BSO l
POSITION
ÖSTERREICH-KONVENT
Die Österreichische
Bundes-Sportorganisation (BSO) bildet das Dach des Sports in Österreich – ihr
obliegt die Vertretung des Sports. besonders der 3 Dachverbände, der 53
Fachverbände und des Behindertensports.
Die BSO strebt nach
enger Zusammenarbeit mit allen repräsentativen Institutionen im Sport, und ist
für eine Erweiterung durch neue Mitgliedsverbände und Sportarten offen.
DER STELLENWERT DES
SPORTS INTERNATIONAL
In der EU betreiben rund 100 Millionen Menschen
regelmäßig Sport. Ein Drittel davon ist in rund 700.000 Sportvereinen in den 15
Mitgliedsstaaten sportlich aktiv.
Der Stellenwert des Sports wird mit dem Beitritt
sportbegeisterter Länder wie Ungarn, Tschechien, Slowenien und Polen zusätzlich
steigen.
DER STELLENWERT DES
SPORTS NATIONAL
In Österreich sind im Rahmen der BSO rund 3,5
Millionen Menschen Mitglieder in etwa 12.800 Sportvereinen aktiv.
40 Prozent der Bevölkerung betreiben in statistisch
relevantem Ausmaß Sport.
Der Sport erreicht pro Jahr eine Wertschöpfung von
5,5 Milliarden Euro durch Tourismus, Sportartikelhandel, die ehrenamtliche
Tätigkeit von rund 300.000 ehrenamtlichen Sportfunktionären, die auf
internationaler und nationaler Ebene gegebene Vorbildwirkung des Sports sowie
die diversen Sport-Großveranstaltungen.
ZIELE DES SPORTS FÜR
DEN ÖSTERREICH-KONVENT
Die BSO strebt eine Verankerung des Sports in der
Verfassung an. Und zwar aufgrund seiner umfassenden Bedeutung in
gesellschaftspolitischer, sozialer, erzieherischer, gesundheitlicher und ökonomischer
Hinsicht. Die Verankerung des Sports in der Verfassung soll in Anlehnung an die
Bestrebungen in der EU erfolgen.
Die BSO tritt für eine verfassungsmäßige Verankerung
des Grundrechts auf Bewegung für alle Menschen in Österreich ein. Insbesondere
sollen Kinder- und Jugendsport, Schulsport, Behindertensport und Seniorensport
in der Verfassung definiert sein.
Die BSO tritt für eine Absicherung der finanziellen
Ressourcen des Sports durch Bund und Länder ein. Als Leitlinie sollten die
schrittweise Angleichung des Sportbudgets an die Kultur-Förderung und die
Festschreibung der Besonderen Bundessportförderung als kontinuierliche
Basisförderung im Sport gelten.