Kompetenzen und Aufgaben
des Bundes und der Länder
in der Erwachsenenbildung
und im Öffentlichen Bibliothekswesen
Die Konferenz der Erwachsenenbildung
Österreichs (KEBÖ),
die Arbeitsgemeinschaft
Erwachsenenbildung Kärnten,
die Arbeitsgemeinschaft
Erwachsenenbildung Tirol,
die Arbeitsgemeinschaft Salzburger Erwachsenenbildung (ARGE SEB),
die Arbeitsgemeinschaft der
Vorarlberger Erwachsenenbildung,
das Bildungsnetzwerk
Steiermark,
die Burgenländische
Konferenz der Erwachsenenbildung (BUKEB),
das
Erwachsenenbildungsforum-Forum Oberösterreich und
das Forum
Erwachsenenbildung Niederösterreich (FEN),
haben gemeinsam den folgenden Katalog zu
Kompetenzen und Aufgaben des Bundes und der Länder in Erwachsenenbildung und
Öffentlichem Bibliothekswesen erarbeitet.
Die zuständigen Bediensteten auf Länder- und
Bundesebene (BMBWK)
waren in diesen Prozess eingebunden.
(1) Grundrechte und allgemeine Aufgaben
·
Das
Lebensbegleitende Lernen soll in der Bundesverfassung wie folgt verankert
werden: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, auf Zugang zu Schule, Hochschule
und Erwachsenenbildung.“
·
Zur Sicherung
der Ziele staatlicher Aufgaben bedarf es eines umfassenden Bildungssystems, das
die Menschen zu Autonomie und Verantwortung befähigt und sie beruflich
qualifiziert.
·
Die
Erwachsenenbildung stellt einen wesentlichen und stark expandierenden Teil des
österreichischen Bildungssystems dar. Sie ist im Sinne lebens- und
berufsbegleitenden Lernens eine gleichwertige Säule dieses Bildungssystems und
braucht daher auch Bundeskompetenz zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen.
·
Die Abstimmung
mit den Zielen der Europäischen Union sowie die starke Ausweitung und
Diversifizierung des Weiterbildungsmarktes erzeugen bei den unterschiedlichen
Akteuren einen Bedarf an bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen insbesondere zur
Gewährleistung von Transparenz, Qualität, Anerkennung und Professionalisierung.
Die im Folgenden angeführten Aufgaben von Bund und
Ländern wären in geeigneter Form zwischen den
Gebietskörperschaften abzustimmen bzw. zu vereinbaren.
(2) Konkrete Aufgaben des Bundes *):
Struktur und Vernetzung
Weiterentwicklung und Sicherstellung der Struktur
einer vielfältigen Bildungslandschaft und eines kooperativen Netzwerkes von
Erwachsenenbildungseinrichtungen und Öffentlichem Bibliotheken, insbesondere
durch Zuwendungen zu den Personalkosten für die pädagogische Arbeit und die Bildungsberatung.
Professionalisierung
Absicherung und Systematisierung eines kooperativen
Modells der Aus- und Weiterbildung
von Mitarbeitern/innen in der Erwachsenenbildung, in der
Bildungsberatung und im Öffentlichen Bibliothekswesen in Abstimmung zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden und
den Erwachsenenbildungs-Verbänden.
Qualität
Unterstützung beim Aufbau von anerkannten
Qualitätssicherungssystemen.
Anerkennung
Entwicklung und Implementierung eines
Zertifizierungssystems in der Erwachsenenbildung für die Anerkennung formellen,
nonformellen und informellen Lernens in Kooperation mit den Erwachsenenbildungsorganisationen.
Transparenz und Zugang
Sicherung und Ausbau eines bürger/innennahen
Netzwerkes an Bildungsinformation und Bildungsberatung in Abstimmung mit den
Ländern. Förderung von Auf- und Ausbau österreichweiter digitaler Dienste
und Förderungsmaßnahmen
einschließlich dafür notwendiger Standards in den Öffentlichen Bibliotheken in
Abstimmung mit den Ländern.
