Verf-1-901483/143-Fi
Position des Landes Oberösterreich
zur
Verankerung sozialstaatlicher Prinzipien in der österreichischen
Bundesverfassung
Das Land Oberösterreich betont die Notwendigkeit der Verankerung der Grundprinzipien des Sozialstaats, eines Systems der sozialen Sicherheit sowie der öffentlichen Daseinsvorsorge auf Basis des Solidaritätsprinzips in der österreichischen Bundesverfassung.
In Oberösterreich wurden bereits im Jahr 2000 soziale Ziele und Grundsätze des staatlichen Handelns landesverfassungsgesetzlich festgeschrieben (Art. 9 sowie Art. 11 ff Oö. L-VG).
In ähnlicher Weise sollte sich auch die österreichische Bundesverfassung klar zu einem Sozialstaat bekennen, der auf Grundlage der sozialen Gerechtigkeit ein adäquates soziales Schutzniveau für seine Bevölkerung sicherstellt. Aufgaben und Verantwortung dieses Sozialstaats sollten vor allem sein:
- die soziale Absicherung bei Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Mutterschaft sowie Karenz zur Kindererziehung und Pflege naher Angehöriger;
- die medizinische Versorgung sowie der Schutz vor Gesundheitsgefahren;
- die Bekämpfung sozialer Ungleichheiten, der Armut sowie sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung;
- die Herstellung der Chancengleichheit, vor allem bei der Aus- und Weiterbildung sowie beim Zugang zum Arbeits- und Erwerbsleben;
- die Erbringung von öffentlichen Leistungen im allgemeinen Interesse (Daseinsvorsorge).
Soweit die genannten Aufgaben nicht bereits Eingang in einen neuen Grundrechtskatalog finden, sollten diese jedenfalls als Ziele für das Staatshandeln verankert sein.