„Verfassungsreform“

Vorschläge der Österreichischen Schülerunion

an den Österreich-Konvent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorwort

 

Die Schülerunion vertritt als eigenständiger Verein bereits seit 30 Jahren die Interessen der Schülerinnen und Schüler in Österreich. Wir fördern die Vernetzung und Kommunikation zwischen Schülervertretern und versuchen Jugendliche verstärkt in den Entscheidungsprozess zur Schulverbesserung einzubinden – wir möchten ihnen eine starke Stimme verschaffen. Daher sehen wir es auch als unsere Aufgabe auf Mängel im Schulsystem hinzuweisen und Vorschläge zu deren Verbesserung zu machen.

 

Als größte Schülerorganisation in Österreich möchten wir im Rahmen der Debatte um die Verfassungsreform vor allem auf den wichtigen Stellenwert hinweisen, den Bildung innerhalb des Staats- und Gesellschaftsgefüges einnehmen muss. Bildung fördert den Menschen, persönlich wie auch beruflich, Bildung fördert aber auch die Gemeinschaft und den Staat. Durch ein umfassendes Bildungsprogramm ermöglicht man den Bürgerinnen und Bürgern einen hohen Lebensstandard und sozialen Frieden.

 

1. Zur Präambel

 

Der Gesetzestext der Bundesverfassung an sich ist sehr lang und für den einfachen Bürger schwer verständlich. Die Verfassung wird für die Bürgerinnen und Bürger geschrieben. Es sollte eine leicht verständliche und ansprechend formulierte Präambel vorangestellt werden, in der die wichtigsten Staatsziele und die Leitlinine bzw. die Grundphilosophie hervor gehoben werden. Ein solcher Text ließe sich auch gut in politischer Bildung behandeln, so dass auf dessen Basis die wichtigsten Punkte der Verfassung besprochen werden können. Aufgrund des hohen Stellenwertes von Bildung sollte auf diese auch in der Präambel verstärkt hingewiesen werden.


1. Grundrechte

 

Natürlich muss weiterhin das umfassende Grundrecht auf Bildung für jeden Staatsbürger aufrecht erhalten bleiben. Jedoch soll zusätzlich festgehalten werden, dass der Staat die Vorraussetzungen zu schaffen hat, dass jeder auf Basis seiner individuellen Möglichkeiten und Anlagen, seiner Leistungsfähigkeit und –bereitschaft eine berufliche Erstausbildung durchlaufen oder die Universität besuchen kann. Der Staat muss sicher stellen, dass Leistungshemmnisse aller Art – individuelle (zum Beispiel Legasthenie) wie auch soziale (das Einkommen etwa) – in diesem Bereich ausgeglichen werden. Ziel muss es sein, für jeden Bürger die Voraussetzung zu schaffen, dass dieser sein individuelles Leistungspotenzial ausschöpfen und immerfort selbstständige erweitern kann.

 

2. 2/3 Materie im Schulrecht

 

Momentan wird – vor allem  auf Grund der Ergebnisse der Zukunftskommission – verstärkt über eine mögliche Reformierung oder Teilreformierung des Schulsystems nach gedacht. Die Kommission hat es sich zum Ziel gemacht, Bildungsindikatioren, also Faktoren mit Einfluss auf das Bildungssystem, ausfinding zu machen und deren Wirkung auf die Schulorganisation zu beurteilen. Dies soll im Rahmen eines Nationalen Bildungsinformationssystems geschehen. Über dieses System soll eine ganzheitliche Betrachtung des Systems erleichtert werden.

 

Um die Reformvorschläge, basierend auf eben diesen Inidkatoren, der Zukunftskommission umsetzen zu können, ist ein reaktionsfähiges und flexibles Bildungssystem unbedingt notwendig. Ein Nationales Bildungsinformationssystem mit Erhebung der wichtigsten Bildungsindikatoren kann nur erfolgreich sein, wenn entscheidende Reformen zügig durchgeführt werden und nicht der Kompromisssuche im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung unterliegen. Daher schlagen wir vor, Gesetze zur Schulorganisation (SchOG, Teile des SchUG) von der momentan notwendigen 2/3-Mehrheit zu entbinden.

