ÖSTERREICHISCHER KUNSTSENAT
DER PRÄSIDENT
ARCHITEKT HANS HOLLEIN, 1040 WIEN, ARGENTINIERSTRASSE
36, TEL: 505 51 96, FAX: 505 88 94
mail: office@hollein.com
Das
künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.
Kunstförderung
muß anders gesehen werden als Förderung von Industrie, Handel und Sport.
Insbesondere was das EU-Recht betrifft: Es kann in der Kunst keine
Wettbewerbsgleichheit geben.
Die
Aufgabe des Bundes betreffend Kunstförderung darf nicht nur auf Bundestheater,
Bundesmuseen und Bundesdenkmalamt beschränkt sein.
Wir
fordern die Kompetenz des Bundes für die Förderung des gesamten Kunstbereichs.
Das
Urheberrecht wird in Österreich in allen Bereichen der künstlerischen Tätigkeit
unterschiedlich bewertet und geschützt. Das Urheberrrecht für Architektur ist
in Österreich extrem schlecht gewahrt, schlechter als in vielen anderen
Ländern, wie zum Beispiel Deutschland.
Wir
schlagen vor, daß das Urheberrecht für Architektur in Deutschland als Vorbild
genommen wird.
Der
Kunstsenat ist der Auffassung, daß im Unterricht, von der Grundschule an, nicht
nur auf Musik und Literatur, sondern auch auf alle Bereiche der bildenden
Kunst, so auch auf Architektur Wert gelegt wird.
Die
Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften, zu denen auch die
Kunst gehört, und der Naturwissenschaften sind integraler Bestandteil unserer
Gesellschaft und sind daher gleich zu behandeln.
Prof. Christian Ludwig Attersse
Prof. Hans Hollein
Prof. Wolf D. Prix
Im Namen des Österreichischen Kunstsenat