ÖSTERREICHISCHER KUNSTSENAT

DER PRÄSIDENT

ARCHITEKT HANS HOLLEIN, 1040 WIEN, ARGENTINIERSTRASSE 36, TEL: 505 51 96, FAX: 505 88 94

mail: office@hollein.com

 

Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.

Kunstförderung muß anders gesehen werden als Förderung von Industrie, Handel und Sport. Insbesondere was das EU-Recht betrifft: Es kann in der Kunst keine Wettbewerbsgleichheit geben.

Die Aufgabe des Bundes betreffend Kunstförderung darf nicht nur auf Bundestheater, Bundesmuseen und Bundesdenkmalamt beschränkt sein.

Wir fordern die Kompetenz des Bundes für die Förderung des gesamten Kunstbereichs.

Das Urheberrecht wird in Österreich in allen Bereichen der künstlerischen Tätigkeit unterschiedlich bewertet und geschützt. Das Urheberrrecht für Architektur ist in Österreich extrem schlecht gewahrt, schlechter als in vielen anderen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland.

Wir schlagen vor, daß das Urheberrecht für Architektur in Deutschland als Vorbild genommen wird.

Der Kunstsenat ist der Auffassung, daß im Unterricht, von der Grundschule an, nicht nur auf Musik und Literatur, sondern auch auf alle Bereiche der bildenden Kunst, so auch auf Architektur Wert gelegt wird.

Die Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften, zu denen auch die Kunst gehört, und der Naturwissenschaften sind integraler Bestandteil unserer Gesellschaft und sind daher gleich zu behandeln.

 

Prof. Christian Ludwig Attersse

Prof. Hans Hollein

Prof. Wolf D. Prix

Im Namen des Österreichischen Kunstsenat