 

Im Beispiel der Verhaltensvereinbarungen hat sich durch die 2/3 Mehrheit ein massiver Nachteil für uns Schülerinnen und Schüler ergeben. Hätte diese Bestimmung auch mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden können, wären wir Schülerinnen und Schüler nun um einiges besser gestellt und könnten nicht im Rahmen der Schulautonomie an den Schulen einfach überstimmt werden.

 

3. Schulpartnerschaft NEU

Schulpartnerschaft als Teil der gelebten Bürgergesellschaft

 

Die Österreichische Schülerunion möchte mit diesem Konzept die Probleme der mittelbaren Schulaufsicht aufzeigen und Lösungsvorschläge vorstellen, damit in Zukunft wieder mehr im Sinne des Bildungsauftrages bzw. im Sinne einer Bürgergesellschaft gehandelt werden kann.

Im Laufe der Zeit hat sich auch herausgestellt, dass die Landesschulrats (LSR) -Kollegien zu einem hoch politischen Gremium geworden sind, die immer wieder das eigentliche Ziel, die Sicherung der schulischen Bildung in Österreich, hintan stellen. In den vergangenen 40 Jahren ist darüber hinaus durch die Landesgesetzgebung ein unerträglicher Wildwuchs entstanden (z.T. überdimensionale LSR-Kollegien, rückschrittliche Mitwirkungsmöglichkeiten von Schülervertretern,...) Nach dem Vorbild der Schulgemeinschaftsausschüsse soll auf Landesebene ein ähnliches, entpolitisiertes Gremium an die Stelle der LSR-Kollegien gesetzt werden: der Landes-Schulgemeinschaftsausschuss (LSGA)

 

Mit dem LSGA soll das regionale Bildungsmanagement um die Vorteile der Schulpartnerschaft erweitert werden.

 

Ist- Zustand

 

o        Wie bereits im Vorwort erwähnt, obliegt es jedem Bundesland eine eigene Regelung der Zusammensetzung des umstrittenen LSR-Kollegiums, unter Befolgung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen zu treffen.

(Den so entstandenen Wildwuchs versinnbildlicht die Beilage 1)

o        Im Allgemeinen kann man sagen, dass sich die momentanen Kompetenzen der LSR-Kollegien auf Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, auf Personalvorschläge bzw. auf Bestätigung von autonomen Schulversuchen beschränken. Entscheidende bildungs- und regionalpolitische Kompetenzen liegen aber außerhalb der Zuständigkeit der Kollegien

 

 

Probleme des Ist-Zustandes

 

o        LSR-Kollegien sind überdimensionale Debattierklubs: Es ist unerhört, dass zur einfach Beschlussfassung über einen Schulversuch bis zu 51 stimmberechtigte und 62 beratende Mitglieder des Kollegium zusammenkommen müssen, wie es beispielsweise in Wien der Fall ist. Aber selbst bei einer Zahl von 40 Mitglieder kann von  konstruktiven Diskussion gar nicht die Rede sein. (Vorarlberg hat es hier als einziges Bundesland geschafft, dieses Gremium mit maximal 26 Mitgliedern klein und somit effizient zu halten)

 

o        In keinem Bundesland verfügen Vertreter der „Hauptdarsteller“ der Schule, die Schüler, über ein Stimmrecht.  Mancherorts verfügen sie zwar über 3 Sitze mit Sitze mit beratender Stimme, in Tirol (kein Schülervertreter im LSR-Kollegium), Vorarlberg und Salzburg (jeweils 1 Schülervertreter/ LSR-Kollegium) gibt es für Schüler so gut wie kein Mitspracherecht.

