Grundrechtskatalog
Der Konvent hat
dem Ausschuss 4 folgendes Thema zugewiesen:
Grundrechtskatalog:
Erarbeitung eines Grundrechtekataloges (Grundrechte, Bürgerinnen- und Bürgerrechte, Persönlichkeitsschutz) unter Bedachtnahme aller einschlägigen nationalen, internationalen und europäischen Regelungen.
Im Einzelnen
ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:
1. Analyse der geltenden Verfassungsrechtslage (Texte und Quellen). Analyse der Grundrechtscharta und des Entwurfs für einen Verfassungsvertrag der EU.
2. Systembildung und systematische Zusammenführung, Arrondierung und Erweiterung grundrechtlicher Gewährleistungen.
3. Verhältnis staatlicher und gemeinschaftsrechtlicher Grundrechtsgarantien. Rechte von EU-Ausländern.
4. Verhältnis Grundrechte und institutionelle Garantien, Staatszielbestimmungen und Staatsaufgabenregelungen – Koordination mit Ausschuss 1.
5. Individuelle, kollektive und kommissarische Rechtsschutzmechanismen (Verbandsinterventionen, Rechtsschutzbeauftragte)
6. Erstellung eines verfassungstauglichen Textvorschlages.
Zeitplan
Der Ausschuss soll
dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen
schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue
Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorlegen.