Ausschuss 1
Staatsaufgaben und Staatsziele
Der Konvent hat
dem Ausschuss 1 folgendes Thema zugewiesen:
Staatsaufgaben
und Staatsziele:
Umfassende Analyse der Staatsaufgaben und der Frage staatlicher Kernaufgaben. Frage eines umfassenden Kataloges von Staatszielen in der Bundesverfassung.
Im Einzelnen ergeben
sich dazu folgende Fragestellungen:
1. Allgemeines:
Der Ausschuss hat sich mit der Frage zu befassen, was nach einer neuen Verfassung Aufgabe und Ziel des Handelns staatlicher Organe sein soll: Die „Grenzen des Staates“ und die Folgen.
2.
Zum Begriff der Staatsaufgaben:
- Begriffsinhalt?
- Differenzierung zwischen Kernaufgaben und sonstigen Aufgaben? Nach welchen Kriterien?
- Abgrenzung zu Grundrechten und daraus abgeleiteten Ansprüchen („Gewährleistung“)
3. Zum Begriff der Staatsziele:
- Begriffsinhalt?
Abgrenzung zur Staatsaufgabe?
4. Sollen Staatsaufgaben
verfassungsrechtlich ausdrücklich umschrieben werden?
- Nur „Kernaufgaben“? Auch darüber hinausgehende?
- Wenn ja: welche?
- Welche normative
Bedeutung soll eine solche Festlegung haben?
- Durchsetzbarkeit
verfassungsrechtlich festgelegter Staatsaufgaben?
- Wie sollen
Staatsaufgaben besorgt werden (Handlungsformen)?
5. Sollen Staatsziele
verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert werden?
- Geltendes Recht; hat es sich bewährt?
- Empfiehlt es sich,
weitere Staatsziele in der Verfassung zu verankern?
- Wenn ja: welche?
- Normative Bedeutung
einer Festlegung von Staatszielen?
Der Ausschuss soll dem Präsidium
spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen
Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die
Ergebnisse der Beratungen vorlegen.