Ausschuss 5

Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden

 

Der Konvent hat dem Ausschuss 5 folgendes Thema zugewiesen:

 

Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden:

Schaffung eines klaren, nach abgerundeten Leistungs- und Verant­wortungs­bereichen gegliederten Kataloges von Gesetzgebungs­kompetenzen unter Berücksichtigung der Rechtslage der Europäischen Union.

 

Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:

 

I)       Einführende Überlegungen zu Sinn und Zweck bundesstaatlicher Differenzierung in der Gesetzgebung bzw. einer homogenen Gesetzgebung

 

1)      Sinnhaftigkeit  politischen Wettbewerbs

 

2)      Innovation

 

3)      Historische, kulturelle und naturräumliche regionale Identitäten

 

4)      Demokratieförderlichkeit

 

5)      Problemlösungskapazität

 

6)      Homogenität im Bundesstaat

 

7)      Differenzierung und Gewaltenteilung auf verschiedenen Ebenen des Staates

 

8)      Die Anforderungen an eine moderne Aufgabenverteilung in einem föderalen System vor dem Hindergrund der Europäischen Union

9)      Welche Forderungen ergeben sich aus Entwicklungen in anderen Staaten der EU?

 

II)     Analyse der bestehenden Kompetenzverteilung

 

1)      Sachliche Rechtfertigung bestehender Aufgabenzuordnung

 

2)      Kompetenzzersplitterung  und –atomisierung und ihre Auswirkungen

 

3)      Probleme in der Umsetzung von EU-Recht

 

4)      Probleme und Vorzüge der bestehenden Rechtsetzungsmodelle (Art. 10, 11, 12,

         15 B-VG; delegierte Gesetzgebung, Bedarfsgesetzgebung)

 

 

III)    Ermittlung der Kriterien für eine neue Zuordnung von Aufgaben

 

1)      Sinnhaftigkeit politischen Wettbewerbs

 

2)      Demokratieförderlichkeit

 

3)      Problemlösungskapazität

 

4)      Sinnhaftigkeit regionaler Gestaltung

 

5)      Ermöglichung von Innovationen, insbesondere im Bereich der Verwaltungsmodernisierung

 

6)      Zweckmäßigkeit einer bundesweiten Homogenität

 

7)      Effizienz und Differenzierung

 

8)      EU-Recht und Einheitlichkeit

 

 

IV)    Überlegungen zu neuen Rechtsetzungsinstrumenten

 

1)       Neue Ziel- und Rahmengesetzgebung?

 

2)       Ausweitung delegierte Gesetzgebung?

 

3)       Konkurrierende Gesetzgebung

 

4)       Übersichtlichkeit der Rechtsetzungsinstrumente

 

5)       Rechtsetzungsinstrumente auf EU-Ebene

 

6)       Unmittelbare anwendbare Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG?

 

 

V)     Neue Kompetenzkataloge

 

1)      Formulierung abgerundeter Kompetenztatbestände

 

2)      Schaffung klarer Verantwortlichkeiten

 

3)      Berücksichtigung der Auswirkungen der Kompetenzverteilung auf EU-Ebene?

 

4)      Zuordnung der Kompetenzen unter Berücksichtigung der Ergebnisse unter I) bis V)

 

 

VI)    Weitere Themen1

 

1)      Mitwirkung des NR, BR, und der Landtage an der Gesetzgebung auf EU-Ebene sowie   im transnationalen Rahmen (Art. 23a ff B-VG, ausgenommen Art. 23c B-VG)

 

2)      Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung

 

3)      Mitwirkung des Bundes an der Landesgesetzgebung

 

4)      Instrumente gegen Säumigkeit des Bundes oder eines Landes bei innerstaatlicher Umsetzung von EU-Recht

 

 

Zeitplan:

Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.

 

 

1 Soweit Aufgabenüberschneidungen stattfinden, hat die Beratung dieser Themen in Koordination mit dem Ausschuss 3 – Staatliche Institutionen – stattzufinden.