An den
Präsidenten des Österreich Konvents
Dr. Franz Fiedler
An den Vorsitzenden des Grundrechte - Ausschusses
des Österreich Konvents
Univ. Prof. Dr. Bernd-Christian Funk
Wien, 4.10.2004
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Professor,
Der Österreichische Frauenring erlaubt sich, nach den im Hearing vor dem Plenum des Konvents vorgelegten Vorschlägen betreffend den Gleichheitssatz (Artikel 7 der Bundes-Verfassung) und hinsichtlich eines generellen "Gendering" der Konventsarbeit auf eine weitere, Frauen besonders betreffende Problematik hinzuweisen:
Die Lebensgestaltung von Frauen wird nach wie vor maßgeblich von der Entscheidung, Kinder und Familie zu haben oder nicht, bestimmt. Diese Entscheidung sollten Frauen daher frei und selbst bestimmt treffen können. Der Österreichische Frauenring tritt daher für die Verankerung eines Selbstbestimmungsrechtes der Frauen über ihre Reproduktionsfähigkeit ein und ersucht den Konvent, diesen Vorschlag zu prüfen und zu beraten:
"Jeder Mensch hat das Recht auf Familienplanung. Jede Frau hat das
Recht, über ihre Gebärfähigkeit sowie über Zahl und Zeitpunkt ihrer Geburten
frei und selbst zu bestimmen. Der Staat gewährleistet freien Zugang zu Mitteln
und Einrichtungen der Familienplanung, Empfängnisverhütung und
Geburtenkontrolle, insbesondere unter Berücksichtigung der sozialen
Leistungsfähigkeit."
Familienplanung ist nach Auffassung des Frauenrings Sache von Frauen und Männern; die Fähigkeit Kinder zu bekommen ist allerdings biologisch den Frauen vorbehalten, weshalb die Entscheidung darüber von den Frauen möglichst frei getroffen werden sollte. Der Staat sollte einen besseren Zugang zu bestimmten Einrichtungen, die Frauen und Männern die Familienplanung erleichtern gewährleisten, insbesondere auch, was die Kostenseite, zB von Empfängnisverhütungsmitteln, betrifft.
Für den Österreichischen Frauenring:
Dr. Sabine Oberhauser, Vorsitzende, eh