BSO l POSITION

ÖSTERREICH-KONVENT

 

Die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) bildet das Dach des Sports in Österreich – ihr obliegt die Vertretung des Sports. besonders der 3 Dachverbände, der 53 Fachverbände und des Behindertensports.

 

Die BSO strebt nach enger Zusammenarbeit mit allen repräsentativen Institutionen im Sport, und ist für eine Erweiterung durch neue Mitgliedsverbände und Sportarten offen.

 

 

DER STELLENWERT DES SPORTS INTERNATIONAL

 

In der EU betreiben rund 100 Millionen Menschen regelmäßig Sport. Ein Drittel davon ist in rund 700.000 Sportvereinen in den 15 Mitgliedsstaaten sportlich aktiv.

 

Der Stellenwert des Sports wird mit dem Beitritt sportbegeisterter Länder wie Ungarn, Tschechien, Slowenien und Polen zusätzlich steigen.

 

 

DER STELLENWERT DES SPORTS NATIONAL

 

In Österreich sind im Rahmen der BSO rund 3,5 Millionen Menschen Mitglieder in etwa 12.800 Sportvereinen aktiv.

 

40 Prozent der Bevölkerung betreiben in statistisch relevantem Ausmaß Sport.

 

Der Sport erreicht pro Jahr eine Wertschöpfung von 5,5 Milliarden Euro durch Tourismus, Sportartikelhandel, die ehrenamtliche Tätigkeit von rund 300.000 ehrenamtlichen Sportfunktionären, die auf internationaler und nationaler Ebene gegebene Vorbildwirkung des Sports sowie die diversen Sport-Großveranstaltungen.

 

 

ZIELE DES SPORTS FÜR DEN ÖSTERREICH-KONVENT

 

Die BSO strebt eine Verankerung des Sports in der Verfassung an. Und zwar aufgrund seiner umfassenden Bedeutung in gesellschaftspolitischer, sozialer, erzieherischer, gesundheitlicher und ökonomischer Hinsicht. Die Verankerung des Sports in der Verfassung soll in Anlehnung an die Bestrebungen in der EU erfolgen.

 

Die BSO tritt für eine verfassungsmäßige Verankerung des Grundrechts auf Bewegung für alle Menschen in Österreich ein. Insbesondere sollen Kinder- und Jugendsport, Schulsport, Behindertensport und Seniorensport in der Verfassung definiert sein.

 

Die BSO tritt für eine Absicherung der finanziellen Ressourcen des Sports durch Bund und Länder ein. Als Leitlinie sollten die schrittweise Angleichung des Sportbudgets an die Kultur-Förderung und die Festschreibung der Besonderen Bundessportförderung als kontinuierliche Basisförderung im Sport gelten.