Staatliche
Institutionen
Der Konvent
hat dem Ausschuss 3 folgendes Thema zugewiesen:
Staatliche
Institutionen:
Aufbau des Staates (Bund, Länder, Gemeinden,
Selbstverwaltung), Wahlen, Verfassungs- autonomie, Verhältnis zwischen
Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips
sowie der EU-Rechtsetzung.
Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende
Fragestellungen:
I) Bund
1) Legislative
a) Nationalrat
aa)
Zahl der Mitglieder
bb)
Wahlen zum Nationalrat
insbesondere:
·
Wahlsystem
·
Kreis
der Wahlberechtigten
·
Ausgestaltung
cc)
Organisation
b) Bundesrat
insbesondere
aa)
Bestellung/Organisation
bb)
Aufgaben
c) Weg der
Bundesgesetzgebung
aa)
Verfassungsrechtliche Erfordernisse
d) Mitwirkung
an der Vollziehung
[Parlamentarische Kontrolle = Ausschuss 8]
2) Exekutive
a) Bundespräsident
insbesondere:
aa)
Wahl/Organisation
bb)
Aufgaben
b) Bundesregierung
insbesondere:
aa)
Bestellung
bb)
Willensbildung - Geschäftsordnung - Verantwortung
II) Länder
1) Legislative/Landtage
2) Exekutive/Landesregierung,
insbesondere Landeshauptmann
III) Gemeinden
1) bundesverfassungsgesetzliche
Regelungen über die kommunale Selbstverwaltung
insbesondere:
a) Normsetzungsrechte
2) Gemeindeverbände
insbesondere:
a) "Aktivierung"
des Art. 120 B-VG (Gebietsgemeinden)?
3) Möglichkeiten
der Übertragung von Gemeindeaufgaben auf staatliche
Behörden
[Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden =
Ausschuss 6]
IV) Bund,
Länder und Gemeinden gemeinsam betreffende Fragen
1) Zahl
der staatlichen Ebenen unter Berücksichtigung der EU-Ebene
2) Neue
Formen der Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
insbesondere:
a) Art.
15a B-VG - Vereinbarung - self-executing?
b) gemeinsame
Einrichtungen
V) Verfassungsautonomie
insbesondere:
a) bundesverfassungsgesetzliche
Vorgaben für die Länder
VI) Verhältnis
zwischen Gesetzgebung und Vollziehung (Legalitätsprinzip, EU- Rechtsetzung)
insbesondere:
a) Neuformulierung
des Art. 18 B-VG?
b) Erfordernis
der gesetzlichen Umsetzung von EU-Richtlinien?
VII) Mitwirkung
österreichischer Organe an der Ernennung von Mitgliedern von Organen der
Europäischen Union (Art. 23c B-VG)
Zeitplan
Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens Ende Jänner 2004 einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.