Anwesende:
Ausschussmitglieder:
Dr. Manfred Matzka (Vorsitzender)
Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Elfriede Mayrhofer
Dr. Robert Tauber (Vertretung
für Hans Niessl)
Mag. Klaus Hartmann (Vertretung
für DI Josef Pröll)
Mag.
Valentin Wedl (Vertretung
für Mag. Herbert Tumpel)
Dr. Anton
Gstöttner (Vertretung
für DDr. Herwig van Staa)
Dr.
Günther Voith
Weitere Teilnehmer:
Dr. Philipp Hartig (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Büro des
Österreich-Konvents:
Dr. Gerald Grabensteiner (fachliche
Ausschussunterstützung)
Sladjana Marinkovic (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Univ.Prof. Dr. Peter Böhm (stellvertretender
Vorsitzender)
Mag. Gabi Burgstaller
Dr. Leo Specht
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 11.15
Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung und
Feststellung der Anwesenheit
2. Erstellung des Berichts auf Grund des ergänzenden Mandats für
den Ausschuss 7
3. Vorbereitung
der gemeinsamen Beratung der Ausschüsse 6 und 7 auf Grund des ergänzenden Mandats für die beiden Ausschüsse
4. Allfälliges
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Zu TOP 2:
Es wird festgehalten, dass mit dem Ausschussbericht vom 16.
Februar 2004 bereits ein weitgehend konsensualer Bericht vorliegt, der im
Plenum des Österreich-Konvents auf große Zustimmung stieß. Nach Meinung der
Ausschussmitglieder besteht daher kein Anlass, auf Grund der vorliegenden
Ergänzung des Mandats diesen Konsens in Frage zu stellen.
Der Vorsitzende legt entsprechend dem ergänzenden Mandat
vier Varianten von Textvorschlägen vor. Diese werden vom Ausschuss zur Kenntnis
genommen.
Zur Frage der finanziellen Kontrolle von
Selbstverwaltungskörpern wird auf die im Ausschussbericht vom 16. Februar 2004
enthaltenen Vorschläge betreffend die Rechnungshofkontrolle verwiesen, die von
Ausschuss 8 behandelt werden.
Die im Mandat genannten Zuweisungen des Ausschusses 2
betreffen Bestimmungen des Arbeiterkammergesetzes 1992 (§ 10 Abs. 2 Z. 1 AKG
und § 10 Abs. 1 Z. 2 AKG). Der Ausschuss geht davon aus, dass auch die
korrespondierende Bestimmung des Handelskammergesetzes (Art. IV Abs. 1 8. der
Handelskammergesetznovelle betreffend die Angelegenheiten der Kammern für
Handel, Gewerbe und Industrie) – die nur dem Ausschuss 5 zugewiesen wurde
– von Ausschuss 7 zu berücksichtigen ist.
Analog den Erläuterungen zur Mitgliedschaft der
Arbeiterkammer soll im ergänzenden Ausschussbericht zum Ausdruck kommen, dass
auch bei den Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft keine Änderung
der bestehenden Rechtslage beabsichtigt ist.
Eine detaillierte verfassungsrechtliche Regelung wird in
beiden Fällen als nicht zweckmäßig erachtet.
Zu TOP 3:
Der Vorsitzende weist auf das ergänzende Mandat für die
Ausschüsse 6 und 7 hin. Für die gemeinsame Beratung dieser beiden Ausschüsse
werden seitens des Ausschusses 7 folgende Mitglieder nominiert:
Dr. Manfred
Matzka
Mag. Gabi Burgstaller
Dr. Christoph Leitl
DI Josef Pröll
Mag. Herbert Tumpel
Zu TOP 4:
Keine Wortmeldung.
Vorsitzender des Ausschusses 7: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Dr. Manfred
Matzka Dr.
Gerald Grabensteiner