Schwerpunktprogramme
Festlegung und Förderung mittel- und langfristiger
Schwerpunktprogramme, u.a. Maßnahmen für bildungsferne Gruppen.
Europäische Union
Sicherung der Beteiligungsmöglichkeiten an
EU-Projekten durch Information, Koordination und Kofinanzierung.
Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen
Förderung von
Grundlagenarbeit, Forschungs-, Evaluations- und Entwicklungsprogrammen.
(3)
Konkrete Aufgaben der Länder *):
Die Länder sollen, ergänzend zum Bund, die
erforderlichen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung eines flächendeckenden,
qualitätsvollen, lebensraumnahen und lebensbegleitenden Angebotes an
allgemeiner, beruflicher, sozialer und persönlicher Weiterbildung bzw.
Qualifizierung bereit stellen.
Kooperation und Vernetzung
Förderung von Vernetzungen und Kooperationen lokal,
regional und landesweit tätiger Bildungseinrichtungen und Partner (Wirtschaft,
Sozialeinrichtungen, Vereine etc.).
Support
Sicherung von Supportstrukturen (Arbeitstitel
„Weiterbildungsagenturen“), die Aufgaben der Weiterbildungskoordination
(Fachberatung im Bereich Weiterbildung, Abwicklung von EU-Projekten, Evaluation
und Bedarfsforschung in Abstimmung mit dem Bund, Öffentlichkeitsarbeit, etc.)
der Bildungsinformation und –beratung und der Entwicklung regionaler
Weiterbildungsstrukturen wahrnehmen.
Plurales Institutionenspektrum
Finanzielle Absicherung eines
Institutionenspektrums, das landesweit ein plurales, kontinuierliches und
qualitätsvolles Angebot gewährleistet.
Bildungszugänge
Förderung von allgemeinbildenden und berufsbildenden
Maßnahmen zur Gewinnung
bildungsferner Gruppen für die Weiterbildung.
Öffentliche Bibliotheken
Förderung der Öffentlichen Bibliotheken als
Orte der Begegnung, der Kommunikation und der Kultur durch Unterstützung
insbesondere bei Personal, Medienankauf, technischer Ausstattung usw.
Benutzer/innenfreundliche Vernetzung der Bibliotheken und Errichtung regionaler
Bibliotheks-Netzwerke.
*) Die unter (2) und (3) aufgezählten Aufgaben sind
grundsätzlich gleichwertig. Die Reihenfolge der Aufzählung stellt keine
Prioritätenreihung dar.
Die institutionelle Förderung der Einrichtungen
von Erwachsenenbildung und Öffentlichem Bibliothekswesen, ihrer Dachverbände
und regionaler Kooperationen bildet die Basis zur Gewährleistung eines
qualitätsvollen und kontinuierlichen Weiterbildungsangebotes in Österreich.
Für eine zukünftige Absicherung und Weiterentwicklung der
Erwachsenenbildung und des Öffentlichen Bibliothekswesens sind insbesondere
·
die Weiterentwicklung unbürokratischer und
effizienter Fördersysteme mit einer bedarfsgerechten Abstimmung der Förderungen
und Fördersysteme,
·
die Einführung
bzw. der Ausbau mittelfristiger Förderzusagen bei Bund und Ländern im Bereich
der institutionellen Förderungen für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung
und des Öffentlichen Bibliothekswesens sowie
·
die
Entwicklung bzw. der Ausbau eines ausgewogenen „Fördermix“ aus institutioneller
Förderung, Projektförderung, Regionalförderung und Subjektförderung.
erforderlich.
Das gemeinsame Ziel aller
Gebietskörperschaften (Bund, Länder) ist: Österreich als ein Bildungsraum in
Europa, in dem der Zugang zur Weiterbildung für alle gewährleistet ist.
Salzburg, Oktober 2004
=========================================