 

o        In den entsprechenden Landesgesetzen ist zwar immer wieder von Eltern- und Lehrervertretern die Rede, dieser Umstand täuscht aber, weil sie in jedem Fall parteipolitisch sind und nur den verlängerten Arm der im jeweiligen Landtag vertretenen Parteien darstellen.

 

Regionales Bildungsmanagement: Der Soll- Zustand

 

o        Schulpolitische Entscheidungen auf Landesebene sollen in Zukunft von drei Lehrer-, drei Eltern und drei Schülervertretern unter Moderation des Landesschulratspräsidenten getroffen werden.

 

o        Die Kompetenzen der LSR-Kollegien werden zeitgemäß neu definiert bzw. im Vergleich zum Ist-Zustand im Sinne des Subsidiaritätsprinzipes ausgebaut

 

o        Das Plenum umfasst dann nurmehr 17 Mitglieder mit beschließender Stimme, etwa 10 Mitglieder mit beratender Stimme

 

o        Die Arbeitsgruppen des LSGA umfassen so 7 Mitglieder mit beschließender Stimme, beliebig viele Mitglieder mit beratender Stimme

 

o        Durch die Verkleinerung und Entpolitisierung des LSGA entsteht ein schlagkräftiges, dynamisches, unbürokratischeres Gremium, das dem allgemeinen Wunsch der Bevölkerung, die Schaffung einen schlanken Verwaltungssystems, entspricht

 

o        Steigerung der Effizienz durch Beseitigung von Doppelgleisigkeiten (Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung)

 

o        Ein stärker regionaler Ansprechpartner für Schüler, Lehrer und Eltern

 

o        Stärkung der Partizipation der Schulpartner als aktive Ausprägung der Bürgergesellschaft

 

o        finanzielle Vorteile (weniger Spesenzahlungen an die LSGA-Mitglieder)

 

 

4. Gesamtevalutation

 

Durch die Schulautonomie gewinnt die Qualitätssicherung und –entwicklung stark an Bedeutung. Es bedarf daher einer neuen Definition der Schulaufsicht und andererseits muss die Durchlässigkeit des Bildungssystems und –angebotes gesichert werden.

 

Feedbackkultur, wohl die wichtigste Teilfacette von Gesamtevaluation der Qualitätsentwicklung, sollte unserer Ansicht nach schon in der Volksschule geschaffen werden. Die Kinder sollten dort lernen, ihren Klassenkameraden Feedback zu geben. Für alle weiterführenden Schulen – AHS, BMHS und BS, fordern wir nicht nur Feedback, sondern eine verpflichtende Gesamtevaluation. Schülerinnen und Schüler sollen Lehrern, Eltern der Schule, Lehrerinnen und Lehrer dem Direktor und der Direktor schließlich dem Landesschulrat Feedback geben. Dies alles geschieht verpflichtend.

 

Es ist unbedingt notwendig, dass den Betroffenen, bei schlechtem Feedback, früher oder später Konsequenzen drohen. (wie beispielsweise ein klärendes Gespräch mit dem Direktor oder die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung)

 

Vielen Lehrerinnen und Lehrern ist es noch unangenehm, von Schülern „beurteilt“ zu werden. Manche glauben beispielsweise, dass Schülerinnen und Schüler, die sie nicht mögen, eine negative Stimme abgeben werden. Diese und ähnliche Vorurteile sollen während einer Übergangsphase abgebaut werden. Man muss auch den Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit geben, sich an die neue Sache (Feedback) zu gewöhnen. Wird es nämlich auch von ihnen unterstützt, kann es erst Erfolg.

 

Vorteile: Feedback wird zu einem fixen und von jedem akzeptierten Bestandteil des Schullebens. Es wird zu einem wesentlichen Faktor für die Qualitätsverbesserung, da in allen Bereichen (Lehrer, Direktor und Landesschulrat) evaluiert wird.

 

Weitere Facetten der Gesamtevaluierung sind regelmäßige Qualitätsberichte der Direktoren an die übergeordnete Behörde und die Entwicklung wie Etablierung von Leistungsstandards.