäßigkeit
einer bundesweiten Homogenität
7) Effizienz
und Differenzierung
8) EU-Recht
und Einheitlichkeit
IV) Überlegungen
zu neuen Rechtsetzungsinstrumenten
1) Neue
Ziel- und Rahmengesetzgebung?
2) Ausweitung
delegierte Gesetzgebung?
3) Konkurrierende
Gesetzgebung
4) Übersichtlichkeit
der Rechtsetzungsinstrumente
5) Rechtsetzungsinstrumente
auf EU-Ebene
6) Unmittelbare
anwendbare Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG?
V) Neue
Kompetenzkataloge
1) Formulierung
abgerundeter Kompetenztatbestände
2) Schaffung
klarer Verantwortlichkeiten
3) Berücksichtigung
der Auswirkungen der Kompetenzverteilung auf EU-Ebene?
4) Zuordnung
der Kompetenzen unter Berücksichtigung der Ergebnisse unter I) bis V)
VI) Weitere
Themen1
1) Mitwirkung des
NR, BR, und der Landtage an der Gesetzgebung auf EU-Ebene sowie im transnationalen Rahmen (Art.
23a ff B-VG, ausgenommen Art. 23c B-VG)
2) Mitwirkung
der Länder an der Bundesgesetzgebung
3) Mitwirkung
des Bundes an der Landesgesetzgebung
4) Instrumente gegen
Säumigkeit des Bundes oder eines Landes bei innerstaatlicher Umsetzung von
EU-Recht
Zeitplan:
Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens 4
Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls
mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der
Beratungen vorzulegen.
1 Soweit
Aufgabenüberschneidungen stattfinden, hat die Beratung dieser Themen in
Koordination mit dem Ausschuss 3 – Staatliche Institutionen – stattzufinden.